Beiträge von A.Keppler

    Hallo liebes Forum!

    Folgender Fallbericht liegt bei mir auf dem Tisch.

    Einer 67jährigen Frau mit gutem AZ ist ein Eventrekorder stationär implantiert worden (5-377.8).

    Der MDK schreibt dazu:
    medizinische Gründe für die Notwendigkeit vollstationärer Krankenhausaufnahme und -behandlung liegen nicht vor.
    Hinweis: OPS nicht im AOP Katalog
    Die Implantation des Eventrekorders ist als kleinerer chirurgischer Eingriff eine regelhaft ambulante Leistung.

    Nun habe ich mir den EBM-Katalog vorgenommen und vergeblich versucht die Implantation eines Eventrekorders zu finden. Demnach könnte auch eine niedergelassene Praxis ähnlich Fälle nicht abrechnen.
    (Vielleicht habe ich auch nur nicht die passende EBM Nr. gefunden)

    Hat jemand eine Ahnung wie ich diesen Fall abrechnen kann?
    Gibt es dazu passende EBM-Nr. ?

    Hallo liebe Forumsmitglieder!

    Nach langem hin und her mit MDK und KK, sollen einige Fälle aus der Pallitivstation nun amb. abgerechnet werden. ;(
    Bsp.: Fall 1: Diag. C20 und Proz. 8-542, VWD 4Tage
    Fall 2: Diag. C34.3, C34.9, E03.9; J44.9 Proz. 3-220, 3-225 VWD 4 Tage

    Kann ich diesen Fall überhaupt ambulant abrechnen (Wie?) oder gibt es andere Möglichkeiten?

    Hallo liebe Forum Mitglieder!

    Ich bin auf folgendes Problem gestoßen, wie behandle ich buchalterisch und erlösmäßig die Zuschaläge von Überliegern.
    z.B. Überlieger 05/06
    DRG Betrag Zahlbetrag 2005
    Zuschläge Zahlbetrag 2005

    Gehen die Zuschläge wie die Erlöse von Überliegern in das Jahr 2006 oder werden diese anders behandelt?
    Wenn sie in das Jahr 2006 gehören, muß ich sie dann auch wie die unfertigen Erzeugnisse behandeln?


    MFG A. Keppler :sterne:

    Hallo Pandur,
    vielen Dank für die Antwort. Mit den individuelle Zusatzentgelte bin ich nach wie vor unsicher. Es wurde keinen individuellen Ausgleichsatz in der Verhandlung in unserem Haus festgelegt. Die grundsätzliche Frage wäre,ob die individuellen Engelte in den Gesamtsummenvergleich mit berücksichtigt oder extra behandelt werden? :d_gutefrage:

    Gruss A. Keppler

    Hallo !

    Vorraussichtlich hat unser Haus Gesamt-Mindererlöse im Jahr 2005. In meheren Artikeln kann man lesen, dass Mindererlöse grundsätzlich zu 40% auszugleichen sind. Zusatzentgelte für Arzneimittel und Medikalprodukte die vom Krankenhaus nicht erbracht werden und die daraus entstehenden Mindererlöse werden nicht ausgeglichen. Was ist aber mit der Variante, wenn zwar Gesamt-Mindererlöse erzielt werden, aber in den Zusatzentgelten für Arzneimittel und Medkalprodukte Mehrerlöse?
    Müssen die Zusatzentgelte einzeln betrachtet werden?
    Gibt es in dem Bezug einen Unterschied zwischen bundeseinheitlichen und individuellen Zusatzentgelten?

    MfG A.Keppler :rotwerd:

    Hallo,

    habe ich es richtig verstanden, dass ein verlegendes Krankenhaus uGVD- Abschläge hinnehmen muss, wenn bei der Kodierung eine Verlegungs-Fallpauschale (im Katalog gekennzeichnet)herauskommt und die uGVD unterschritten wurde. Alle anderen Verlegungs-Fälle bleiben dann wie gehabt? :sterne: