Habe ein etwas heikles Problem:
Vor 3 Jahren (2004) wurde in unserer Klinik eine laparoskopische Sterilisation durchgeführt aus medizinischer Indikation (Z.n. Sectio, Z.n. tiefer Beinvenenthrombose). Damals hatte angeblich die Kasse mündlich zugesagt, die Kosten zu übernehmen. Die damaligen Klinik-Ärzte hatten sich darauf verlassen und den Eingriff als ambulate OP im Krankenhaus durchgeführt. Die der Kasse übermittelte EBM-Rechnung wurde jedoch zum MDK weitergeleitet, der eine medizinische Indikation darin natürlich nicht sah und mit Verweis auf die Streichung aus dem Katalog der gesetzlichen Kassen die Kostenübernahme für die Sterilisation ablehnte.
Jetzt hat unsere Verwaltung die Rechnung an die Patientin geschickt, die sich natürlich beschwert und nicht zahlen will.
Wer hat da den Fehler gemacht ?
Hätte man sich eine Kostenzusage von der Kasse schriftlich bestätigen lassen müssen, wenn man als Krankenhausarzt von der medizinischen Indikation überzeugt ist. ?
Bestände überhaupt die Chance, die Kosten erfolgreich bei der Patientin einzuklagen, wenn diese nicht zahlt ?
(Meine persönliche Einschätzung ist, dass die Patientin sich in gutem Glauben hat operieren lassen, es sei eine Kassenleistung gewesen und ist somit nicht erstattungspflichtig, da sie ja nicht verpflichtet ist, die \"Rechtmäßigkeit\" der vertragsärztlichen Überweisung zur OP zu überprüfen und somit die Klinik Pech gehabt hat. Genauso wie ein Kassenrezept, das trotz unwirtschaftlicher Verordnung eingelöst wird, dem Verschreiber angelastet wird und nicht dem Patienten).
Wie wird das im Forum gesehen?
bh