Hallo Papiertiger,
auch wenn es schon ein paar Tage her ist, will ich noch meine Meinung äußern.
Da das Medizin-Controlling am Schreibtisch und nicht \"am Bett\" arbeitet wie - idealiter - das ärztliche und Pflegepersonal, denke ich schon, dass es sich eher um eine Verwaltungstätigkeit handelt. \"Verwaltungstätigkeit\" schließt zugleich m. E. nicht aus, dass auch bestimmtes fachliches Wissen (hier: medizinisches) zur Ausübung der Tätigkeit vonnöten ist.
Zu den einschlägigen Tarifwerken sind meines Wissens von den Sozialpartnern noch keine neuen Eingruppierungsvorschriften vereinbart worden, weitgehend ausgenommen der ärztliche Bereich. Damit gelten die alten Regelungen des BAT fort, und dort sehe ich die Tätigkeiten im Medizin-Controlling nicht sinnvoll in der Pflegetabelle abbildbar.
Da es aber in den Tarifwerken nur drei Bereiche bzw. Tabellen gibt - Ärzte, Pflegedienst und die allgemeine Tabelle für den „Rest“ - bleibt zumindest für die nichtärztlichen Mitarbeiter im Medizin-Controlling nur die letztere hinsichtlich der Eingruppierung. \"Kodierassistenten\" oder \"Mitarbeiter Medizin-Controlling\" werden in den sog. \"Tätigkeitsmerkmalen\" des BAT allerdings nicht explizit genannt, also müssen die dort aufgeführten allgemeinen Eingruppierungsmerkmale für einen „Angestellten im Innendienst“ - z. B. Fachkenntnisse, Selbstständigkeit, Verantwortung - herangezogen werden.
Spätestens mit diesen unbestimmten Begriffen fangen die Schwierigkeiten so richtig an. Hinzu kommt, dass Stellenzuschnitt und Aufgabenverteilung im Medizin-Controlling in den einzelnen Häusern sehr unterschiedlich sind und es außerdem noch wesentlich auf die persönlichen Voraussetzungen (z. B. erlernter Beruf, weitere Qualifikationen) ankommt.
Eine allgemeine Aussage zum Verdienst des/der Einzelnen lässt sich so kaum machen. Die Bandbreite kann deshalb m. E. von IXb bis mindestens IIa BAT bzw. 2 bis 13 TVöD reichen.
Beste Grüße,
fimuc