Beiträge von fimuc

    Hallo Herr Schaffert,

    dem puren Wortlaut nach gebe ich Ihnen völlig Recht.

    Ich will die \"Haarspalterei\" nicht weiter ausdehnen, nur eine Bemerkung noch: Könnte es sich dabei nicht nur um eine sprachliche Ungenauigkeit des DIMDI handeln? In der Überschrift zu S73.- ist von \"Hüftgelenk\" die Rede, auch bei S73.1-. Auch bei anderen möglichen TEP-Lokalisationen (z.B. Knie, Schulter) heißt es \"Gelenk\", wenn es um Luxationen geht ... .

    Beste Grüße,
    fimuc

    Guten Morgen Herr Schaffert,

    zunächst vielen Dank für Ihre Antwort.
    Was mir jetzt aber immer noch nicht klar ist: wieso sehen Sie im Falle eines Traumas den S-Kode als spezifischer an? Auch hier könnte man doch sagen, \"Gelenk\" betrifft nur natürliche Knochen, deshalb auch bei Trauma die T84.0?

    Gruß,
    fimuc

    Hallo Krasi,

    Ätiologie vor Manifestation gilt nur im Kreuz-Stern-System. Deshalb sollte m.E. Hämarthros die HD sein.
    Etwas anderes könnte gelten, wenn der Quick-Wert außerhalb des therapeutischen Bereiches liegt (z. B. < 8 wie in einem weiter oben genannten Beispiel). Dann würde ich aber auch eher die T45.5 Vergiftung [inkl. Überdosierung] durch Antikoagulanzien kodieren.

    Gruß,
    fimuc

    Hallo Herr Schaffert,

    wie auch immer die Antwort auf diese Frage ausfallen mag - sie sollte m. E. ursachenunabhängig gleich ausfallen. Also dann auch bei traumatischer Luxation einer Hüft-TEP die T84.0 als HD und nicht die S73.0-.
    Mir fällt zumindest keine Begründung ein für eine unterschiedliche Betrachtung in Abhängigkeit von traumatischer bzw. nicht traumatischer Ursache, lasse mich aber gern eines Besseren belehren.

    Gruß,
    fimuc

    Hallo Forum,

    wenn also die S73.0 bei traumat. Luxation einer TEP die HD sein soll, müsste doch dann auch M24.3-/M24.4- HD sein bei nichttraumat. TEP-Luxation, oder?
    (S- bzw. M-Kode als HD vor T ergibt sich m.E. aus D002f, Abschnitt \"Erkrankungen und Störungen nach medizinischen Maßnahmen\").

    Gruß,
    fimuc

    Hallo Forum, hallo Herr Selter,

    da die Grunderkrankung nicht unbehandelt blieb, sehe ich hier diese als HD gem. D002.
    Bei der 1917d kann ich im Text keine Vorgaben hinsichtlich HD/ND lesen, sondern nur, dass Y57.9! an die \"Zustandsbeschreibung\" der Nebenwirkung anzuhängen ist. Demzufolge auch kein zwangsweises Vorziehen der 1917 vor D002.

    Gruß
    fimuc

    Hallo bork,
    vielleicht sollten Sie bei der Einschätzung, ob eine \"akute Behandlung länger als 24 h\" oder nur eine \"Überwachung\" vorliegt, sich einfach an dem orientieren, was/wie viel/wie lange im jeweiligen Einzelfall tatsächlich klinisch therapiert wird.
    Bei einer Intermediate würde ich aber auch erst mal davon ausgehen, dass in der Regel eine Punkteerfassung nicht korrekt wäre.

    controlletti:
    Ich würde es nicht in jedem Fall \"verbiegen\" nennen, wenn auch mal ein \"nicht hoch-komplexer Fall\" via TISS/SAPS erfasst wird. Zum Einen, weil auch auf einer richtigen ITS nicht jeder Fall hochkomplex und superaufwändig ist, und zum Anderen, weil es sich um ein pauschalierendes System handelt.
    Es wird eben nicht nur \"nach unten\" (und damit meist zu Lasten der Klinik) pauscha-liert, sondern es gibt eben auch Fälle, in denen das Krankenhaus profitiert, weil \"nach oben\" pauschaliert wird.
    Ich habe nicht mitgezählt, wie viele Herzschrittmacher wir den Kassen \"geschenkt\" haben, weil weder die entsprechende Nebendiagnose noch die zusätzliche OPS-Ziffer zu einer höher bewerteten DRG als ursprünglich führten. Deshalb habe ich auch überhaupt keine Gewissensbisse, in anderen Fällen Pauschalierungen zu unserem Gunsten oder \"Punktlandungen\" bei - korrekt ermittelten - Nebendiagnosen, Beatmungsstunden oder TISS/SAPS-Punkten dankend anzunehmen.

    Beste Grüße,

    fimuc

    Hallo Herr Wille,
    Sie haben Recht, formal kann nur \"Notwendigkeit und Dauer\" der KH-Behandlung per Kurzbrief von der KK zu hinterfragt werden.
    Ich will es jetzt nicht weiter diskutieren - würde auch nicht mehr unbedingt in diesen Thread passen - ob und wenn ja unter welchen Umständen eine unvollständige Kodierung Anlass bieten könnte, \"Notwendigkeit und Dauer\" der Krankenhausbehandlung zu hinterfragen.

    Dass dieser Kurzbrief das MDK-Verfahren nicht ersetzen kann, darf und soll, ist selbstverständlich, war aber auch nicht das Thema meines posts.

    Gruß und einen schönen Tag,
    fimuc

    Guten Morgen bork und Herr Wille,
    natürlich werden auf einer IMC in der Regel Pat. \"nur\" intensiv überwacht bzw. nur kurzfristig intensiv behandelt, und dann ist für diese Pat. auch keine Komplexbehandlung abzurechnen.
    Ich muss aber noch einmal darauf zurückkommen, dass es m.E. auch eine Intensivtherapie ohne Beatmung gibt. Und wenn eine IMC die in den Hinweisen zum OPS genannten Mindestmerkmale erfüllt und eine Intensivbehandlung \"lebenswichtiger Organsysteme\" länger als 24 h durchführt - was dann im Einzelfall nachzuweisen wäre - dann kann/darf/muss sie in diesem Fall die Komplexbehandlung abrechnen. - Warum auch nicht, wenn der gleiche Aufwand betrieben wird wie bei nichtbeatmeten Pat. auf einer \"richtigen\" Intensivstation? Warum soll der Erlös dann ungerechtfertigt sein?

    Gruß
    fimuc