Beiträge von fimuc

    Hallo,

    seit diesem Jahr (MDK-Reform-Gesetz) können KH einen Fall als vorstat. Behandlung abrechnen, nachdem ein MDK-Gutachten eine primäre Fehlbelegung feststellte.

    Hat jemand bereits Erfahrung, wie das technisch im DTA abzulaufen hat, welche Korrekturen vorzunehmen sind, welche Entgeltschlüssel etc.?

    Danke für die Hilfe,

    Gruß,

    fimuc

    Hallo,

    der Schlichtungsausschuss legt nur fest, wann die Komplikation (des Tumors bzw. der Tumortherapie) und wann der Tumor als HD anzugeben ist.

    Für die oben beschriebene Konstellation eines metastasierten Karzinoms, wo sowohl Primarius als auch mehreren Metastasen ein jeweils spezifischer Aufwand zugeordnet werden kann, trifft der Schlichtungsausschuss nach meiner Ansicht keine Aussage.

    Hier ist m.E. dann nach Aufwand zu entscheiden, wie auch mediako oben geschrieben hat.

    Gruß,

    fimuc

    Hallo C-3PO,

    um sicherzugehen, würde ich einfach mal den Sachbearbeiter der KK anrufen und ebenso neugierig wie freundlich fragen, worauf er sich denn damit bezieht.

    Und außerdem: eine Einigung im Nachverfahren muss ja nicht unbedingt ein Deal aus reinen Kulanzgründen sein, sondern kann ja auch auf wohlbegründeten und für die Kasse problemlos nachvollziehbaren Argumenten beruhen.

    Da erscheint es doch einigermaßen seltsam, wenn das BVA den Kassen in seinem Zuständigkeitsbereich verbieten dürfte, in einem von den Selbstverwaltungspartnern auf Bundesebene vereinbarten Verfahren sinnvoll mitzuwirken.

    Gruß,

    fimuc

    Hallo zusammen,

    kurz vor den Festtagen macht auch der 1. Senat am 18.12.2018 noch einmal Bescherung, spannend für uns insoweit:


    1+2 die Frage, ob eine KK nach mehr als 3 bzw. 4 Jahren noch Rechnungen mit ambulantem Potential aufgreifen darf und hier den "Grund für die stationäre Aufnahme" nachfordern kann bzw. bei Weigerung des KH verrechnen durfte Ich bin mal gespannt, ob das BSG hier seine Verkennung des Datensatzfeldes "Grund der Aufnahme" weiter zementiert... Evtl. nutzt man ja auch direkt die Gelegenheit, sich ohne Fallbezug zu den aktuell verkürzten Verjährungsfristen zu äußern.

    Hallo,

    gerade habe ich mir diese Terminvorschauen angesehen, und es ist der Hinweis zu lesen: "Der Termin wurde aufgehoben".

    Bedeutet das, dass die vorinstanzlich unterlegene KK die Revision zurückgezogen hat?

    Gruß,

    fimuc