Hallo,
seit diesem Jahr (MDK-Reform-Gesetz) können KH einen Fall als vorstat. Behandlung abrechnen, nachdem ein MDK-Gutachten eine primäre Fehlbelegung feststellte.
Hat jemand bereits Erfahrung, wie das technisch im DTA abzulaufen hat, welche Korrekturen vorzunehmen sind, welche Entgeltschlüssel etc.?
Danke für die Hilfe,
Gruß,
fimuc