Beiträge von Nagel

    Hallo Stalli,
    die weiteren angefragten Diagnosen sind ja nur dann zu kodieren, wenn ein erhöhter Ressourcenverbrauch explizit für diese Diagnose nachweisbar ist. Bei den Lebermetastasen wäre dies z.B. die bei fortgeschrittener Metastasierung mit Vit.-K-Agonisten behandlungsbedürftige \"Koagulopathie\" (aber dann nur entweder die Koagulopathie oder die C78.7 kodieren!). Bei dem eigentlichen Primarius ist es so, dass in diesem Fall gemäß der DKR 0201e der Primarius als Nebendiagnose kodiert wird.
    Mit freundlichem Gruß

    Sehr geehrter Herr Leonhardt,
    ich bin da tatsächlich einem Irrtum aufgesessen, vielen Dank für Ihren Hinweis! Und Entschuldigung an die Stelle des InEK!
    Aber es stimmt, das Thema beschäftigt mich intensiv (wahrscheinlich deshalb der \"Schnellschuß\").

    Viele Grüße an die Neurologie!

    P.S. Herr Leonhardt, wissen Sie vielleicht etwas Neues, ob die Anforderungen im OPS 2007 doch noch geändert werden sollen? Bislang ist in der vorläufigen Version keine Änderung der \"Komplexbehandlung\" vorgenommen worden. :d_gutefrage:

    Hallo Herr Dietz,
    sogar gemäß den Kodierempfehlungen der SEG4 (MDK) \"dürfen\" Sie bei unklarem Thoraxschmerz jetzt die AP als HD kodieren, sofern eine KHK bekannt ist - und Sie dies auch wollen: denn bei den unkomplizierten \"Ein-Tages-Notfällen z.A. ACS\" ohne bekannte KHK ist weiterhin die R07.- besser gewichtet.

    Mit freundlichem Gruß

    Zitat


    Original von _Medcon_:
    Im Umgang miteinander sehe ich häufiger \"emotionale\" als inhaltliche Probleme, die eine Einigung schwieriger machen, da sich persönliche Angegriffenheit untermischt und auf Standpunkten beharrt wird. :sterne:

    In einem der letzten Gutachten fand ich in wenigen Zeilen soviele Ausrufezeichen, dass ich mich gefragt habe, ob es um eine neutrale Stellungnahme oder eine Befehlsverkündung ging.... :a_augenruppel:

    Tja, wer kann bei solchen Gutachten schon cool bleiben? Wenn der MDK bislang jede noch so schön dokumentierte R54 streicht bis die Kostenträger mit dem Sozialgericht drohen, und plötzlich in einem anderen Fall 3 CC-relevante Nebendiagnosen (darunter z.B. die R63.3) durch die alleinige Kodierung der R54 \"ersetzt\" werden sollen - wer kann da noch wirklich sachlich bleiben?
    Manchmal würde ich mich über ein paar Ausrufezeichen freuen, denn die Gutachten unseres MDK (einiger Gutachter, nicht aller!) sind dermaßen cool, nein eiskalt oder sollte ich besser zynisch sagen, daß es mich freut, daß solche Personen uns zwar das Leben schwer machen, aber gottseidank nicht über Patientenleben zu entscheiden haben! Nein danke!

    Es fröstelt vor lauter Coolness:

    Liebe Forums-Teilnehmer,

    bei uns in Südhessen läuft es so, daß wir alle MDK-Gutachten direkt vom MDK zugesendet bekommen, meist sogar vor dem Schreiben der KK. Das hat dann Vorteile, wenn das Gutachten (selten, aber kommt vor) eine Höherbewertung erkennt; so können wir diese gleich umsetzten, während die Kostenträger dieses Gutachten \"kassieren\" und unter den Tisch fallen lassen. Es ist mir jedenfalls nicht erinnerlich, von einer Kasse direkt über eine Höhergroupierung benachrichtigt worden zu sein (Ausnahme: Widerspruchsgutachten - \"dem Widerspruch ist stattzugeben\"). Wenn ich also Ihre Beiträge lese, stimmt mich die bei uns übliche Vorgehensweise doch sehr froh!

    Einen ebenso frohen Start ins Wochenende wünscht

    Zitat


    Original von Selter:
    mittlerweile gibt es gar keine FAQ-Seite mehr. So hatte ich mir das allerdings nicht vorgestellt.....


    Sehr geehrte Forums-Teilnehmer,

    auch wenn persönliche Antworten auf Anfragen beim InEK häufig \"quasi-standardisiert\" sind (\"fragen Sie bitte die Fachgesellschaften\"), es gibt doch tatsächlich ein Beispiel, bei dem sich etwas getan hat: die neurologische Komplexbehandlung. Leider ist der Schuß nach hinten losgegangen, bestimmte Aspekte der Definition über die FAQ-Seite geklärt zu bekommen: Denn das InEK hat sich nur mit der Seite der Kostenträger (und MDK) zusammengesetzt und eine Erklärung rausgelassen, welche die flächendeckende Versorgung unseres Landes mit qualifizierten Stroke Units gefährdet. Siehe auch diesen Forumsbeitrag!
    Dann fast schon lieber gar keine FAQ-Seite...

    Weiterhin frohes Schaffen wünscht

    Herzlich Willkommen im Forum!
    Nun, die 5-433.0 bildet den offen chirurgischen Zugang und die Exzision adäquat ab. Die 5-449.-er Ziffern sind für (eher kleinere) Eingriffe, welche in anderen Ziffern aben nicht adäquat abgebildet sind. Da, wie Sie schreiben, die Exzision im Vordergrund steht, ist diese auch als Hauptprozedur anzugeben. Nichtsdestotrotz würde sich bei \"nur\" einer Umstechung/Übernähung nichts an der DRG G19B ändern, solange Sie auch einen offenen Zugang haben, gekennzeichnet durch die \"0\" als 6. Ziffer.

    Hallo ben-ch,
    hier (wie oft bei Diskussionen mit dem MDK) sollte man sich nicht auf das (unsichere) Feld medizinischer Argumentationen begeben, denn niemand hat die alleinige med. Wahrheit gepachtet. Vieles in der Medizin ist eben Auslegungssache.
    Tatsache ist hier jedoch: es liegt ein Problem vor (E87.5) und es wurde ein entsprechender Ressourcenverbrauch nachgewiesen. Demnach ist gemäß den DKR (Deutschen Kodierrichtlinien) die Kodierung gerechtfertigt. Punkt. Ob die kalium(!)arme Diät bei terminaler Niereninsuffizienz regelmäßig dazugehört, darüber ließe sich streiten, es gibt genug Dialyse-Pat. die mit ihrem Kalium ganz gut zurechtkommen. Allein die Tatsache, dass es häufig eine Vergesellschaftung zweier Probleme gibt (hier natürlich direkter Zusammenhang), rechtfertigt nicht die Forderung, daß beide Probleme eines seien. (Oder sollten wir einmal den Versuch starten, bei allen älteren Pat. Senilität zu kodieren?)

    Mit freundlichen Grüßen

    Lars Nagel

    Hallo Attorney,
    die einfachste und wirksamte Lösung ist die kollegiale Einbindung des MDK. Man sollte über eine der Krankenkassen eine Begehung/ \"Abnahme\" der Stroke Unit erwirken. Wenn der MDK sieht, dass alle strukturellen Voraussetzungene erfüllt sind, wird die Anzahl der Prüfungen rapide abnehmen. (Wir haben diese Erfahrungen nach \"Abnahme\" der Geriatrie gemacht, nachdem festgestellt worden ist, daß in unserem Haus die Voraussetzungen für die Kodierung der 8-550.- auch am Wochenende erfüllt sind).
    Zu der Frage, ob nicht eine \"normale\" Schlaganfallbehandlung ausreicht muß ich sagen, dass bei Vorhandensein einer Stroke Unit jeder Schlaganfall- und TIA-Pat. einer Überwachung auf der Stroke Unit bedarf. Alles andere wäre medizinisch genauso fahrlässig, wie wenn man einen akuten Myokardinfarkt nicht kathetert, obwohl dies die anerkannt beste Heilungsmethode ist und ein Katheterplatz im Haus vorhanden ist. Die o.g.Auffassung der Kassen ist medizinisch höchst fragwürdig.

    Mit freundlichen Grüßen

    Lars Nagel

    Sehr geehrte Forum-Mitglieder,

    zum Thema Stroke-Unit und Neurologische Komplexbehandlung ist ja in der Vergangenheit einiges geschrieben worden, die Anforderungen laut DIMDI sind bekannt. Dennoch hat es in letzter Zeit Unruhe gegeben, da auf mehrfache Anfrage an das DIMDI dieses sich mit dem MDK und KK-Vertretern zusammengesetzt hat und eine eigene \"Interpretation\" der 24-stündigen Arztpräsenz entwickelt hat. Dementsprechend soll hier ab sofort ein zwei-Schicht-Betrieb verpflichtend sein. Dies haben laut Protestschreiben der Hessischen Krankenhausgesellschaft (HKG) bereits einige KK zum Anlaß genommen, Krankenhäusern die entsprechende Prozedur zu streichen. Diese Interpretation ist nicht bindend! Allerdings hat das DIMDI angekündigt, in dieser Richtung eine Änderung der OPS-Beschreibung durchzuführen.
    Nun ist eine solche Änderung in der vorläufigen OPS-Fassung 2007 nicht auffindbar. Gibt es Informationen, daß eine solche Änderung noch 2007 kommt, oder ist dies Problem erst einmal \"vertagt\"?
    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    Lars Nagel

    Hallo kd,

    ich denke, dass normalerweise der MDK Probleme damit haben wird, einzelne Tage des Stroke-Unit-Aufenthaltes gerechtfertigt zu streichen. Denn: Ziel einer \"Neurologischen Komplexbehandlung\" ist ja nun gerade die Therapie und Überwachung (!) des Schlaganfallpat. Selbst bei einer fehlenden Symptomatik - also TIA-Pat. mit schon bei Aufnahme rückläufiger Symptomatik - ist die Überwachung auf einer Stroke Unit dringend indiziert, da bekannterweise diese Pat. ein deutlich erhöhtes Risiko eines folgenden Apoplexes aufweisen. Wenn so ein TIA-Pat. mit den entsprechenden kardiovaskulären Risikofaktoren aufgenommen wird, dann ist es sicherlich auch zu rechtfertigen, diesen ein bis drei Tage auf der Stroke Unit zu überwachen. Die Grenzen zur Verlegungs-/Entlassfähigkeit sind fließend, jedoch sollte man auch daran denken, was der MDK sagen würde, wenn nach einer zu raschen Entlassung der Apoplex am zweiten Tag auftreten würde (Fahrlässigkeit etc.) Das sollte man dann auch geflissentlich in seine Argumentation miteinfließen lassen. Aus der ex-post-Perspektive beurteilen leider viel zu viele GutachterInnen des MDK und fordern leichthin retrospektiv frühere Entlassungen, die sie vermutlich selber nicht verantworten möchten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Lars Nagel