Hallo,
gemäß AOP-Vertrag ist in der geschilderten Konstellation das Ausstellen einer Überweisung möglich und korrekt. Bei der Umsetzung jedoch gibt es häufig Schwierigkeiten, da das Krankenhaus auf dem Ü-schein seine IK-Nummer angeben muss (also z.B. 260 xxx xxx). Die Pathologie hat damit zunächst meist ein Problem, da das Eingabefeld in der Praxis-Software nur für BSNR (Betriebsstättennummern) der KV (Kassenärztlichen Vereinigung) vorgesehen ist; es folgt also eine Fehlermeldung und die Mitteilung der Pathologie, dass es auf diesem Weg nicht funktioniert. Allerdings ist die Angabe der IK-Nummer korrekt, denn das KH hat keine BSNR für das AOP (also darf es auch keine Beteiligung der KV bei der Ü-schein-Bestellung geben!), da es sich nicht um eine "Ermächtigung" zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung handelt.
Lösung: es gibt in (jeder?) Praxissoftware ein Freitextfeld, wo die IK-Nummer problemlos eingeben werden kann. das ist sowieso vorgesehen, weil es andere Konstellationen gibt, wo der überweisende Arzt keine BSNR hat. [Zitat aus den FAQ der KV Hessen--> Frage: "Wie wird mit Überweisungen von Ärzten verfahren, die nicht über eine BSNR verfügen (z.B. Bundeswehrärzte)?" Antwort: "Bei der Anlage des Überweisungsscheins in der Praxissoftware kann im Feld 4219 „Überweisung von anderen Ärzten“ eine klartextliche Eingabe erfolgen, z. B. „Truppenarzt Dr. Müller“." Zitat Ende
Ich hoffe, damit wetergeholfen haben und wünsche noch einen schönen Tag.