Beiträge von Nagel

    Hallo Herr Horndasch,

    das hatte ich auch gedacht, als ich es gelesen hatte (d.h. eigentlich hatte ich noch ganz andere Gedanken, die man hier aber nicht niederschreiben sollte). Allerdings bezieht sich die aktuelle Stellungnahme jetzt in erster Linie auf die "Weiterentwicklung" des PKMS. Anscheinend wird jetzt über die Abbildung der Speziellen Pflege (also der mutmaßlichen A4-Patienten) nachgedacht. Weshalb man dann nicht gleich damals schon ein Gesamtkonzept erarbeitet hat, erschließt sich mir nicht. Mit diesem Positionspapier hat man sich jedoch vermutlich ohnehin aus der Weiterentwicklung gekegelt...

    Herzliche Grüße
    L. Nagel

    Guten Morgen,

    @ zakspeed: Die Kostenträger argumentieren auch so, allerdings darf ich anmerken, dass die stationäre Behandlungsnotwendigkeit ex ante festgestellt wird. Wenn also der Anästhesist präoperativ für ein stationäres Setting plädiert, so ist m.E. die Notwendigkeit der vollstationären Aufnahme gegeben. Viele Krankenhäuser haben mittlerweile tatsächlich ein gesondertes Setting für ambulante Operationen, so dass eine stat. Aufnahme erst im Verlauf bei schon vorher bekannten Risikofaktoren medizinisch fragwürdig ist.

    Hr. Horndasch, wenn uns eine solche Konstellation frühzeitig bekannt ist, übersenden wir gemeinsam mit der RE und ENTL einen 301er-Datensatz mit der MBEG, warum der Eingriff stationär durchgeführt wurde.

    Herzliche Grüße
    L. Nagel

    Hallo,

    vielen Dank für diesen interessanten link. Auch wenn es sich hier um Pflegeeinrichtungen handelt, finde ich doch interessant, dass sich endlich jemand traut, typische Aspekte aus Pflegesatzverhandlungen anzusprechen. Viele Probleme der Krankenhäuser haben ja in den Entgeltverhandlungen ihren Ursprung, aber was dort passiert, läßt sich ja leider aufgrund seiner Komplexität äußerst schlecht öffenlichkeitswirksam darstellen...

    Herzliche Grüße

    Für alle Hessen zum Kaputtlachen oder zum Haareraufen - je nach Leidensfähigkeit:

    Hier die Kassen-Antwort auf die ersten Widersprüche unsererseits nach Ablehnung der Abrechnung PKMS auf Geriatrie. (Ich denke, die Kasse ist so überzeugt von ihrer Argumentation und auch sonst mit großem "Sendungsbewußtsein" ausgestattet, dass man sie ruhig beim Namen nennen darf...)

    Hallo,
    generell ist eine völlig ausgeheilte Erkrankung sicherlich nicht als "chronisches Leiden" zu bezeichnen, zudem wird in den "Dokumentationsvorgaben" auf die Kodierung eines entsprechenden ICD-Codes hingewiesen; da aber ausgeheilte Malignome, sofern sie einen Aufwand verursacht haben, lediglich nur mit einem Z-Code verschlüsselt werden (und nicht mit C-Codes) ist auch hier sicherlich auf die aktuelle, nicht ausgeheilte Erkrankung gezielt.
    Herzlichen Gruß
    L. Nagel

    Hallo,
    nein die Forderung der Kasse ist nicht korrekt: Die Fallzusammenlegung würde nur zustande kommen, wenn Sie die DRG des zusamengelegten Falles (als operative DRG) betrachten. Die Prüfung muss muss jedoch chronologisch erfolgen, daher ist das Ansinnen der Kasse unbegründet.

    Herzliche Grüße
    L. Nagel


    ups, da war der Kollege schneller...

    Hallo,

    gemäß AOP-Vertrag ist in der geschilderten Konstellation das Ausstellen einer Überweisung möglich und korrekt. Bei der Umsetzung jedoch gibt es häufig Schwierigkeiten, da das Krankenhaus auf dem Ü-schein seine IK-Nummer angeben muss (also z.B. 260 xxx xxx). Die Pathologie hat damit zunächst meist ein Problem, da das Eingabefeld in der Praxis-Software nur für BSNR (Betriebsstättennummern) der KV (Kassenärztlichen Vereinigung) vorgesehen ist; es folgt also eine Fehlermeldung und die Mitteilung der Pathologie, dass es auf diesem Weg nicht funktioniert. Allerdings ist die Angabe der IK-Nummer korrekt, denn das KH hat keine BSNR für das AOP (also darf es auch keine Beteiligung der KV bei der Ü-schein-Bestellung geben!), da es sich nicht um eine "Ermächtigung" zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung handelt.
    Lösung: es gibt in (jeder?) Praxissoftware ein Freitextfeld, wo die IK-Nummer problemlos eingeben werden kann. das ist sowieso vorgesehen, weil es andere Konstellationen gibt, wo der überweisende Arzt keine BSNR hat. [Zitat aus den FAQ der KV Hessen--> Frage: "Wie wird mit Überweisungen von Ärzten verfahren, die nicht über eine BSNR verfügen (z.B. Bundeswehrärzte)?" Antwort: "Bei der Anlage des Überweisungsscheins in der Praxissoftware kann im Feld 4219 „Überweisung von anderen Ärzten“ eine klartextliche Eingabe erfolgen, z. B. „Truppenarzt Dr. Müller“." Zitat Ende

    Ich hoffe, damit wetergeholfen haben und wünsche noch einen schönen Tag.

    Da hat man sich aber auch etwas ganz Tolles ausgedacht: erst "verabschiedet" man sich von dem Gedanken der DRGs und entwickelt ein hochkomplexes neues Abrechnungssystem (soll ja möglichst der medizinischen Realität gerecht werden), und dann erhalten die Pat. Anspruch auf frühzeitige Angabe der voraussichtlichen Behandlungskosten (s.u.). In der Somatik ist das ja praktikabel, aber den voraussichtlichen Aufwand von Einzel- und Gruppentherapien sowie die daran beteiligten Berufsgruppen "orakeln"...?
    Bin ja mal gespannt...

    "§ 8 Abs. 6) Das Krankenhaus hat selbstzahlenden Patientinnen und Patienten oder deren
    gesetzlichen Vertreter die voraussichtlich maßgebenden Entgelte so bald wie
    möglich schriftlich bekannt zu geben, es sei denn, die Patientin oder der Patient ist in
    vollem Umfang für Krankenhausbehandlung versichert. Im Übrigen kann jede Patientin
    und jeder Patient verlangen, dass die voraussichtlich abzurechnenden Entgelte
    unverbindlich mitgeteilt werden. Stehen bei der Aufnahme einer selbstzahlenden Patientin
    oder eines selbstzahlenden Patienten die Entgelte noch nicht endgültig fest, ist
    hierauf hinzuweisen. Dabei ist mitzuteilen, dass das zu zahlende Entgelt sich erhöht,
    wenn das neue Entgelt während der stationären Behandlung der Patientin oder des
    Patienten in Kraft tritt. Die voraussichtliche Erhöhung ist anzugeben.“