Beiträge von schemmi

    Hallo zusammen,

    nein es gibt einen Unterschied. 8o

    Das IP (Interphalangealgelenk) gibt es nur am Daumen und der Großzehe. :wacko: An den Kleinzehen wird zwischen DIP (Disatles Interphalangealgelenk) und PIP (Proximales Interphalangealgelenk) unterschieden. :whistling: Denn Daumen und Großzehe bestehen aus 2 Knochen, Kleinzehen aus 3 Zehen. Im Fall einer Synostose (gehäuft an der 5. Zehe) wird das trotzdem 3-teilig gedacht, also mit synostotischen DIP und beweglichen PIP.

    Kleiner Exkurs in die spezielle Anatomie des Fußes.....

    Gruß

    Hallo Frau Reiß,

    natürlich nicht !! Die Cuffarthropathie ist kein knöcherner Defekt sondern eine Umschreibung einer Situation, bei der die Rotatorenmanschette bereits das Nirvana erlangt hat. Es liegen zwar knöcherne Veränderungen vor, diese sind aber im Rahmen einer eigentlichen Arthrose. Und eine Arthrose stellt keine Defektsituation dar.

    Um eins zu diesem umstrittenen Thema zu verraten. Es wird nicht mehr lange dauern, bis eine konsentierte Klarstellung zu dem Thema Modulare Endoprothesen, welche von allen Seiten gemeinsam erarbeitet wurde (und noch wird) publiziert.

    Ich kann nur empfehlen, das Thema noch kurz auf Eis zu legen und diese Klarstellungen abzuwarten. Empfehlungen haben zwar keinen rechtsverbindlichen Charakter, dies wird aber noch kommen!

    Und eins kann ich Ihnen bereits jetzt sagen. Die Cuffarthropathie war keine knöcherne Defektsituation und wird keine sein.

    Gruß

    Hallo Frau Kosche,

    Sie haben einen Keim nach Punktion aus dem Gelenk. T84.5. Und was die Ursache für die Wunddehiszens war, weiß niemand. Ob es von innen oder von außen kam. Frühinfekte äußern sich typischerweise durch Erguß, Sekretion, Wunddehiszens etc.. Die Therapie erfolgte wie bei einem Frühinfekt. Und wenn die Kapsel offen war, dann kam es mit größter Sicherheit aus dem Gelenk. Da können auch negative Abstriche von epifaszial nichts dran ändern.

    Gruß

    Liebe Kollegen,

    aktuelles zum Stand des FP-Katalogs:

    Es ist mit dem Katalog nach aktueller Angaben in den ersten zwei Novemberwochen zu rechnen. An den Folgetagen werden die Migrationstabellen, Neuerungen der CC-Matrix und die Definitionshandbücher veröffentlicht. Weiterhin wird es dann bereits zertifizierte Grouper geben. Das NUB Verfahren wird nicht verlängert, d.h. der Stichtag bleibt der 31.10.2011.

    Gruß

    Hallo zusammen,

    zur M96.6: Das Dimdi sieht die M96.6 im Zusammenhang mit einer aktuellen Endoprothesenimplantation & Fraktur als gerechtfertigt an, Darüberhinaus kommen wir in einen Grenzbereich. In vorliegenden Fall ist die 84.46 als HD und die Z96.6 als ND zu kodieren.
    So lauten auch vergleichbare Kodierempfehlungen der Fachgesellschaft.

    Gruß

    Hallo Willis,

    es mag ja sein, dass wie Sie behaupten bei der Konsensbildung vor mehr als einem Jahrzehnt mitgewirkt haben (auch wenn ein Nachweis fehlt). Aber auch damals war es kein Konsens sondern der größtmögliche gemeinsame Nenner. Von Seiten der Fachgesellschaft gab es ganz andere OPS-Vorschläge. Wurden auch damals in den Orthopädische Nachrichten publiziert. Hatten sich leider nicht durchgesetzt. Sonst hätten wir heute wahrscheinlich weniger Probleme.

    Bereits damals war bekannt, dass das System als lernendes System konzipiert wurde. Trotz Ihres festhaltens an starren Regeln.

    Belustigend fand ich Ihre Theorie über den "Versuch der kalten Übernahme". Die Überarbeitung war vom DIMDI gewünscht und angeregt worden.

    Im DRG-System geht es um Geld und um eine leistungsgerechte Vergütung. Und hier sind, waren und werden Anpassungen notwendig. Das ist das normalste der Welt. Ihnen geht es ja auch ums Geld.

    Gruß

    Hallo Willis,
    zu Ihren drei Fragen:

    Zu a)
    Modularität (auch Bausteinprinzip oder Baukastenprinzip) ist die Aufteilung eines Ganzen in Teile, die als Module, Bauelemente oder Bausteine bezeichnet werden.

    Bei einem modularisierten Aufbau werden Gesamtsysteme aus standardisierten Einzelbauteilen zusammengesetzt. Die gegenteilige Bauweise nennt man monolithisch (griechisch monólithos,„der Einstein“). Dies kann sich sowohl auf reale Objekte, als auch auf immaterielles, wie beispielsweise eine Ausbildung beziehen.

    Steht so auf Wikepedia. Wollte jetzt nicht aus dem Brockhaus abschreiben.

    aber Hinweis bei 5-829.d

    Modulare Endoprothesen bestehen aus 3 oder mehr metallischen Einzelteilen (und hier steht nicht aus mindestens 3 oder mehr Modulen !)an
    mindestens einer gelenkbildenden Komponente, wobei der Aufsteckkopf bei einer Endoprothese nicht mitgezählt wird.

    Weiterhin heißt der Kode Implantation oder Wechsel von modularen Endoprothesen bei knöchernem Defekt mit Gelenk- und/oder Knochen(teil)ersatz
    oder individuell angefertigten Implantaten

    Modularität bei individuell angefertigten Implantaten ist ja eher eine absolute Rarität. Ich persönlich habe noch kein individuelles Implantat, welches modular ist gesehen. Macht auch nicht wirklich Sinn.

    Und warum? Jede Verbindungsstelle zwischen den metallischen Anteilen ist eine Schwachstelle. Ich empfehle mal ein Gespräch mit einem Metallurgen, sehr aufschlussreich. Gerade in den Bereichen mit Mikroverschmutzungen, wie im menschlichen Körper. Flüssigkeit, Blut oder Fett zwischen den Steckverbindungen stellen bereits ein Risiko für die Kaltverschweißung dar.

    Ich erinnere mich auch an einige Zwischenfälle einer modularen Kurzschaftprothese, welche zeitweilig aufgrund von Brüchen des Halses vom Markt genommen wurde. Ich persönlich habe drei Brüche von Prothesenschäften im modularen Anteil (Steckverbindung) gesehen bzw. mitbehandelt (drei verschiedene Modelle). Jedes Mal ein Komplettwechsel. Dies ist übrigens auch einer der Vorbehalte vieler Operateure gegenüber der Modularität.

    Sie waren scheinbar bei der Entwicklung des OPS 5-829.d dabei. Ich nicht. Habe aber mit Beteiligten gesprochen. Der Kode war damals (vor mehr als 10 Jahren) gut und treffend. Aber die Endoprothetik hat sich in den letzten 10 Jahren weiter entwickelt. Und viel wesentlicher. Wir sehen uns heutzutage ganz anderen Defektsituation gegenüber als vor 10 Jahren, sowohl was die Masse als auch die Defekte angeht. Und unabhängig hiervon, auch bei den Kodes, welche ich mitentwickelt habe sehe ich die eine oder andere Problematik erst im Verlauf. Und dann muss nachgebessert werden.

    Und zumindest einige der damals Beteiligten sehen, dass eine Überarbeitung des Endoprothetik-OPS mehr als dringend ist.

    Zum Thema ökonomischer Druck: Nein es ist nicht nur der okönomische Druck, obwohl dieser eine Hauptrolle spielt. In der Situation, in der die Kliniken sind, führt ein Defizit von mehreren tausend Euro in Wechselfällen dazu, dass diese Leitungen nicht mehr angeboten werden. Diese Trend ist bereits spürbar. Also müssen wir Wege finden, dass auch in diesem Bereich eine leistungsgerechte Vergütung herrscht.

    Der andere Grund liegt in den Prothesen selbst (s.o.). Wenn wir an 3 Modulen als Grundvoraussetzung festhalten würden, kann mit Sicherheit damit gerechnet werden, dass demnächst bei all diesen Prothesen der Halsteil in Steckhals und Korpus geteilt wird. Mehr Variabilität, höhere Produktionskosten, höhere Prothesenkosten und höhere Risiken für Implantatversagen. Aber die Prothesen könnten dann abgerechnet werden. Wollen wir das wirklich? An alten Definitionen festhalten und noch mehr Risiken und Kosten produzieren ?

    Natürlich gibt es viele kostengünstige Prothesen, welche jetzt der Definition der Modularität entsprechen. Aber diese sind typischerweise für Defektsituationen nicht geeignet. Und wenn doch, wenn von Seiten der Kostenträger auf eine seriöse Kalkulation der ZEs jährlich geachtet würde, hätten alle keinen wirklichen Nutzen, welche billige Implantate verwenden.

    Zum Thema DIMDI: 2007. Ist auch schon ziemlich lange her. Ich hatte zahlreiche Gespräche mit dem DIMDI in den letzten Jahren zu diesem Kode geführt. Häufig ausgehend vom DIMDI. Der Antrag bzgl. alle nicht tragenden Metallteile sind als eins zu zählen wurde ja 2010 vorab veröffentlicht. Ist also durchs KKG gegangen. Gegen die Meinung des DIMDI wäre dieser Kodeänderungsvorschlag nie so weit gekommen. Warum die Änderung nicht durchkamen ? Politisch motiviert.

    Zu B:

    Zu Ihrem Beispiel:
    Tatsächlich wird die DRG I43Aund B von Wechselfällen dominiert, dies können Sie anhand des InEK DRG Browsers nachvollziehen. Die Kosten für Implantate wurden auf 3327 bzw. 2823 € festgesetzt. Manche Firmen liegen mit dem Kosten bei einer Scharnierendoprothese drunter und manche drüber. Wenn Sie nun ein wedge anschrauben (Kosten zwischen 200-400 €) bekommen sie zwar das vereinbarte ZE, andererseits ruinieren sie sich die Preise für die Zukunft.

    Natürlich ist die Definition der Defektsituation durch die DGOU willkürlich. Das wissen alle Beteiligten, welche an diesem Vorschlag mitgearbeitet haben. Das es keine natürliche Grenzen zwischen Arthrose und Defekt und von kleinen und großem Defekt gibt musste eine willkürlich gezogen werden. 100% Gerechtigkeit werden wir nie erreichen. Aber die Gruppe, welche betroffen ist, ist überschaubar. Als Alternative wurde auch ein Ausschluß der Primärendoprothetik vom ZE diskutiert. Auch dies wäre willkürlich und würde zu Ungerechtigkeiten führen.

    Zu C:
    Modular und Defektsituation. Dies ist eine ganz klare Sache. Anders steht es auch nicht in dem Kode. Und die Stellungnahme der DGOU sollte einen möglichen Missbrauch durch kaum vorhandene Defekte einen Riegel vorschieben. Komplizierte Lösungen für komplizierte Fälle. Dafür muss eine Prothese sicher sein und nicht aus möglichst vielen Metallteilen bestehen.

    Ihr immer wieder vorgetragener Grundkonsens ist bereits seit einiger Zeit in die Jahre gekommen. Die Problematik des Kodes ist auch dem DIMDI bekannt. Sonst würden wir nicht ständig auch mit dem DIMDI diskutieren und an möglichen Wegen aus dem Dilemma suchen.

    Wenn wir Ihren Schlussfolgerungen folgen sollten, werden wir im ewig gestrigen verharren. Die Leidtragenden wären die betroffenen Patienten.

    Und unsere Linie steht auch nicht gegen die Linie des DIMDI. Das DIMDI behauptet nicht von sich den Sachverstand zu haben. Und zur Interpretation von Kodes zieht das DIMDI auch den Sachverstand zu Rate. Dieser liegt im ärztlichen Bereich. Und erstaunlicherweise (obwohl es gar nicht erstaunlich ist), gehen die meisten MDKs mit der Empfehlung der DGOU konform. Auch dort gibt es genügend Kollegen mit Sachwissen und Sachverstand.

    Die Defizite der komplexen Wechselendoprothetik sind trotz ZEs erheblich, derzeit werden diese Kosten von den Kliniken und nicht von den Kostenträgern getragen. Irgendwann in absehbarer Zeit werden die Kliniken dies nicht mehr leisten können. Wenn wir an Ihren Grundkonsens von damals weiter festhalten, so werden wir diese Situation schneller erleben als uns dies Recht ist.

    Gruß

    Hallo Willis,

    danke für Ihre Ansicht, aber ich glaube Sie haben das Grundproblem nicht verstanden.

    Es geht weniger um die Modularität als Voraussetzung für den OPS 5-829.d , viel mehr um die Defektsituation. Hierzu existieren klare Empfehlung der DGOU, wann diese vorliegen. Eben nicht bei jedem kleinen Defekt sondern bei Wechselsituation, Trümmerfrakturen mit Defektsituation und Tumordefekten. Lediglich bei der Primärimplantation von Prothesen wird gefordert, dass ein knöcherner Defekt durch ein metallisches Implantat augmentiert wird. Dies ist zwar nur eine Empfehlung der Fachgesellschaft, eine Konsultation mit Personen aus dem MDK hatte im Vorfeld der Publikation stattgefunden. Die Stellungnahme der DGOU wurde als konsensfähig angesehen.

    Ihr Denken ist einerseits sehr knielastig und andererseits zu sehr auf die Primärendoprothetik abzielend. Ausgleich eines Defektes zum Beispiel mit einem wedge. Wenn Sie nun einmal die Hüfte betrachten, belässt man insbesondere im Schaftbereich die Defekte und überbrückt diese mit einer Prothese. Das hat etwas mit Kraftübertragung zu tun. Man muss nicht alles anatomisch nachbauen.

    Und eine Inverse Prothese mag zwar modular sein, die Defektsituation an der Schulter ist aber eine Seltenheit. Von daher brauchen wir in solchen Fällen nur sehr selten über den 5-829.d zu diskutieren, egal ob nur ein oder tausend metallische Anteile angebaut, angesteckt, angeschraubt oder was auch immer haben.

    Die Prothese ist nur das Mittel zum Zweck, dieser lautet eine Defektsituation zu überbrücken. Bedarf es hierzu spezieller Prothesenformen, so sind hiermit höhere Kosten verbunden, welche über die DRGs nicht abgebildet werden. Und nicht selten geht es einfach nicht ohne modulare Prothesen. Als Trenner wurden irgendwann drei metallische Anteile definiert. Und dies ist nach wie vor ein sinnvoller Trenner, auch aus ökonomischer Sicht.

    Defektsituationen hingegen liegen vor - oder eben auch nicht (eine Arthrose ist kein Defektzustand!) und können in aller Regel auch radiologisch verifiziert werden. Dieser Anteil der Definition ist kaum beeinflussbar.

    Also vergessen Sie einfach mal ein wenig die Schräubchen. Betrachten Sie den Sachverhalt nicht nur rein ökonomisch, sondern auch medizinisch.

    Das Zusatzentgelt ist übrigens auch nicht der Heilsbringer, vielmehr eine Krücke um teure und Extremkostenversorgungen aufzufangen. Zu glauben damit würde ein Gewinn erzielt ist in den meisten Fällen nicht mehr als eine trügerische Illusion. Fast so wie der Lottoschein am Samstag.

    Gruß

    Hallo zusammen,

    der MDK streicht die Bursektomie (5-859.1) und nicht die Resektion einer Exostose (5-788.00), hoffe ich.

    Als erstes, es gibt keinen OPS für eine Hallux valgus OP ! Und es gibt auch nicht die eine Hallux valgus OP. Wir kennen über 150 Verfahren und diese werden mitunter verschiedentlich kodiert.

    Richtig ist, das eine zugangsbedingte Bursektomie nicht kodiert wird. Hängt aber auch vom Zugang ab. Es gibt einzelne Fälle, in denen sicherlich eine Bursektomie gerechtfertigt kodiert werden darf. Dies sind jedoch seltene Einzelfälle, welche dann auch in aller Regel vom MDK anerkannt werden.

    Gruß