Hallo zusammen,
hallo Herr Schaffert,
so sehe ich das auch. Das Kriterium für die FZF für Fälle aus unterschiedlichen Jahren ist ja rein administrativ, insofern steht schon bei (Wieder-)Aufnahme die FZF fest. Und natürlich macht es dann Sinn, mit den alten Kodes weiterzuarbeiten. Aber wo steht das? Oder aber direkt den alten Fall weiterzuführen, das wäre vermutlich der einfachste Weg. Dann kapiert vermutlich auch das KIS, welche Kataloge zu nutzen sind... (Wobei wir dann hinterher vermutlich von Hand abzählen müssen, für wie viele Tage welche HD gilt...)
Zitat: "Wenn ein Fall schon im Vorjahr aufgenommen wurde und am 30.12. entlassen wird und am 2.1. wieder aufgenommen wird: FZF (der zusammengefasste Fall überschreitet dann aber auch zwei Jahreswechsel). Dieser Fall würde dann vermutlich nicht wieder virtuell am 31.12. getrennt werden. Quelle: GMV (gesunder Mensychenverstand) ... aber gilt der bei PEPP?"
Nein, keine FZF, da ja schon mehr als 120 Tage stationär...
Viele Grüße,
J.Helling
PS: Nur damit das nicht falsch verstanden wird: Auch ein "Überlieger" kann mit einem Fall des 2. Jahres zusammengefasst werden, die Zeit zwischen den beiden Fällen "aus verschiedenen Jahren" muss nicht der Jahreswechsel sein.