Beiträge von JanH

    Hallo zusammen,
    hallo Herr Schaffert,

    so sehe ich das auch. Das Kriterium für die FZF für Fälle aus unterschiedlichen Jahren ist ja rein administrativ, insofern steht schon bei (Wieder-)Aufnahme die FZF fest. Und natürlich macht es dann Sinn, mit den alten Kodes weiterzuarbeiten. Aber wo steht das? ;) Oder aber direkt den alten Fall weiterzuführen, das wäre vermutlich der einfachste Weg. Dann kapiert vermutlich auch das KIS, welche Kataloge zu nutzen sind... (Wobei wir dann hinterher vermutlich von Hand abzählen müssen, für wie viele Tage welche HD gilt...)

    Zitat: "Wenn ein Fall schon im Vorjahr aufgenommen wurde und am 30.12. entlassen wird und am 2.1. wieder aufgenommen wird: FZF (der zusammengefasste Fall überschreitet dann aber auch zwei Jahreswechsel). Dieser Fall würde dann vermutlich nicht wieder virtuell am 31.12. getrennt werden. Quelle: GMV (gesunder Mensychenverstand) ... aber gilt der bei PEPP?"
    Nein, keine FZF, da ja schon mehr als 120 Tage stationär...

    Viele Grüße,
    J.Helling

    PS: Nur damit das nicht falsch verstanden wird: Auch ein "Überlieger" kann mit einem Fall des 2. Jahres zusammengefasst werden, die Zeit zwischen den beiden Fällen "aus verschiedenen Jahren" muss nicht der Jahreswechsel sein.

    Guten Morgen,
    wobei caseschnüfflers Meinung zur "vom Einzelfall losgelösten" HD-Wahl bei konkurrierenden HD nicht gänzlich unterstüzungslos steht, so schreibt die BKG in ihren FAQs zur Kodierung (http://www.bkg-online.de/infos-service/…rguetungssystem) unter Punkt 01.03 zu konkurrierenden HD:

    "N.B.: Die Bewertungen des G-DRG-Systems werden nach Festlegung der Spitzenverbände der
    Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), des Privaten Krankenversicherungsverbandes (PKV) und
    der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) durch das DRG-Institut (Institut für das
    Entgeltsystem im Krankenhaus, InEK Siegburg) auf der Grundlage von Krankenhausdaten
    kalkulatorisch ermittelt. Die Leistungen werden in Bezug auf eine Referenzleistung (in D: der
    Durchschnitt aller Leistungen) aufgrund eines je nach Kalkulationsergebnis zu unterstellendem
    Ressourcenaufwandes unterschiedlich hoch bewertet. Daraus ergibt sich, dass das Krankenhaus
    unterstellen darf, dass eine DRG mit einer höheren Bewertung die Leistung mit dem höheren
    Ressourcenverbrauch darstellt, auch wenn sich dies in Einzelfällen einmal anders zeigt."


    Persönlich stimmt ich den Ausführungen z.B. von Herrn Schaffert bei, also der Betrachtung des Einzelfalles.
    Gruß, J.Helling

    PS: Diese Kodierempfehlungen hatten doch früher auch mal eine MDK-Kommentierung. Ganz aktuell sind sie auch nicht mehr...

    Guten Morgen,
    hier scheint etwas durcheinander zu gehen, daher einmal der Versuch der Reihe nach:
    1. Es gibt einen OPS-Kode für das Verfahren (schon einmal gut...)
    2. Dieser OPS-Kode ist im DRG-System berücksichtigt (um so besser)
    3. Das Verfahren ist aber nach Ansicht der Kostenträger nicht sachgerecht abgebildet (zu hoch bewertet).

    Hinweise zum NUB-Verfahren finden sich z.B. unter http://www.g-drg.de/cms/Neue_Unter…ngsmethoden_NUB

    Letztlich relevant für die NUBs ist, dass eine Methode neu ist und daher im DRG-System (noch) nicht sachgerecht abgebildet ist. Dann können hausindividuelle NUB-Entgelte vereinbart werden.
    Auch ich habe das Verfahren bisher immer so verstanden, dass eine nicht sachgerechte Abbildung eine zu niedrige Abbildung bedeutet. In Ihrem Fall müßten Sie ja das NUB-Entgelt negativ berechnen und vereinbaren. Interessante Variante...

    Wenn eine Leistung "zu hoch" im DRG-System bewertet ist, dürfte eher das Vorschlagsverfahren beim InEK der geeignete Weg zu einer sachgerechten Abbildung sein...

    Viele Grüße,
    Jan Helling

    Guten Morgen,

    letztlich ist das ungeklärt/offen.
    Es gibt verschiedene "Auslegungen" des Begriffes Bluter: Von angeboren über dauerhaft erworben bis hin zu "temporär erworben"...

    Es gibt mehr oder weniger widersprüchliche Schreiben des GKV-Spitzenverbandes dazu, die DKG strebt eine Klärung an, die bisher nach meiner Kenntnis nicht erfolgt ist.

    Evtl. kann Ihnen Ihre Landeskrankenhausgesellschaft dazu weiterhelfen...

    Viel Erfolg und viele Grüße, Jan Helling

    PS: Vgl. auch:
    https://www.mydrg.de/www.gkv-spitze…system_2012.jsp

    "Für 2012 wurde vereinbart, die Bezeichnung des ZE2012-27 unverändert zur Katalogversion 2011 zu belassen: "Behandlung von Blutern mit Blutgerinnungsfaktoren". Für die Katalogversion 2013 steht die Definition des Bluterbegriffs sowie von Fällen mit besonders hohen Sachkosten für Blutgerinnungsfaktoren erneut zur Diskussion."

    Guten Morgen,

    welche Hauptdiagnosen bzw. welche Diagnose-Kombinationen für die Funktion "Polytrauma", die dann u.a. für die Polytrauma-DRGs relevant ist (aber z.B. auch als gruppierungsrelevantes Merkmal in der Prä-MDC), finden Sie bei den Funktionen ("Globale Funktionen", Band 4, S. 783).

    Gruß, J.Helling

    Und um das Gesagte zu unterstreichen und zu ergänzen (und um meinen Senf dazuzugeben):

    Die Unterstützung durch das InEK erfolgte noch dazu zeitnah! Prüfungen von (großen) Datensätzen kamen z.T. schon nach 10 Minuten zurück, und auch die "manuelle" Unterstützung durch die Mitarbeiter der Datenstelle war schnell und kompetent!
    Danke auch von uns!

    Gruß, J.Helling

    PS: Die anfänglichen Probleme mit dem Datendienst schmälern den positiven Gesamteindruck nicht.

    Hallo,

    siehe §5 der Vereinbarung:

    "(2) Die Übermittlungspflicht wird verletzt, wenn mehr als 1% (prozentuale Bagatellgrenze)
    oder mehr als 100 (nominale Bagatellgrenze) der abgerechneten Fälle
    des Berichtszeitraums im Fehlerverfahren von der DRG-Datenstelle nicht akzeptiert
    oder nicht oder nicht fristgerecht an die DRG-Datenstelle übermittelt werden."

    Hier wird klar auf "Fälle" abgestellt, insofern dürfte es m.E. egal sein, wie viele OPS-Kodes o.ä. mit diesen Fällen abgewiesen wurden.

    Viele Grüße,
    J.Helling

    Hallo zusammen,

    interessante Ansicht. Wurde diese irgendwie begründet? (Oder war es eher ein Versuchsballon (mal gucken, ob einer drauf reinfällt...)?)

    In NRW soll auf Landesebene (im Rahmen der Vereinbarungen zum LBFW) vereinbart sein, dass die PKMS-ZE weder Mehr- noch Mindererlösausgleichen sowie ebenfalls keinen Mehrleistungsabschlägen unterliegen. Das soll so in der Vereinbarung zum LBFW festgeschrieben sein (liegt mir noch nicht vor, ist aber schon genehmigt).

    Viele Grüße, J.Helling

    PS: Klar ist es auf Haus- und AEB-Ebene ein Katalogeffekt, eigentlich aber noch etwas komplizierter, da ja nur ein Teil des Geldes in die ZE fliesst, ein Teil in den LBFW... Und so gibt es dann Häuser, die hinterher=2012 mehr Geld bekommen, aber auch welche, die weniger Geld als bisher nach dem Pflegeförderprogramm bekommen... Es wird also Geld verschoben und wird dabei mehr oder weniger... 8)

    Hallo Herr Merguet,

    das Problem haben wir aktuell nicht (und bisher auch nur wenige andere).

    Einfach die Header-Zeile (=1. Zeile der Datei) mit der aus den Beispieldateien überschreiben?
    Bzw. einmal vergleichen, irgendwo scheint da ja ein Unterschied zu sein. Auf Seite 23 des Merkblatts sind die Felder auch beschrieben. (Ebenso auf Seite 24 der Datensatzbeschreibung) Schnell hat man da einen "-" zu viel oder zu wenig drin. Tückisch ist auch, dass die Feldnamen vorne in der Datensatzbeschreibung abweichen...

    Viel Erfolg und viele Grüße,
    J.Helling