Hallo,
oft werden für die erste MDK-Beurteilung ja auch nur allgemein Unterlagen (E-Bericht, OP-Bericht, ob nun operiert oder nicht...) angefordert. Da wir nicht hellsehen können und bei uns Entlassungsbriefe immer noch nicht zum Zwecke der Rechnungsprüfung, sondern als Information für den weiterbehandelnden Arzt erstellt werden, können wir dann oft erst aus der ersten Beurteilung schliessen, worum es eigentlich ging. Insofern sind Widersprüche und 2. Beurteilungen bei uns nicht selten.
Leider gibt es sowohl bei manchen Kassen als auch beim MDK Mitarbeiter, die Widersprüche scheinbar gar nicht lesen und eine Antwort ohne neuen Inhalt und ohne Eingehen auf unsere Argumente schicken.
Löbliche Ausnahmen, also Kassen-/MDK-Kombinationen, die von vorneherein mitteilen, worauf sich ihr Verdacht, der zur Einzelfallprüfung nach §275 SGB führt (ja, dieses soll eine Einzelfallprüfung sein!), bezieht, gibt es natürlich auch. Dann kann man auch gleich entspr. Unterlagen zur Verfügung stellen, so dass es für alle Beteiligten einfacher und schneller wird.
Tage oberhalb der oberen Grenzverweildauer werden gerne angefragt, ohne zu bedenken, dass der Fall zu diesem Zeitpunkt meist für das KH schon defizitär ist. Die DRG ist schliesslich auf die mittlere VWD kalkuliert. Da kann man dann nur auf eine vollständige und schlüssige Dokumentation hoffen.
Zum genauen Vorgehen hilft Ihnen, wie bereits von Frau Zierold angeführt, Ihr Landesvertrag nach §112 weiter.
Gruß, J.Helling
PS: \"Kuhhandel\" birgt wie überall Chancen und Risiken. Wenn Ihre Argumente auf schwachen Beinen stehen, fahren Sie damit gut, wenn Sie sich absolut sicher sind, sollten Sie ggf. auch den Rechtsweg beschreiten. Ausgang ist zwar nicht sicher, dauert lange usw., Sie gehen aber sonst das Risiko ein, der \"Willkür\" dieser Kasse ausgeliefert zu sein.