Beiträge von JanH

    Hallo,

    der \"ungünstigste\" Fall für eine Kasse/Versicherung ist ja der einer privaten Versicherung. Und auch dort ist eine Übersendung von Unterlagen nach Vorlage einr fallbezogenen Schweigepflichtsentbindung unproblematisch. Wieso sollte das für die Postbeamten-KK nicht gelten?

    Übrigens, noch ein \"Sonderfall\": Die Knappschaft mit ihrem eigenen sozialmedizinischen Dienst (SMD). Dessen medizinisch-inhaltliche Stellungnahmen bekommen wir übrigens im verschlossenen Umschlag, die Knappschaft selber offenbar nur die Quintessenz ohne medizinische Details. (Warum sollte das beim MDK nicht gehen?)

    Gruß, J.Helling

    Hallo,

    oft werden für die erste MDK-Beurteilung ja auch nur allgemein Unterlagen (E-Bericht, OP-Bericht, ob nun operiert oder nicht...) angefordert. Da wir nicht hellsehen können und bei uns Entlassungsbriefe immer noch nicht zum Zwecke der Rechnungsprüfung, sondern als Information für den weiterbehandelnden Arzt erstellt werden, können wir dann oft erst aus der ersten Beurteilung schliessen, worum es eigentlich ging. Insofern sind Widersprüche und 2. Beurteilungen bei uns nicht selten.
    Leider gibt es sowohl bei manchen Kassen als auch beim MDK Mitarbeiter, die Widersprüche scheinbar gar nicht lesen und eine Antwort ohne neuen Inhalt und ohne Eingehen auf unsere Argumente schicken.

    Löbliche Ausnahmen, also Kassen-/MDK-Kombinationen, die von vorneherein mitteilen, worauf sich ihr Verdacht, der zur Einzelfallprüfung nach §275 SGB führt (ja, dieses soll eine Einzelfallprüfung sein!), bezieht, gibt es natürlich auch. Dann kann man auch gleich entspr. Unterlagen zur Verfügung stellen, so dass es für alle Beteiligten einfacher und schneller wird.

    Tage oberhalb der oberen Grenzverweildauer werden gerne angefragt, ohne zu bedenken, dass der Fall zu diesem Zeitpunkt meist für das KH schon defizitär ist. Die DRG ist schliesslich auf die mittlere VWD kalkuliert. Da kann man dann nur auf eine vollständige und schlüssige Dokumentation hoffen.

    Zum genauen Vorgehen hilft Ihnen, wie bereits von Frau Zierold angeführt, Ihr Landesvertrag nach §112 weiter.

    Gruß, J.Helling

    PS: \"Kuhhandel\" birgt wie überall Chancen und Risiken. Wenn Ihre Argumente auf schwachen Beinen stehen, fahren Sie damit gut, wenn Sie sich absolut sicher sind, sollten Sie ggf. auch den Rechtsweg beschreiten. Ausgang ist zwar nicht sicher, dauert lange usw., Sie gehen aber sonst das Risiko ein, der \"Willkür\" dieser Kasse ausgeliefert zu sein.

    Hallo Herr Dietz,

    da haben Sie Recht, dann wird es natürlich ein Problem.

    Inhaltlich sehe ich eine Minithorakotomie auch als 5-340.0, wobei die genaue Abgrenzung zur 8-144 m.E. noch zu definieren wäre...

    Für 2007 ist es zu spät, für 2008 sollte man m.E. das IneK auf diese Problematik hinweisen.

    Gruß, J.Helling

    Hallo Herr Dietz, hallo Forum,

    interessant ist in diesem Zusammenhang in der Tat die Funktion \"Komplizierende Prozeduren\", siehe Definitionshandbuch, Band 4, Seite 653-655. Hier würden allerdings die EK-Gabe (bereits ab 6 EK!) und die Lagerungsbehandlung auch ohne die Thoraxdrainage ausreichen.
    In der Tat komme ich beim Gruppieren mit oder ohne 8-144 in die DRG A13C. :d_gutefrage:


    PS: Sie könnten natürlich auch reanimieren, dialysieren oder bestrahlen...

    Hallo Herr Sommerhäuser,

    danke für die Blumen. Wir stellen uns gerne einem Benchmark, auch wenn ich - wie Sie - das Ergebnis schon vorher kenne. Unser größtes Pfund ist immernoch der Webgrouper, trotz all seiner Tücken.

    Gruß, J.Helling

    PS: Ich erinner mich dunkel, im alten Forum gab es Beitragsstatistiken mindestens monatsbezogen. Aber aus unser eigenen Erfahrung weiss ich auch, wieviel Arbeit die Pflege von Webseiten und eines Forums macht. Dafür:

    :i_respekt:

    Hallo,

    über eine ergänzende Datenlieferung der Kalkulationshäuser wäre eine Berücksichtigung (dieser Komplexbehandlung und anderer Verfahren) bereits für 2007 möglich.
    Nicht mehr lange, dann wissen wir alle mehr...

    Gruß, J.Helling

    PS: Natürlich ist es aktuell Unsinn, dass nur einzelne der ICDs für MRE überhaupt CCL-relevant sind.

    Hallo,

    das kann man durchaus kontrovers diskutieren und wird letztendlich (leider) nicht zu einer definitiven oder gar allgemeingültigen Klärung kommen.

    Um einmal eine Gegenposition zu Herrn Nagel darzustellen:
    Zwar sind ein paar Drähte verbraucht, die typischen eingriffspezifischen Komplikationen, die eine Dilatation nach sich gezogen hätte, sind aber (trotz des \"Herumbohrens\" mit dem Draht) noch nicht in Kauf genommen worden. Auch ist hier das (teurere) Set mit dem Ballon noch zu. Insofern handelt es sich hier nach dieser Meinung nicht um einen entsprechenden (durch das Öffnen des Drahtes ja nach Ihrer Ansicht vorliegenden) Ressourcenverbrauch, der eine Kodierung der PTCA als abgebrochen rechtfertigen würde. Dann bliebe nur die Angio als Teilleistung.

    Interessant ist dann natürlich, wo man in diesem Beispiel die Grenze ziehen will:
    Aufklärung zur PTCA - Vorbereitung des Pat. - Öffnen des Sets (je nach Typ) - Einbringen des Führungsdrahtes - Öffnen des Sets Ballon - Einbringen des Ballons in den Patienten - in die Stenose - Dilatation...
    Feinabstufungen sind hier natürlich möglich...

    Angeregte Diskussion, J.Helling

    Hallo,

    wir sind uns doch wahrscheinlich alle einig, dass es Auswüchse in diesem Bereich genauso wie bei anderen Fragen auf \"beiden Seiten\" gegeben hat und gibt.

    Dass die Regelungen zu den Fallzusammenführungen zur Verhinderung von Fallsplitting eingeführt wurden, ist ja auch in den Begründungen zu den Gesetzen und Verordnungen nachlesbar und unstrittig.

    Und solange es keine eindeutigen \"Bedingungen\" gibt, bleibt nur ein konstruktiver Dialog, um einen gemeinsamen vernünftigen Weg zu finden - wenn denn beide Seiten dazu bereit sind.

    Gruß und weiterhin angenehmes Nachdenken, J.Helling

    Hallo,

    um es schnell klarzustellen: Wir analysieren derzeit nur einzelne Häuser für sich genommen (oder ggf. auch Gruppen) und führen keinen externen Vergleich durch - das war offenbar missverständlich. Jedes Haus \"behält\" seine Daten.

    J.Helling

    Hallo ToDo,

    ich will ja nicht spitzfindig oder kleingeistig werden, aber mein Beitrag taucht erst nach Mikkas \"Sinnelwandel\" auf. Und ich benutze mehrfach den Konjunktiv, da mir ja der zu grunde liegende Einzelfall nicht in allen notwendigen Details bekannt ist.

    Um es auf den Punkt zu bringen: Inhaltlich vermute ich hier auch eine Beurlaubung.

    Ich sehe aber auch aus eigener Erfahrung, dass das mehrfach zitierte Schreiben und der daraufhin in die FPV aufgenommene Passus von Krankenkassen \"missbraucht\" wird.

    Die (sachlich aus dem FPV-Text nachvollziehbare) Interpretation, dass 1. ein Wunsch des Patienten und 2. eine Zustimmung des Arztes für eine Beurlaubung notwendig ist, wird mindestens von den Kassen \"vor Ort\" nicht geteilt. Bleibt uns, auf eine (weitere) Klarstellung für 2007 zu hoffen. :biggrin:

    Gruß, J. Helling