Beiträge von JanH

    Hallo Herr Selter,

    natürlich, so wollte ich auch nicht verstanden werden, dass es \"völlig egal\" sei. Aber es gibt momentan wichtigeres....

    Gruß, J. Helling

    PS: Um das Thema abschliessen zu können, habe ich doch weitere Recherchen angestellt: Demnach werden sowohl Hydroxylapatit als auch das von uns verwendete Beta-Trikalziumphosphat \"gesintert\" (=bei hohen Temperaturen gebrannt/verbunden), sind also offenbar in der Tat nach verschiedenen Definitionen Keramik. Da sieht man einmal, was moderne Technik vermag... Und ich dachte immernoch an mein Badezimmer... Ich gebe mich also geschlagen - und das nicht nur als Beweis meiner Lernfähigkeit...

    PPS: Gruppierungsrelevant ist der Einsatz in der Regel im Rahmen von Mehrfacheingriffen,analog z.B. zur Spongiosaplastik.

    Wohl wahr...

    Wobei es aber zumindest dieses Jahr für die Gruppierung egal ist, ob der Einsatz mit 5-785.2- oder 5-785.x- kodiert wird. Insofern besteht kein \"dringlicher\" Bedarf der Klärung.

    Gruß, J. Helling

    Hallo Herr Blaschke,

    wenn es denn erlösrelevant wäre, müßte man das sicher noch weiter diskutieren:

    Ostim ist ungesintert (=ungebrannt); Nach der Definition z.B. auch aus Wikipedia ist Keramik gebrannt. Die einzelnen (Nano-)Partikel werden aber offenbar auch als keramisch bezeichnet - und sind doch vollständig abbaubar (und nicht nur von den Zellen aufnehmbar)?

    Also könnte man aus Ostim Keramik brennen?

    Interessant: http://www.keramverband.de/brevier_dt/inhaltsverzeichnis.htm

    Im englischen wird auch Zement, Kalk und Gips als \"ceramics\" bezeichnet

    Auf alle Fälle entspricht das nicht meinem bisherigen Verständnis von Keramik - aber auch ich bin lernfähig..

    Gruß, J. Helling

    PS: sollen das doch der Hersteller und das DIMDI ausdikutieren...

    Hallo Herr Offermanns,

    wir hatten damit bisher keine Probleme. Ansonsten würde ich freundlich darauf hinweisen, dass die erbrachten Leistungen deutlich über den Rahmen einer über die KV abrechenbaren Notfallbehandlung hinausgehen und eine stationäre Abrechnung anbieten. Ich kann auch dumm kommen...

    Gruß, J. Helling

    PS: Glauben wir alle fest an den neuen Vertrag zum §115b und dass all unsere Fragen erhört und beantwortet werden...

    Hallo Herr Schrader,
    \"durch\" mit den Budgetverhandlungen - fertig? Oder mit der ersten Runde?
    Viele Grüße und angenehme Erholung!

    Hallo,
    uur Erläuterung meines \"Beitrages\":

    Die Implantation von Ostim wird also - da nicht Zement, nicht metallisch und nicht keramisch - z.B. beim OPS 5-785.- (Implantation von alloplastischem Knochenersatz) als Sonstige (5-785.x-) kodiert.

    Gruß, J. Helling

    PS: Wobei ich es schon als \"Ersatz\" sehen würde, dieses aber für diskussionswürdig halte.

    Hallo Felix,

    der Kodierleitfaden ist ja schon etwas älter und eine erste seitdem nicht aktualisierte Auflage...
    Inhaltlich haben Sie aber Recht, eine Umstellung mit Osteosynthese ist keine Fusion oder Arthrodese.

    Wenn es beruhigt: Die Unterscheidung ist mindestens in dem Beispiel, m.E. auch grundsätzlich nicht erlösrelevant...

    Gruß, J. Helling

    Hallo,

    offenbar sind wir uns alle einig, dass einzelne Stellungnahmen \"des MDK\" bzw. einzelner dort tätiger Ärzte deutlich verbesserungsfähig sind. Dieses hat ja auch der MDK erkannt uns veröffentlicht als ersten Schritt eigene \"Kodierregeln\". Müssen sich nur noch alle MDK-Ärzte dran halten...

    Ich möchte jetzt aber auch einmal darauf hinweisen, dass der MDK mit zum Teil unsinnigen Fragestellungen von (einzelnen) Krankenkasse offenbar regelrecht zugeschüttet wird. Dass dann irgendwann unter der Quantität die Qualität leidet, verwundert mich nicht.

    ad PKV-Frau: Die Qualität des Umganges mit privaten Krankenversicherten ist genauso unterschiedlich wie mit den gesetzlichen Krankenkassen.
    Manches Mal schwankt man zwischen Erschrecken und Erheiterung, wenn z.B. völlig irrelevante medizinische Unterlagen für Rechnungsprüfungen angefordert werden. Telefonische Nachfragen bei den zust. Sachbearbeitern/-innen werden dann entweder pampig beantwortet, oder aber freundlich aber i.d.R. mit Hinweis auf die fehlenden eigenen inhaltichen und Entscheidungskompetenzen.

    Einzelne PKVen reagieren sogar auf Anforderungen von fallbezogenen Schweigepflichtsentbindungen mit Unverständnis. Da besteht offenbar noch viel Schulungsbedarf, nicht nur über das DRG-System, sondern auch über das Strafgesetzbuch...

    Aber wie überall und sicherlich auch bei den Kliniken, es gibt solche und solche...
    Einen grundsätzlichen Trend, dass PKV oder GKV \"fairer\" wäre, mag ich nicht erkennen.

    Grüße, J. Helling

    Hallo Forum, hallo Herr Selter, (extra angesprochen, auch wenn Sie natürlich auch zum Forum gehören)

    da möchte ich doch ein wenig nachhaken: Würden Sie, wenn der Arzt erst der zweite oder folgende Kontakt war (die Praxis kennen wir ja wahrscheinlich gut genug) den HWI als HD verwerfen?

    Die Frage die sich hier stellt ist natürlich, wann, wo und durch wen die Entscheidung zur Aufnahme fällt - hier liegt m.E. erst die \"Veranlassung\" der stat. Aufnahme. Laut §39 SGB V prüft das aufnehmende Krankenhaus. Die Entscheidung fällt ja aber nicht die \"Instutition\" Krankenhaus, sondern der aufnehmende Arzt. Auf diesen und dessen Entscheidung wird ja auch in der Rechtsprechung zur Prüfung der Indikation immer abgezielt. Insofern muss m.E. dessen Kenntnisstand hier herangezogen werden, auch wenn der Pat. zuvor in der Aufnahme, im Labor, im Bett auf Station oder sonstwo war. Man kann die stat. Aufnahme immernoch \"abbrechen\" und z.B. vorstationär abrechnen.

    Wird der HWI erst nach (der stat. Aufnahme durch den aufnehmenden Arzt)(Klammern zur Darstellung dass der Arzt zur Aufnahme gehört) festgestellt (z.B. keine Klinik, abends Laborwerte gesehen o.ä.) ist er absolut unstrittig nicht HD.

    Grüße, J. Helling

    PS: Die Frage, ob ein Harnwegsinfekt eine 5-tägige stationäre Behandlung ausreichend begründet stelle ich jetzt in diesem Zusammenhang absichtlich nicht. Mir geht es hier um den Grundsatz.