Beiträge von Roman

    Hallo,

    im § 301 gibt es auch einen Fachabteilungsschlüssel "3758 Weaningeinheit" - sind vielleicht solche Kliniken damit gemeint, die z.B. den OPS 8-718.9 abrechnen könnten? (vorausgesetzt natürlich, dass die Struktur- und Mindestmerkmale erfüllt wären)

    LG

    Hallo an alle

    Wer definiert eigentlich, was mit einer spezialisierten nicht intensivmedizinischen Beatmungsentwöhnungs-Einheit gemeint ist? (OPS 8-718.9)

    Wann darf man sich denn als solche bezeichnen?

    Noch eine Anmerkung: es gibt spitzfindige Krankenkassen, die möglicherweise den Wortlaut verdrehen könnten in Bezug auf die DKR

    1001s Beatmung: Beatmungsstunden sind nur bei intensivmedizinisch versorgten Patienten zu erfassen; bedeutet die Kodierung des OPS auf nicht intensivmedizinischer Einheit (8-718.9) dass keine intensivmedizinische Versorgung vorlag?

    Wie sehen das die anderen Mitglieder hier?

    MFG

    Guten Morgen Willis,

    womöglich habe ich meine Frage nicht exakt genug gestellt. Bitte entschuldigen Sie.

    Ich wollte wissen, ob ein Sachverständiger sich in seinen Gutachten bezüglich Kodierungsstreitigkeiten nicht genau auf einen endstelligen Kode festlegen muss/sollte. Die Angabe eines OPS "Bereichs" (hier nur oberflächlich 5-850.--) bietet ja erneut Spielraum für Interpretationen, oder?

    mit freundlichen Grüßen

    Roman

    Sehr geehrtes Forum,

    vor kurzem klagten wir vor dem Sozialgericht bezüglich einer zusätzlichen OPS Kodierung eines Psoas-Release bei gleichzeitiger Implantation einer Hüft-Endoprothese. Lt. OP Bericht wurde eine außergewöhnlich gespannte Psoassehne eingekerbt.

    Wir kodierten den OPS Kode 5-854.07 (Verlängerung einer Sehne Leisten und Genitalregion und Gesäß), da es durch die Einkerbung zu einer Verlängerung und dadurch zur "Entspannung" der Psoassehne kommt. (Wir begründeten diesen Kode mit der grundsätzlichen Vorgabe einer Kodierung in der größt möglichen Differenziertheit gemäß den redaktionellen Hinweisen der DKR.)

    Erstinstanzlich akzeptiert der gerichtlich beauftrage Sachverständige zwar die generelle Möglichkeit den Sachverhalt mit einer zusätzlichen Schlüsselnummer abzubilden, jedoch fordert er hierzu einen Kode aus dem Bereich 5-850 zu kodieren. Dabei legt sich der Sachverständige nicht auf einen endstelligen Kode fest.

    Das Sozialgericht folgte dem Ergebnis des Sachverständigengutachtens obwohl kein exakter endstelliger OPS Kode genannt wurde.

    Unseres Erachtens wird hier die grundsätzliche Forderung nach einer Kodierung "so spezifisch wie möglich" nicht bedient.

    Wir wollen nun in Revision gehen und bitten Sie um Ihre Meinungen hierzu. Hat jemand mit Gleicher oder ähnlicher Thematik bereits Erfahrung?

    Vielen Dank bereits vorab für Ihre Antworten :) nette Grüße Roman 

    Guten Morgen allerseits,

    Ist eine Re-Sternotomie eine Re-Thorakotomie?
    Mein Pat. wurde vor 2 Jahren wegen einer medistinalen Zyste sternotomiert. Nun liegt ein Rezidiv vor und wir eröffneten erneut und mussten erhebliche Verwachsungen lösen.
    Darf hier die Re-Thorakotomie kodiert werden, oder \"nur\" Re-Operation\". :augenroll:
    Exakter finde ich Re-Thorakotomie, da hier zumindest Lokalisationsbezug besteht.

    vielen Dank für Ihre Ansichten.

    Gruß Roman

    Guten Morgen,

    Ich habe eine Prüfanzeige einer allseits bekannten Krankenkasse vorliegen, in der die Fragestellung lautet:

    \"War die i.v. Antibiose bis zum..nötig, oder wäre eine frühere Oralisierung und somit Entlassung möglich gewesen?\" (Pneumoniepatient)

    In wieweit wird hier die ärztliche Therapiefreiheit berührt? :d_gutefrage:
    Darf der MDK im Gutachten eine andere Appliaktionsform fordern? :d_gutefrage:

    Vielen Dank

    Hallo \"Lunge\",
    bitte sehen Sie es mir nach, wenn ich an dieser Stelle nicht auf eine Diskussion über Medikamentenzulassungen oder evtl. auszuweitende Diagnostik eingehen möchte, da dies hier zu sehr vom eigentlichen Thema wegführt.
    trotzdem vielen Dank für Ihren Beitrag
    Gruß Roman