Beiträge von Aachen1

    Hallo RiSi,

    wenn Sie alles machen das PONV nicht auftritt ist es schwer eine Prophylaxe als Stationäre Bedingung darzustellen. Das hat in der Vergangenheit wenig dazu beigetragen die Fälle als Stationär zu bewerten.

    So meine Erfahrung, zum Urteil: leider habe ich davon noch nichts gelesen, aber da hoffe ich auf das Forum.

    Hallo,

    Herr Hirschberg. Ja es wurde verabreicht, aber die Konsequenz dem Phänomen nachzugehen wurde nicht durchgeführt. Dies wird doch der Punkt sein an dem die Fragen nach dem Grund der Gabe gestellt werden darf. Insbesondere wäre dies doch auch für zukünftige Operative Maßnahmen wichtig zu wissen, oder sehen sie dies so anders.

    Mit freundlichen Grüßen

    Guten Morgen Forum,

    wenn der Chirurg den Verdacht hat wäre es sinnvoll gewesen diesem konkret nachzugehen und den Verdacht zu manifestieren oder sich geirrt zu haben. Wie MDK.Opfer schon schreibt der Verdacht allein reicht nicht. Ob jetzt entsprechende Diagnostik durchzuführen ist, bei einem Verdacht, sollte man mit der Fachabteilung grundsätzlich klären. Dann relativiert es sich bestimmt.

    So meine Erfahrung.

    Guten Morgen Medman2,

    Guten Morgen Forum,

    da ich kein Jurist bin und der Spruch "Vor Gericht und auf Hoher See ist man in Gotteshand" immer wieder sich bewahrheitet . Kann ich auf Ihre Frage keine erhellende Antwort geben, aber der Leistungsentscheid kommt doch nicht vom Gutachter des MD. Alleine daraus ergibt sich für mich nicht das man den Gutachter verklagen könnte.

    Persönlich würde ich auch mal einen Gutachter des MD vor einem Gericht mit seinem Gutachten konfrontieren, wenn man es denn könnte und hier sehe ich objektiv nicht die Möglichkeit.

    Eine schöne Woche und bereits jetzt schon einmal einen guten Rutsch ins Jahr 2023!!! 8)

    Guten Morgen zusammen,

    es gibt im Netz einige Fälle in denen der Gutachter des MD verklagt wurde. Dies sind jedoch ausnahmen und haben mit der KH Behandlung und den daraus entstehenden gutachterlichen Stellungnahmen nichts zu tun. Ein Beispiel für eine solche Klage ist unter

    https://www.rpmed.de/pdf/aktuelles/…men_des_MDK.pdf

    zu finden. Es ist ärgerlich wenn eine gutachterliche Stellungnahme zur Erörterungsverfahren und Prozessen führt. Wenn dann auch noch zwischenzeitlich Strafzahlungen verteilt werden wird es nicht besser. Hier hilft nur konsequentes Handeln in dem man diese Fälle beklagt. Was auch mit viel Arbeit verbunden ist, aber einen anderen Weg sehe ich zur Zeit nicht. ?( :/

    Eine schöne Woche allen und sollten wir uns nicht mehr "lesen" eine besinnliche Weihnachtszeit.

    Hallo Attila,

    Hallo Forum,

    die Anführungszeichen sind mir suspekt.

    Wenn sie die Bedingungen der OPS 8-98d Intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (Basisprozedur) erfüllen und diese als StrOPs beantragt und eine Bescheinigung erhalten haben, ist dies doch kein Problem.

    Wenn nicht, dann hilft Ihnen auch keine Erläuterung des Landes Niedersachsen, dann ist es auch keine Intensivstation, leider.

    Das ist meine Meinung, was sagen hierzu die anderen Mitglieder?

    Hallo Rokka,

    Hallo Forum,

    erst mit der Annahme der Rechnung durch die Kasse ist eine Änderung durch das KH grundsätzlich ausgeschlossen. Nun wenn die Kasse die Rechnung nicht annimmt ist diese auch nicht fällig und kann geändert werden. Schlich Rechnerische Prüfung liegt hier vor. Zum einen kann die KK die alte Rechnung nicht mehr zur Prüfung heranziehen, da abgewiesen und nicht in deren System vorhanden, zum anderen hat das KH ja schließlich noch keine akzeptierte Rechnung verschickt.

    Das ist meine Ansicht, vielleicht habe wir im Forum noch mehr juristische Expertise die helfen kann?

    Schönen Gruß