Beiträge von Aachen1

    Hallo Merguet,

    ich habe es mir abgewöhnt einen Sinn in Dingen und Anträgen zu sehen. Ja es macht keinen Sinn 19 Seiten Digital auszufüllen um dann die gleiche Anzahl auszudrucken, damit die GF eine Unterschrift leistet. Das war aber noch nicht die Spitze. Das LE Portal bietet die Möglichkeit an den Antrag gescannt anzunehmen und weiterzuleiten. Nun nach dem Studium der Anleitung, ohne gesprochenen Kommentar aber mit musikalischer Untermalung, habe ich das denn heute mal gemacht. Bis zu dem Punkt das man eine Bestätigung für den Versandt und die Annahme nicht erhält, funktioniert das ganze recht gut. :rolleyes: Jetzt, da ich aber keinen Beleg für die Annahme in Händen halte, werde ich das ganze nochmals über den bisherigen Weg, gesicherte E-Mail nochmals machen und mit der Papierversion liegt n un der Antrag in dreifacher Ausfertigung dem MD vor. Das erinnert mich an die 60er und 70er Jahre alles in dreifacher Ausfertigung =O 8o Nun das ist Fortschritt.

    Einen schönen Abend allen zusammen.

    Hallo Rokka,

    sie haben es mit einem Gutachter zu tun der die ganze Palette der Wissenschaft bedienen möchte, aber von der realen Einschätzung und Untersuchung genau so entfernt scheint wie der Mond vom nächsten Sternennebel.

    Wenn Sie eine klinische Einschätzung haben, so wie sie es beschreiben. Ein Röntgenbefund der eine Pneumonie nicht ausschließt und eine Antibiose incl. weiterer Therapie eingeleitet haben. Sollten sie den Weg zum Gericht einmal in Ihre Überlegungen mit einbeziehen.

    8)

    Guten Abend F15.2

    Meines Wissens nach erfolgt keine direkte Übermittlung, sondern Sammelübermittlung.

    Somit ist im laufenden Quartal ein geänderter LE durchaus möglich und fliest nur 1x ein.

    Was machen Sie wenn die Entscheidung nicht direkt mit dem Gutachten von der KK eingestellt wird, sondern im nächsten Quartal. Oder bis ein Tage vor dem "Verfallsdatum". Unsere Erfahrung ist das es fast unmöglich ist ein solches Hindernisrennen auch nur Remis enden zu lassen. Wenn Sie Erfolg haben, dann lassen Sie uns daran Teilhaben, aber einer vagen Möglichkeit möchte ich nicht nach rennen wollen. Zumal es mit der Erörterungsverfahren die nächste Eskalationsstufe geöffnet wurde. Vielleicht können wir es dort schaffen , es bleibt abzuwarten.

    Einen schönen Abend

    Guten Abend MDK.Opfer,

    Guten Abend Forum,

    nun Sie haben recht man hätte das ganze noch viele Komplexer und verworrener aufbauen können.

    Lassen wir doch dem MD Zeit zur Nachbesserung für 2023. :)

    Dann noch etwas mehr Zeit zum erwachen des BMG und dann werden wir in drei bis acht Jahren eine Version haben dagegen ist das Kalkulationshandbuch 4.0 ein Taschenbuch. 8)

    Einen schönen Abend noch

    Guten Morgen,

    dann würden ja zwei Entscheidungen zu einem Fall vorliegen. Denn der erste Leistungsentscheid zu dem strittigen Fall besteht. Das würde das System nicht verkraften, da eine Rücknahme, m.E. nicht vorgesehen ist. Dies gilt ja auch bei Klagen.

    Schönen Gruß

    Guten Tag,

    nein nichts neues an der BMG "Front". Wir aus NRW werden beide Antragsformulare versenden. Zum einen da das BMG noch keine Entscheidung gefällt hat und zu m anderen damit nur ja keiner sagen kann Ihr habt die falschen Anträge geschickt und aus diesem Formalen Grund können die beantragten OPS nicht geprüft und damit in 2023 auch nicht von euch abgerechnet werden.

    Anmerkung zum BMG: Wer aus dem Forum einen Kontakt zum Karl Lauterbach hat der möge doch diesen nutzen um ihn auf seine Mitarbeiter aufmerksam zu machen, deren Schlaf :sleeping: wir selbst durch die DKG nicht stören können.

    Es ist eine Katastrophe wie sich das Ministerium hier verhält. Um nicht zu sagen eine bodenlose Unverschämtheit, leider habe ich keinen Kontakt, ansonsten würde ich dies selber so schreiben. ( Das war Emotional) :cursing:

    Hallo Kodierer_FR,

    Guten Morgen Forum,

    wenn man die DIMDI Information zur Speziellen Interventionen liest könnte man die FEES als endoskopische Intervention hier als erfüllt betrachten. Den Verbandwechsel (nach meiner Meinung) aber eher nicht, obwohl bei weiter Betrachtung der Punkt "andere Drainagen-Analgen" einen Gedanken wert wäre.

    Hier nochmal der Hinweis aus den DIMDI Unterlagen:

    "Hier ist die Durchführung einer oder mehrerer der folgenden Interventionen gemeint: z.B. Intubation, Tracheotomie, Anlage einer
    ECMO/ECLS, Endo/Bronchoskopie, Pleuradrainage, andere Drainage-Anlagen, Notfall-Operation, Abdominallavage,
    Bauchlagerung bei ARDS. Routineinterventionen wie z.B. zentraler Venenkatheter oder andere Katheteranlagen, Sonographien, Röntgenuntersuchungen werden dabei nicht berücksichtigt."

    Schönen Tag noch

    Hallo stei-di,

    Hallo Forum,

    man kann dies mit der Differenzmethode, wie sie beschreiben haben machen. Wenn dies an die besagten Grenzen stößt bleibt nur noch GoÄ. Insbesondere da es sich bei der Leistung um eine Privatleistung handelt. Wie man dann mit den beteiligten an der Maßnahme umgeht sollte Intern geklärt werden. Aber Vorsicht ist geboten bei Komplikationen, das sollte man auch klären und zwar im vorher!!. :huh:

    Schönen Gruß 8)