Beiträge von Aachen1

    Hallo Forum,

    Guten Tag THess,

    Vgl.: "Diese Kodes sind nur für Patienten […]" vs. "Diese Kodes sind für Patienten anzugeben […]"

    die Kodierung hängt von dem Entlassungsstatus ab. Dies ist auch im OPS so benannt. Um Ihren Hinweis zu vervollständigen hier der gesamte Text:

    "Diese Kodes sind für Patienten anzugeben, die über Tubus oder Tracheostoma beatmet entlassen oder verlegt werden sollen, sofern der Patient nicht auf einer spezialisierten Beatmungsentwöhnungs-Einheit weiterbehandelt wird"

    Daraus sollte klar werden das eine Kodierung und damit eine Übermittlung an die KT nur erfolgen kann wenn die o.g. Bedingungen erfüllt sind. Das man den OPS kontinuierlich durchführen (muss) sollte ist nicht davon abhängig ob dieser verschlüsselt wird. Das war einmal anders gedacht, aber dann ist es anders gekommen.

    Ein schönes WE

    Hallo Forum,

    Hallo Papiertiger,

    Die Urteile werden doch nicht unwirksam....

    Wenn mir ein Urteil nicht passt gehe ich in die nächsthöhere Instanz. Wenn ich das dann, bevor überhaupt ein höherinstanzliches Urteil gesprochen wird, zurückziehe, dann akzeptiere ich doch das vorherige Urteil?!?


    Würde ja bedeuten das KH hätte alles zurück gezogen (nicht nachvollziehbar) -> und da frage ich mich ob das überhaupt geht NACHDEM es ja schon Urteile gibt.


    Eine Klage zurück ziehen geht doch nur bevor der Richter ein Urteil fällt.

    Wenn mich meine juristischen Kenntnisse nicht ganz verlassen haben, können die Urteile des SG und des LSG nicht rechtskräftig sein, da gegen diese Rechtsmittel eingelegt wurden in Form der Revision. Folglich ist keines der bisher ergangenen Urteile auch noch nicht rechtskräftig und gültig.

    Vielleicht gibt es da noch bessere Erklärungen, aber das wäre meine zu dem Thema.

    Einen schönen Tag noch

    Hallo Stahlwollschaf,

    Hallo Forum,

    also das Lumen wird bei solchen Kathetern üblicherweise in Charr. gemessen und auch angegeben. Hierfür gibt es auch teilweise Sets die von der Industrie fertig gepackt sind. Wenn sie solche verwenden kann in der Dokumentation ein entsprechender Aufkleber sein, auf dem man Daten zur Größe finden könnte. Ansonsten hilft nur Nachfragen.

    Hallo Herr Sommerhäuser,

    Hallo Medman2,

    zu einen danke für die KK Daten, denn diese habe ich nicht gefunden um mir mit Excel eine eigene verwertbare Liste zu erstellen.

    Dann noch an Medman2 ich finde man sollte der GKV auch eine Chance geben und es mit einer Schiefertafel mal versuchen. Aber zu der Erstellung und Veröffentlichung der Exceltabelle durch die GKV möchte ich aus der Nachricht den Teil der mich verwundert hat zitieren:

    Die zusätzliche Excel-Darstellung war bisher eine zusätzliche „Dienstleistung“ unsererseits.

    Ist das nicht ein Entgegenkommen und gerade weil es ein "Good will" ist, sollte man bestrebt an einer eigenen Lösung arbeiten, damit ich nicht noch vor lauter Dankbarkeit vergesse das die GKV diese Daten alleinig verarbeitet bzw. erhält und man als KH keinen Einfluss und auch keinen Überblick hat welche Daten gerade verwendet werden . Ich werde mich morgen mal daran setzten eine Excelliste zu erstellen.

    Einen schönen Abend allen.:rolleyes:?(:/

    Hallo Forum,

    Hallo MD Betroffene,

    wir erwarten am Ende eines jeden Quartales eine von der GKV ausgearbeitete Datei die uns ohne langes rumsuchen und selber machen die Quote und Fallzahl (auf die der einzelnen KK bezogen) für das Bearbeitungsquartal. Ich habe da mal heute dem GKV Spitzenverband die Frage gestellt wann man mit einer Excel Datei rechnen könne zur besseren Betrachtung. Hier die Antwort:

    "Sehr geehrter Herr Schulz,

    die Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes sehen eine Veröffentlichung vor, die Ihnen eine automatische Verarbeitung ermöglicht. Dies ist mit den seit der ersten Veröffentlichung vorgesehen CSV-Dateien möglich. Die zusätzliche Excel-Darstellung war bisher eine zusätzliche „Dienstleistung“ unsererseits. Wir haben vor, dieses Angebot auch weiterhin aufrecht zu erhalten, dies war uns mit dieser Veröffentlichung bisher nicht möglich. Hier noch ein paar Hinweise. CSV können Sie mit Excel öffnen. Allerdings enthalten die Dateien keine Spaltenköpfe. Diese kann man sich aus der Anlage 1 erschließen (siehe Anlage 1: Anlage 1: Datenübermittlung an den GKV-Spitzenverband gemäß § 275c Absatz 4 SGB V sowie § 17c Absatz 6 KHG ).

    Als Hilfestellung hier die Spaltenköpfe, die man sich dann in die erste Zeile der mit Excel geöffneten CSV-Datei kopieren kann:

    QAP:

    Datenart


    Laufende Nummer


    Betrachtetes Jahr


    Betrachtetes Quartal


    IK Krankenhaus


    MD-ID


    AUS_RPQ


    AUS_POM-Q


    AUS_ZPQ


    AUS_Z-AUF


    SUM_AP


    SUM_US


    QAN:

    Datenart


    Laufende Nummer


    Betrachtetes Jahr


    Betrachtetes Quartal


    IK Krankenhaus


    MD-ID


    AUS_ASIK


    AUS_ASAN


    AUS_SPR-AN


    KK_LIEFERUNG


    Ich hoffe das hilft etwas, auch wenn Sie Excel gewohnt sind."

    Für alle Forumsmitglieder die nach einer Lösung gesucht haben. Was die KK Namen angeht nach denen die meisten die einzelne KK sucht, hierfür habe ich zur Zeit keine Lösung.

    Vielleicht hat ein Kollege eine Lösung wie man die CSV Datei in eine Excel Datei einpflegen kann die auch die KK mit Namen kennt?

    Einen schönen Tag noch.


    Hallo Ida78,

    nehmen sie doch einmal direkten Kontakt mit der KK auf und fragen was konkret denn gezahlt werden soll?

    Wenn Sie die Information nach der Nachstationären Leistung schriftlich haben wäre dies doch eine guten Grundlage zur Klärung des Sachverhaltes . So würde ich es beginnen um zu einem Ende zu kommen. Nur Kostenlos würde ich diese Leistung nicht erbringen wollen. Im Übrigen Nachstationär geht auch nicht unbegrenzt, das sollte man auch hier bedenken.

    Viel Erfolg