Beiträge von anneDD

    Liebes Forum,

    bei diesem Thema weiß ich nicht so recht weiter, kann jemand seine Erfahrung einbringen?

    Es handelt sich um eine 21 Monate alte Patientin mit einer Arthrogryposis multiplex congenita einhergehend mit einer Hüftdysplasie sowie hohen Hüftgelenksluxation links.

    Da der Versuch einer geschlossenen Reposition frustran blieb erfolgte eine offene Einstellung und Acetabuloplastik nach Dega sowie Anlage einer Becken-Bein-Gipses links.

    Zunächst wurde intraoperativ das linke Hüftgelenk dargestellt und reponiert. Durch eine Kapselraffung ließ sich der Hüftkopf nun nicht mehr aus der Pfanne luxieren.

    Aufgrund der sehr dysplastischen Situation entschied sich der Operateur nun zur Acetabuloplastik nach Dega. Ein Meißel wurde unter BV Kontrolle oberhalb des Erkers bis zur Y-Fuge vorgeschoben, im Anschluss wurden zwei weitere Meißel fächerförmig von der Lina innominata bis zum Foramen ischiadicum vorgeschoben und die Osteotomie gespreizt. In die gespreizte Osteotomiestelle wurde ein Tutobonekeil fest eingebolzt.

    Kodiert wurde diese operative Prozedur u.a. mit dem OPS 5-829.1L „Andere gelenkplastische Eingriffe: Pfannendachplastik am Hüftgelenk“. Nach den Kodierrichtlinien 2019 liegt eine Pfannendachplastik am Hüftgelenk (OPS 5-829.1) vor, wenn durch Anlagerung von Knochen eine Verbesserung der Überdachung des Hüftgelenkes erreicht wird.

    Der MDK sieht in der Osteotomie nach Dega eine einfache Osteotomie und sieht die Kodierung 5-829.00 „Andere gelenkplastische Eingriffe: Arthroplastik am Hüftgelenk mit Osteotomie des Beckens: Einfache Osteotomie“ zu verwenden.

    Ist Ihrer Meinung nach die Acetabuloplastik nach Dega mit dem OPS Code 5-829.1 zu verschlüsseln?

    Vielen Dank für alle Hilfe und unfallfreie Wege bei dem jetzigen Wetter!

    Anne :)

    Hallo Erleuchteter ;)

    welche PDF-Version verwenden Sie?

    Wir haben seit einiger Zeit den PDF Creator, da ist das kein Problem. Man erstellt zwar auch mehrere Dokumente, wenn es eine bestimmte Datenmenge überschreitet, führt sie aber dann zusammen. Genauso funktioniert es bei den digitalen Kurven.

    Mit freundlichen Grüßen

    Anne

    Hallo Bastibo,

    Sie haben Ihr Problem bestimmt schon geklärt inzwischen. Ihre erste Version ist richtig (S82.31). Und den Weichteilschaden als Sekundärcode nicht vergessen. Trimalleolarfraktur ist auch richtig, da ein knöcherner Ausriss d. Syndesmose lt. Definition eine Fraktur ist.

    Wichtig bei den Sprunggelenken sind die Leistungen (einfach oder Mehrfragmentversorgung?; welches Material?). Und falls als 1. OP ein Fixateur externe angebracht wird, immer die 5-790.6n verwenden, nicht die 5-79a.6k.

    Diese führt in die I13A.

    Mit freundlichen Grüßen

    Anne :)

    Liebes Forum,

    wir hatten einen Patienten, der wegen einer künstlichen Herzklappe/Aortenbogenprothese antikoaguliert wurde.

    Zu uns kam er für eine Fuß-OP, es erfolgte ein Bridging mit Heparinpumpe.

    Die OP verlief planmäßig, nur die Rückumstellung von Heparin auf Tabletten dauerte sehr lange (14 Tage). Leider sind die Nebendiagnosen überhaupt nicht erlössteigernd und das Bridging kann ich nicht kodieren. Oder gibt es eine Möglichkeit, die ich nicht kenne?

    Fall kommt in die I20C und ist 12 Tage über der OGV, da freue ich mich doch schon auf die MDK-Anfrage. =O

    Danke fürs Mitdenken und schöne Woche!

    Anne

    Hallo an alle im Forum,

    habe hier einen Patienten mit einem intraossärem Lipom in der Scapula.

    Bin mir über die Kodierung nicht klar: Lipom an sonstigen Lokalisationen (D17.7) oder gutartige Neubildung Knochen (D16)?

    Danke für die Hilfe und schönen Tag... hier anhaltende Sonne 8)

    Anne

    Hallo Herr Horndasch und alle Interessierten,

    hier nochmal der Wortlaut des Beschlusses.

    Das Problem ist der letzte Satz auf Seite 2.

    Wir haben häufig Patienten mit pathologischen Frakturen der WS, die versorgt werden.

    Oft gibt es zu dem Zeitpunkt noch keine Voruntersuchungen zum Primärtumor, das erfolgt dann parallel.

    Oder die Patienten waren zur Therapie des Primärtumors in anderen Abteilungen und erleiden dort eine Fraktur, die bei uns versorgt wird. In allen diesen Fällen haben wir erhebliche Einbußen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Anne

    Beschluss_Schlichtungsausschuss_Bund_gem.____17c_Abs._3__KHG.pdf

    Hallo Herr Horndasch,

    hier steht aber das Urteil des Schlichtungsausschusses entgegen.

    Wenn also ein Staging erfolgte und die WS-Metastase operiert wurde, ist trotzdem der Primärtumor HD. Betrifft ebenso Fälle, die z. B. während der Bestrahlung oder nach Prostata-OP pathologische Frakturen erleiden usw.

    Das ergibt immer Abwertung, wird aber vom MDK gnadenlos geprüft, wenn wir es anders abrechnen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Anne