Beiträge von marie10

    Hallo liebe Kodierer,

    ich bin mir unsicher, wie die Versorgung einer Unterarmschaftfraktur mit Privot-Nagel (Tibia mit Ulna) kodiert werden muss.


    Marknagel oder Draht?
    Wer kann helfen?

    LG marie10

    Hallo,

    Frage, die zusätzliche Guillotine-Amputation wird wohl nicht berücksichtigt? Oder zählt dies nicht als Nachamputation? Muss ich die Wundversorgung bei Amputation angeben und welcher OPS ist es? Mir ist klar, ein kode darf nicht der DRG angepasst werden, aber als was wird der Fall nun gesehen, Amputation oder Wundversorgung? Danke

    marie10

    Hallo Hr. Dr. Selter,

    um auf Ihre Frage zurückzukommen.
    !. OP: Durchtrennung Sehnen, Guillotine-Amputation Höhe distaler US 10cm oberhalb OSG, diskrete dorsale Lappenbildung
    2. OP: Second look, definitive Stumpfbildung

    Hier wird eine Eingruppierung in die Amputations-DRG I07Z nicht erreicht. Warum?
    Es handelt sich doch nicht um einen \"Eingriff bei anderen Verletzung ohne äußerst schwere CC =X06B\". Laut Definitionshandbuch mit Strukturaufbau reicht der OPS Nachamputation aus um in die I07Z zu gelangen. Da eine Guillotine-Amputation stattfand, muss doch auch eine Nachamputation kodiert werden, oder?
    Was tun?

    Mit freundlichen Grüßen
    marie10

    Hallo liebes Forum,

    hier ein fraglicher Fall zu diesem Thema:
    Patient durch Unfall Amputation (Verbindung nur durch 1-2 Sehnen) am distalen US beidseitig zugezogen. Es erfolgte Nachamputation und Stupfbildung ohne Hauttransplantation durch 2 OPs. Mit Kodierung einer Amputation als HD wird der Fall in eine X04Z, bzw. mit Blutkonserven in die X06B getriggert. Wird die 3° offene Fraktur als HD gewählt, so triggert es sofort in die Amputations-DRG I07Z, welche auch Sinn macht.

    Für mich ist dies nicht nachvollziehbar!!!

    Wie kann ich dieses Problem lösen um in die I07Z zu gelangen? Gibt es eine klare Definition für subtotale Amputation, Amputation, 3° offene Fraktur?

    Mit freundlichen Grüßen
    marie10

    Hallo NIKA,

    ich arbeite fast 10 Jahre im Bereich der Med. Dokumentation und habe \"die Urzeit\" miterlebt. Meine Erfahrung: Alles was neu und ungewohnt ist, wird erst einmal abgelehnt oder mit Skepsis gesehen. Es braucht seine Zeit, bis alle die Wichtigkeit unserer Arbeit erkennen. Kopf hoch!
    (Keine Angst, es dauert keine 10 Jahre!)


    Gruß marie10

    Hallo liebe Forummitstreiter,

    kurz zum Fall:
    Hummeruskopfraktur (3 Teile) mit Beteiligung des Tuberculum majus S42.21 +S41.81 , S42.24 - Versorgung durch winkelstabile Plattenosteosynthese

    Meine Frage dazu:
    Warum wird der Fall mit dem OPS 5-794.k1 (Versorgung Mehrfragmentfraktur) in die schlechter vergütete DRG I13D getriggert, als mit dem OPS 5-793.k1 (Versorgung einfache Fraktur)? Hier triggert es mir sofort in die DRG I13C. Unlogisch für mich.
    Liegt vielleicht ein Grouperfehler vor oder ein komplett falscher OPS-Code?
    Vielen Dank!

    Guten Morgen Forum,

    wir haben derzeit einen Patienten , welcher uns Sorgen bereitet.
    Die Behandlung und Wundheilung des partiellen Überrolltraumas mit einer II° geschlossenen Chopart-Lisfranc-Luxationsfraktur ist gestört durch die ständigen Manipulationen an der Wunde durch den Patienten selbst(Nekrosebildung). Durch seine Aktionen verlängerte sich der Aufenhalt erheblich.

    Das Verschlüssen der Z91.1 Non Compliance reicht in meinen Augen nicht aus, um diesen Zustand ausreichend wiederzugeben. Eine T81.8 postoperative Wundheilungsstörung ? T84.6 Hautnekrose nach Osteosynthes?

    Liebes Forum, habt Ihr eine Idee?

    Vielen Dank!
    Marie10

    Hallo Frau Köppert, hallo anneDD,

    wenn man nach Schema §2 FPV 2005 Ihren Fall durchgeht, so würde ich sagen ist nicht unbedingt eine Fallzuzammlegung durchzuführen.

    Anders verhält es sich bei Komplikationen, denn dann wird ab 1. Tag des 1. Aufenthaltes plus 30 Tage als Zeitraum der möglichen Wiederaufnahme und ohne Partitionswechsel berücksichtigt.

    Sie müssen entscheiden: zwischen Komplikation + innerhalb 30 Tage = Fallzusammenlegung oder
    keine Komplikation + oberhalb oGVD = keine Fallzusammenlegung.

    mfg
    marie10