Beiträge von Torcida

    Sehr geehrte Administratoren,
    sehr geehrtes Forum,

    ich habe eine Frage in Zusammenhang mit Fallprüfung durch den MDK. Im Rahmen dessen ist alles ordnungsgemäß abgelaufen und alle Fristen korrekt eingehalten worden. Einzig die Prüfung seitens der Krankenkasse ist nicht angezeigt worden. Kann ich das Gutachten des MDK (negativ für das Krankenhaus ausgefallen) somit infolge Formfehler als gegenstandslos betrachten?

    Die Krankenkasse sieht das natürlich anders und hat den strittigen Betrag bereits verrechnet.

    Ich freue mich auf Ihre geschätzte Meinung - vielen Dank!

    Freundliche Grüße

    Hallo liebes Forum, sehr geehrte Administratoren!

    ich möchte Euch gerne um Eure Meinung bitten, ob bei einem Labienriss die Prozedur


    • 5-758.3 Rekonstruktion weiblicher Geschlechtsorgane nach Ruptur, post partum [Dammriss]: Naht an der Haut von Perineum und Vulva


    zutreffend ist? Labien gehören zur Vulva, jedoch trat im zu kodierenden Fall kein Dammriss auf.

    In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, ob der ICD O70.0 oder O71.8 anzuwenden ist.

    Vielen Dank im voraus!

    Hallo Herr Hollerbach,

    das ist richtig: VWD 15 Tage + NST 4 Tage = 19 Behandlungstage .. der 18. und 19. Tag könnten demnach berechnet werden.

    ABER: wenn ich beginne ab dem Aufnahmedatum 07.01. zu zählen, dann fällt der 18. und somit erste berechenbare Tag auf den 24.01., nicht wahr?

    Somit wären es sogar drei nachstationäre Tage, die berechnungsfähig wären (24., 25. und 26.01.) - oder wo liegt der Rechen- bzw. Denkfehler!?

    Freundliche Grüße

    Liebes Forum, sehr geehrte Administratoren!

    für eine stationäre Behandlung vom 07.01. bis 22.01. wird eine DRG emittelt, für die im Fallpauschalen-Katalog der erste Belegungstag, an dem ein tagesbezogenes Entgelt zusätzlich zur Fallpauschale gezählt werden kann, mit 18 ausgewiesen! Der Patient wird weiterhin am 23.01., 24.01., 25.01. und am 26.01. nachstationär behandelt.

    Wieviele Tage können nun nachstationär in Abrechnung gestellt werden, zwei oder drei?

    Herzlichen Dank an alle, die hier mitdenken mögen

    Hallo AnMa,

    habe mich in meiner Fragestellung mißverständlich ausgedrückt, sorry! Es geht um den Aufnahmegrund für den mütterlichen Behandlungsfall, sprich: handelt es sich in solch einem Fall um eine vollstationäre Krankenhausbehandlung mit dem Aufnahmegrund (0101) oder ist dem Kostenträger der Aufnahmegrund 0501 - Stationäre Entbindung zu übermitteln?

    Konnte hierzu leider nirgends eine genaue Regelung nachlesen. Die Problematik besteht hinsichtlich der Anzahl der Zuzahlungstage, die von der Krankenkasse dann in der KOUB übermittelt werden.

    Falls jemand auf einen entsprechenden Gesetzestext, Regelung, Empfehlung oder Vereinbarung verweisen kann, wäre ich sehr dankbar!

    Freundliche Grüße

    Hallo liebes Forum,

    sehr geehrte Moderatoren,

    ich stehe vor dem Problem, dass ich nicht weiß, welcher Aufnahmegrund im Falle einer Totgeburt (Gewicht > 500g) zu erfassen ist. Oder bekommt die Krankenkasse diese Daten nicht per Datenaustausch nach § 301 übermittelt? Wenn es hierzu eine Regelung gibt, bitte ich mir diese aufzuzeigen - vielen Dank!

    Freundliche Grüße

    Hallo liebes Forum + Moderatoren,

    wenn ein Patient regulär aus der stationären Behandlung des Krankenhauses A entlassen wird, sich innerhalb von 24 Stunden in ein KH B begibt, dort jedoch nur prästationär behandelt wird .. sind in diesem Fall seitens des Krankenhauses A Verlegungsabschläge in Rechnung zu stellen, oder?

    Vielen Dank im voraus!

    Mit freundlichen Grüßen

    Sehr geehrte Moderatoren,
    hallo liebes Forum!

    mir liegt die Akte eines gefäßchirurgischen Patienten vor, der wegen Ulcus cruris am Unterschenkel stationär behandelt wurde .. im Entlassbrief ist von Debridement die Rede, in der Pflegedoku finden sich jedoch lediglich Angaben über Enfernungen von Hautschuppen ..

    wäre hier die Verwendung des OPS 5-893.0f vertretbar ohne ihn dadurch \"zweckentfremden\" zu wollen?!

    Kann man überhaupt das Entfernen von Hautschuppen anhand eines OPS kodieren und falls ja, durch welchen bitte?

    Vielen Dank und ein schönes Wochenende!

    Gruß

    Hallo zusammen,

    ich muss sagen, dass ich trotz der lieben Antworten immer noch nicht wirklich weiter gekommen bin. Leider kann ich auch nirgends einen konkreten Hinweis zur Lösung unseres Problemchens finden.

    Wenn doch die Beleghebamme ... wie soll ich sagen???? ... mit dem Geburtsvorgang beginnt, ihn aber nicht zu Ende bringen kann, stattdessen ein Arzt des Krankenhauses mittels operativen Eingriffes die Geburt vollendet, muss dann das Krankenhaus tatsächlich mit der Bewertungsrelation \"Beleghebamme\" die DRG abrechnen? Das ist doch keineswegs gerechtfertigt. Leider kann ich nicht sagen, was die Beleghebamme der Krankenkasse in Rechnung gestellt hat, aber die Geburt kann es doch nicht sein, oder? Vielleicht gibt es eine Pauschale für Beistand, An- und Abfahrt zum Krankenhaus oder für Händchen halten, mag sein ... Aber deshalb kann dem Krankenhaus doch nicht der Erlös für die Übernahme der geburtshilflichen Leistung \"gestohlen\" werden?!

    Kennt nicht jemand eine solche Fallkonstellation aus eigener (beruflicher) Erfahrung? Welche Bewertungsrelation ist bitte anzuwenden? Reicht die alleinige Anwesenheit einer Beleghebamme denn wirklich schon aus, auch wenn der Arzt des Krankenhauses einspringt und die Geburt quasi ohne die Beleghebamme zu Ende führen muss?

    Vielen Dank!