Hallo zusammen,
ich muss sagen, dass ich trotz der lieben Antworten immer noch nicht wirklich weiter gekommen bin. Leider kann ich auch nirgends einen konkreten Hinweis zur Lösung unseres Problemchens finden.
Wenn doch die Beleghebamme ... wie soll ich sagen???? ... mit dem Geburtsvorgang beginnt, ihn aber nicht zu Ende bringen kann, stattdessen ein Arzt des Krankenhauses mittels operativen Eingriffes die Geburt vollendet, muss dann das Krankenhaus tatsächlich mit der Bewertungsrelation \"Beleghebamme\" die DRG abrechnen? Das ist doch keineswegs gerechtfertigt. Leider kann ich nicht sagen, was die Beleghebamme der Krankenkasse in Rechnung gestellt hat, aber die Geburt kann es doch nicht sein, oder? Vielleicht gibt es eine Pauschale für Beistand, An- und Abfahrt zum Krankenhaus oder für Händchen halten, mag sein ... Aber deshalb kann dem Krankenhaus doch nicht der Erlös für die Übernahme der geburtshilflichen Leistung \"gestohlen\" werden?!
Kennt nicht jemand eine solche Fallkonstellation aus eigener (beruflicher) Erfahrung? Welche Bewertungsrelation ist bitte anzuwenden? Reicht die alleinige Anwesenheit einer Beleghebamme denn wirklich schon aus, auch wenn der Arzt des Krankenhauses einspringt und die Geburt quasi ohne die Beleghebamme zu Ende führen muss?
Vielen Dank!