Hallo liebes Forum,
ich habe noch mal eine Verständnisfrage zur OPS 8-98b
Im OPS 2009 wird folgendes dazu angemerkt:
Besteht über die Therapiemöglichkeiten der vorhandenen Schlaganfalleinheit hinaus .........
und auch:
.... Mindestmerkmale: Behandlung auf einer spezialisierten Einheit .....
Daraus ergibt sich, dass bereits eine Schlaganfalleinheit vorhanden sein muss.
In einem Haus bei dem alle weiteren Anforderungen, die zum OPS 8-98b (Andere neurolog. Komplexbehandlung) formuliert werden, vorliegen, müsste man dann einen Bereich im Krankenhaus zur Schlaganfalleinheit definieren, oder?
Gelten somit auch für die \"andere neurolog. Komplexbehandlung\" die Zertifizierungskriterien von regionalen Stroke-Units der DSG (Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft)
Wer kann da helfen?
MfG Willm