Beiträge von Willm

    Hallo liebes Forum,

    ich habe noch mal eine Verständnisfrage zur OPS 8-98b

    Im OPS 2009 wird folgendes dazu angemerkt:

    Besteht über die Therapiemöglichkeiten der vorhandenen Schlaganfalleinheit hinaus .........

    und auch:

    .... Mindestmerkmale: Behandlung auf einer spezialisierten Einheit .....

    Daraus ergibt sich, dass bereits eine Schlaganfalleinheit vorhanden sein muss.

    In einem Haus bei dem alle weiteren Anforderungen, die zum OPS 8-98b (Andere neurolog. Komplexbehandlung) formuliert werden, vorliegen, müsste man dann einen Bereich im Krankenhaus zur Schlaganfalleinheit definieren, oder?

    Gelten somit auch für die \"andere neurolog. Komplexbehandlung\" die Zertifizierungskriterien von regionalen Stroke-Units der DSG (Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft)

    Wer kann da helfen?

    MfG Willm

    Hallo merguet,

    vielen Dank für die Antwort.

    Na da bleibt wohl nur zu hoffen, dass die Kalkulationshäuser ähnlich kostenintensive Daten für die DRG-Neubewertung der T60 für 2009 geliefert haben.

    Gruß

    Willm

    Hallo liebes Forum,

    wir haben einen Fall, der mit der vermutlich korrekten DRG sehr schlecht abgebildet wird.

    Pat. mit fulminanter Urosepsis (teure Antibiose), Mulitorganversagen, Reanimation, CCT und MRT-Diagnostik bei Krampfanfall, schwere Gerinnungsstörung (FFP und PPSB-Gaben), Azidose, 51 Beatmungsstunden ... die Pat. verstirbt nach 4 Tagen Intensivaufenthalt und wird mit der Hauptdiagnose A41.58 + R65.1 abgebildet. Es resultiert die DRG T60F (Sepsis, verstorben < 8 Tage nach Aufnahme) - Relativgewicht 0,474

    Nun kann sich jeder vorstellen, dass die Kosten den Erlös um ein vielfaches übersteigen.

    Wenn ich mir die InEK-Kostenkalkulation ansehe, wird schnell deutlich das bei solchen Fällen aufwendige intensivmedizinischen Prozeduren regelhaft kodiert werden.

    Warum man aber einen Zeitraum von < 8 Tagen mit Entlassart \"verstorben\" als entscheidendes Kriterium für die DRG-Ansteuerung auswählt bleibt unverständlich. Aus meiner Sicht sollten unbedingt andere VWD-Größen für weitere Splitt-DRGs definiert werden.

    Da ich diese Thematik beim IneK nicht in der Zusammenstellung aus dem Vorschlagsverfahren gefunden habe, möchte ich einfach mal in die Runde fragen, ob es bereits Überlegungen gibt die Basis-DRG T60 neu zu überdenken. Gibt es ähnlich defizitäre Fälle in anderen Häusern?

    MfG

    Willm

    Hallo zusammen.

    letztlich geht es doch um die Frage was bedeutet \"intensivmedizinisch versorgt\"

    Wenn ich eine entsprechende personelle Ausstattung und ein komplettes Monitoring (mitl invasives/nicht invasives Blutdruck-Monitoring, EKG-Monitoring, Temperatur-Monitoring und Sauerstoff-Sättigung-Monitoring ...) vorhalten kann und die Dokumentation auch mit Tageskurven und Beatmungsprotokollen erfolgt, kann ich sicher auch in speziellen Einheiten, z.B. in Abteilungen für Beatmungssmedizin, Beatmungsstunden abrechnen.

    Gruß

    Willm

    Hallo liebes Forum,

    wir haben jetzt zum ersten Mal einen Fall, der nach ca. 10 Tagen Beatmung bei uns (Krkh. A) verlegt wurde in Krankenhaus B. Dort wurde der Pat. in der Kardiologie versorgt und weiter beatmet. 3 Tage später kam er dann aufgrund einer weiteren Komplikation beatmet zurück in unser Haus (A) und wurde noch 10 Tage weiter beatmet.

    In den Kodierrichtlinien 1001g werden die Grundregeln bei Verlegungen beatmeter Pat. beschrieben. Danach soll das verlegende Haus die Dauer der Beatmung erfassen. Das würde also einmal nach dem ersten Aufenthalt für unser Haus gelten und dann für die 3 Tage auch für das Haus B. oder?

    Nun handelt es sich aber um eine Fallzusammenführung. Die Krankenkasse möchte die Gesamtbeatmungsdauer (A-B-A) zu Grunde legen (eigentlich nett).

    Allerdings ergibt sich für uns bei getrennter Berechnung der Beatmungsstunden (also nur 1. und 3. Aufenthalt) eine DRG, die mit mehr resultierenden Langliegerzuschlägen effektiv dann deutlich besser bewertet ist.

    Ich bin durch den Abrechnungsvorschlag der Kasse etwas irritiert. Habe ich in den Abrechnungsbestimmungen/Kodierrichtlinien irgendetwas übersehen?
    Gelten bei Fallzusammenführungen beatmeter Patienten andere Abrechnungsbestimmungen?

    Wer kann uns weiterhelfen?

    MfG

    Willm

    Hallo Frau Mosebach,

    ich würde das Vorhandensein eines Ileum-Conduits mit der Z93.6 und die pflegerische Versorgung mit der Z43.6 verschlüsseln. (ccl-Punkte haben diese Nebendiagnosen allerdings nicht)

    Die Blasendarmfistel ist nicht zu kodieren. Damit wäre eine patholog. Kommunikation dieser Organe gemeint. Das Conduit stellt aber ja eine gewollte und notwendige Teilstrecke in der Harnableitung nach einer Zystektomie dar.

    P.s.: Das Conduit ist keine Neoblase d.h. es hat keine Reservoirfunktion, sondern stellt nur eine Durchlaufstrecke bis zum Stoma dar.

    MfG Willm

    Hallo liebes Forum,

    lt. MDK-Gutachten sollen wir bei einer explorativen Lap. mit Darmdekompression nicht die 5-541.0 kodieren sondern die 5-469.00 (offen chirurgische Darmdekompression) - Damit ergibt sich bei dem Fall eine DRG-Abwertung.

    In unserem System wird aber über Kodip in der OP-Dokumentation auch der Text \"Explorative Laparotomie mit Dekompression des Darmes durch Ausstreifen\" bei der 5-541.0 abgebildet. Genau das haben wir gemacht - Diesen Text finde ich nicht so im OPS-Katalog. Was stimmt denn jetzt?

    MfG Willm

    Noch mal hallo zusammen,

    jetzt hab ich es: Es lag an der VWD.

    Der Patient wurde nur 7 Tage stationär behandelt.

    Die DRG A13F hat im Gegensatz zur A13E nicht nur den Unterschied mit oder ohne kompl. Prozeduren sondern auch noch den VWD-Bezug (<9 Tage).

    Tja, wer lesen kann ist doch klar im Vorteil. Das kommt davon wenn man sich Plausibiltätskontrollen (komplizierende Proz.) bastelt und die VWD vergisst.

    MfG Willm

    Hallo Jannis,

    ja natürlich habe ich mit Plasmagabe 8-810... und nicht 8-110.. gemeint - sorry
    Tippfehler.

    Trotzdem keine höhere Splitt-DRG. Es gibt doch keine HD, Alters- und sonstwas Bedingungen, oder?

    Ich habe noch einmal im Def. Handbuch Band 4 ab Seite 670 nachgeschlagen. Nach den Vorgaben dort, sind unsere Bedingungen erfüllt. - Ich verstehe es nicht.

    :(

    Mal sehen, was daraus wird.

    MfG Willm