Beiträge von Richard Wagner

    Liebes Forum,

    wir haben weiterhin große Probleme mit der multimodalen Schmerztherapie.

    Im OPS 8-918.-- wird eine „tägliche Visite oder Teambesprechung“ gefordert.

    Fallkonstellation:
    Ein Patient wird bei uns 13 Tage behandelt. An zwei Tagen (z.B. 5. und 11. Behandlungstag) lief keine „tägliche Visite oder Teambesprechung“. MDK lehnt daraufhin die 8-918.00 (Multimodale Schmerztherapie, 7 – 13 Behandlungstage) ab. Begründung: Es erfolgte keine tägliche Visite.

    Unsere Ansicht:
    Im OPS wird nicht gefordert, dass die Schmerztherapie am Stück erfolgen muss. Wir haben an 11 Tagen (13 abzüglich 5. und 11. Behandlungstag) alle geforderten Kriterien für die Abrechnung des OPS 8-918.00 erfüllt.
    Muss die 8-918.-- am Stück erfolgen? Gibt es eventl. eine Quelle?
    Ich würde mich über Antworten sehr freuen.

    Hallo merguet,

    i.d.R. gibt es ein Gespräch zwischen Psychologen und Patient mit kurzer Zusammenfassung bzw. Statement.

    Allerdings gibt es auch folgenden Ablauf:
    In der Schmerzkonferenz werden die Probleme durch den behandelnden Arzt geschildert. Darüber hinaus nimmt der Psychologe den HADS (Hospital Anxiety and Depression Scale; kurzer Selbstbeurteilungsfragebogen zur
    Erfassung von Angst und Depressivität) - Fragebogen zur Beurteilung. Dieser wird vorab im Aufenthalt vom Patienten ausgefüllt (Seite 10 - 13, Deutscher Schmerz-Fragebogen). Daraus folgt dann in einigen Fällen die Therapie. Der Fragebogen wird allerdings vom MDK auch nicht als Diagnostik angesehen, da der Psychologe nicht gegenübersitzt.

    Viele Grüße

    Richard Wagner

    Hallo Forum,

    ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir im nachfolgenden Problem helfen könnten.

    Erst seit einigen Wochen wird unsere Schmerztherapie (8-918.--) aus folgendem Grund abgelehnt:
    Fehlende Diagnostik aus einem weiteren Fachgebiet (obligatorisch eine psychiatrische, psychosomatische oder psychologische Disziplin).
    Im OPS 8-918.-- steht u.a. „(...) Dieser Kode erfordert eine interdisziplinäre Diagnostik durch mindestens zwei Fachdisziplinen (obligatorisch eine psychiatrische, psychosomatische oder psychologische Disziplin) sowie (...)“.

    Wir erbringen folgende Leistungen:
    - bei Aufnahme: Erhebung psychopathologischer Befund
    - Schmerzkonferenz mit zwei Diplom-Psychologen
    - Patient erhält zweimal eine „Schmerzpsychotherapie“ (durch Diplom-Psychologe). Dies wird in der Patientenkurve vermerkt.
    - Ärztliche Behandlungsleitung: Diplom-Psychologe mit Zusatzbezeichnung „Spezielle Schmerztherapie“

    Ist dies aus Ihrer Sicht für „psychologische Diagnostik“ ausreichend?
    Falls nein, welche Mindestvoraussetzungen würden Sie an „psychologische Diagnostik“ stellen?

    Vielen Dank!

    Viele Grüße

    Richard Wagner

    Hallo Merguet,

    danke für die Antwort.

    Ja, haben mittlerweile EIN Gutachten von einem anderen MDK-Arzt. Dieser nennt ein Beispiel zu „Probleme bei der Nahrungsaufnahme“. Demnach sollen die einzelnen Schritte vom kompletten Füttern, Teilnahrungsaufnahme bis zum vollständig selbstständigen Essen und der Nahrungsrichtung in einer entsprechenden Dokumentation formuliert werden. Nichts desto trotz finde ich nach wie vor die o.g. Doku ausreichend.

    Ja, die o.g. Formulierungen sind klar zu einer Teamkonferenz zuordenbar. In einer Art Protokoll werden die einzelnen Teilnehmer an der Konferenz und die behandelten Patienten festgehalten.

    Haben mittlerweile Etiketten für jede Disziplin. Ergo, KG, Ärzte, Psychologen und Pflegepersonal (je nach Bedarf) halten Behandlungsergebnisse und Behandlungsziele darauf fest. Die werden dann in die Akte geklebt.
    Auch hier ist jetzt der erste Fall in Prüfung...

    Behandlungsergebnisse und Behandlungsziele werden wschl. jetzt korrekt sein (ca. 1 Seite DinA4 pro Konferenz ... sehr hoher Aufwand). Allerdings werden sie jetzt eben einen neuen Kritikpunkt finden ... und es geht in die nächste Runde... \"Aushebeln von Komplexziffern\" ist wohl zutreffend :devil:

    Viele Grüße
    Richard Wagner

    Guten Morgen Forum,

    ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir im nachfolgenden Problem helfen könnten.

    Wir haben mit unserer Parkinson-Komplexbehandlung in letzter Zeit extreme Probleme.
    Unsere MDK-Gutachterin streicht jede Parkinson-Komplexbehandlung.
    Die Formulierung der Behandlungsziele und -ergebnisse ist in jedem Fall der Grund.
    Die restlichen Anforderungen werden immer komplett erfüllt! Auch die aufwendigen Therapieeinheiten!

    Ein Beispiel für unsere Dokumentation von Behandlungszielen und -ergebnisse: „Pat. motiviert, Feinmotorik noch dtl. gestört, weniger Hyperkinesien! Keine Madopar-Erhöhung mehr, nur bei Bedarf, Pat. hat wenig Vertrauen, ängstl. Mensch, Ziel: weitere Reduktion Hyerkinesien, Ausbau Gehstrecke.“
    Gutachten: Der OPS 8-97d.1 wurde nicht erfüllt. Eine klare und eindeutige Dokumentation von Behandlungsfortschritten und Behandlungszielen in den Teambesprechungen ist nicht erkennbar.

    Ich denke:
    Es gibt keine verbindliche Definition, in welcher Tiefe die OPS-Vorgabe \"Behandlungsergebnisse und -ziele\" zu dokumentieren ist, da entsprechende Hinweise, z. B. Verweis auf Empfehlungen der Fachgesellschaft, im OPS-Text fehlen.

    - Existiert eventuell doch eine verbindliche Definition für \"Behandlungsergebnisse und -ziele\"?
    - Finden Sie unser Dokumentationsbeispiel ausreichend oder mangelhaft?

    Vielen Dank im voraus.

    Viele Grüße
    Richard Wagner

    Liebe Gemeinde,

    ich habe folgendes Kodierproblem:

    Patient hat ein Parkinson Syndrom. Das Parkinson Syndrom hat er im Rahmen einer SAE.

    Welche Kodierung ist korrekt:
    1. Möglichkeit:
    HD: G21.8
    ND: I67.3
    2. Möglichkeit:
    HD: I67.3 + G22 (nach Groupen erscheint eine Warnung:
    Zur Stern-Diagnose wurde keine bekannte Ätiologie als Kreuz-Kode gefunden)

    Vielen Dank!

    Viele Grüße

    Richard Wagner

    Liebe Gemeinde,

    ich habe mal wieder ein kleines Kodierproblem...

    Folgender Sachverhalt:
    Patient berichtet über eine Pelzigkeit mit Kribbelparästhesien im Bereich der gesamten linken Körper- und Gesichtshälfte seit Ende Juli diesen Jahres. Es sei bereits extern eine kernspintomographische Diagnostik erfolgt, wobei sich auffällige periventrikuläre Signalstörungen im cranialen MRT gezeigt hätten.
    In unserem Haus wurde dann ein CCT mit folgendem Ergebnis durchgeführt: Es zeigt sich ein kleiner Substanzdefekt im Ponsbereich knapp paramedian rechts, wahrscheinlich nach Ischämie. Ansonsten keine weiteren sicheren pathologische Auffälligkeiten.
    Der Arzt schreibt in seiner Schlussfolgerung, dass er am ehesten von einer ischämischen Durchblutungsstörung im Bereich des Pons rechts paramedian ausgeht.

    Folgende Kodierung hat er gewählt:
    HD: I63.5R
    ND: R20.8

    Ist die Kodierung korrekt?

    Vielen Dank :) und schönes Wochenende!

    Hallo Forum,

    in folgender Angelegenheit würde ich mich über Antworten freuen:

    Sachverhalt:
    Patient wird zur Durchführung einer Multimodalen Schmerztherapie aufgenommen. Er erfüllt alle Voraussetzungen für einen Schmerzpatient (Stichworte: chronisch, Einschränkung Lebensqualität, Fehlschlag einer unimodalen Schmerztherapie, Begleiterkrankungen, ...).
    Der Kreuzschmerz-Patient muss aber nach drei Behandlungstagen wegen einer unklaren peranalen Blutung notfallmäßig in ein anderes Krankenhaus verlegt werden. Nach drei Tagen kommt er zur Fortführung der Multimodalen Schmerztherapie zurück.

    Muss ich den Patienten jetzt noch einmal mindestens 7 Tage behandeln, um die Multimodale Schmerztherapie abrechnen zu können.
    Oder kann ich irgendwie die drei Tage des ersten Aufenthaltes anrechnen.

    Vielen Dank :sonne:

    Viele Grüße

    Richard Wagner

    Hallo Forum,

    danke für die vielen Antworten!

    zu anneDD:
    Die Konversionsneurose ist eigentlich durch das psychiatrische Konsil gesichert. Allerdings haben Sie Recht, dass eine organische Ursache nicht vollkommen ausgeschlossen werden kann!

    zu Herrn Hollerbach:
    Der MDK hat sowohl im 1. Gutachten als auch im 2. Gutachten die fünfte Stelle mit --.-3 (Hinw.: G82.53) angegeben. Folglich liegt nach Ihrer Schilderung der MDK in beiden Fällen falsch. Dann wäre die Frage: Akut oder chronisch?

    Allerdings ist wohl der Satz von Herrn Leonhardt (Es handelt sich nicht um eine frische Rückenmarkserkrankung.) zutreffend und damit der Fall relativ eindeutig...

    Viele Grüße

    Richard Wagner

    Hallo Forum,
    als Neumitglied grüße ich Sie alle recht herzlich.
    Bisher war ich nur ein passiver Besucher des Forums. Allerdings habe ich jetzt ein Problem mit einem MDK-Gutachten und brauche diesbezüglich Hilfe.
    Folgender Sachverhalt:
    Aufnahme:
    Patient kommt mit Verdacht auf eine zentralnervöse Herpes-simplex-Infektion zur Aufnahme. Zudem bestehen immer wiederkehrende Tetraplegien, die antibiotisch behandelt werden und eine Aufnahme erforderlich machen.
    Therapie und Verlauf:
    Der Verdacht bestätigt sich nicht. Die hochgradige schlaffe Tetraparese wird durch verschiedene Untersuchungen abgeklärt. Es findet sich allerdings keine Krankheitsursache. In einem psychiatrischen Konsil wird die Symptomatik auf eine Konversionsneurose zurückgeführt.
    Kodierung:
    HD: F44.7: Dissoziative Störungen
    ND: G82.31: Schlaffe Tetraparese und Tetraplegie
    ND: G82.69: Funktionale Höhe, nicht näher bezeichnet

    MDK-Gutachten:
    HD: korrekt
    ND: G82.53: Tetraparese und Tetraplegie, nicht näher bezeichnet

    Begründung Gutachter: Es darf nicht die G82.31 kodiert werden, da keine organische Ursache vorliege. Muss für die G82.31 eine organische Ursache zwingend vorliegen? Unsere Ärzte bestehen auf eine hochgradige schlaffe Tetraparese.

    Wer hat Recht? Habe ich in den Kodierrichtlinien oder ICD-10-GM etwas überlesen?

    Ach ja, unsere Kodierung ergibt die B61Z; MDK-Kodierung: U64Z...

    Danke!

    Viele Grüße

    Richard Wagner