Hallo Miguel79,
die Dokumentationspflicht gilt für alle Abteilungen/abteilungsübergreifend.
Zitat BQS: Die segmentale Perspektive der derzeitigen Qualitätssicherung wird zugunsten einer fachabteilungsübergreifenden Querschnittbetrachtung eines Versorgungsproblems weiterentwickelt.
Weitere Infos der BQS unter:
http://www.bqs-online.com/public/news/ar…itus/index_html
oder des GBA:
http://www.g-ba.de/cms/upload/pdf…S-Dekubitus.pdf
Beiträge von Bender
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Hallo H-M,
vielleicht hilft dieser Hinweis der LQS aus Baden- Würtemberg weiter :
(zu finden unter: http://www.geqik.de/index.php?id=477&type=1#550)
\"Wie muss eine zweizeitige Wechsel-OP (Hüft- oder Knie-TEP) dokumentiert werden, wenn z. B. bei einer Infektion im ersten Schritt die Prothese entfernt und ein Platzhalter eingesetzt wird und in einer zweiten OP eine neue TEP implantiert wird?Die Empfehlung der Fachgruppe auf Bundesebene lautet aktuell, dass bei zweizeitigem Vorgehen bei Wechsel-OPs und Auslösung einer Dokumentationsverpflichtung in einem Modul zur Erstimplantation, also Modul 17/2 Hüft-Endoprothesen-Erstimplantation oder Modul 17/5 Knie-Totalendoprothesen-Erstimplantation, ein Minimaldatensatz MDS anzulegen ist. Damit soll eine Verfälschung der Grundgesamtheit der Erstimplantationen verhindert weden. \"