Beiträge von philogenes

    Auf diesen Punkt würde ich gerne näher eingehen.
    Die Prüfungen nach §17c bieten doch geradezu die perfekte Möglichkeit und Anreiz für Kliniken so korrekt wie möglich zu kodieren. Umso unverständlicher ist es dass diese Möglichkeit so gut wie nie zur Anwendung kommt.
    Ob der Grund tatsächlich darin liegt Konkurrenten die Ergebnisse nicht zu gönnen, mag sein dennoch gäbe es durchaus noch andere Gründe.
    Es könnte sich nämlich auch der umgekehrte Fall ergeben wie ich es einmal mit einer Kasse erlebt hatte.
    Es war noch in Zeiten (2005) in denen Einzelfall-Begehungen nicht Usus waren und im Normalfall schriftliche Anfragen bearbeitet wurden.
    Einmal wollte eine Kasse ein größere Anzahl der rückständigen Fälle seperat auf zwei Termine nur ihre eigenen Fälle durch den MDK prüfen.
    Tja, da es noch eher zu den anfänglichen Zeiten war und die Effizienz der klinikseitigen Kodierung durchaus zu wünschen übrig ließ musste die Kasse am Ende sogar in nicht unerheblichem Umfang nachzahlen.
    Könnte nicht auch einer der Gründe sein dass ein solchen Vorgehen durchaus auch nach hinten losgehen kann? Zumal ja hierbei keine vorher geprüfte Auswahl stattfinden kann?
    Die Diskussionen kann ich mir dann allerdings lebhaft vorstellen wenn die Konkurrenz davon ebenfalls "profitiert". :whistling:

    Hallo,
    hier sollten Sie aber die speziellen DKR (z,B, 1916e) zu den Vergiftungen mit berücksichtigen. Die Frage dabei ist:
    Einnahme nach Verordnung (also vom Arzt falsche Dosis angeordnet) oder entgegen einer Verordnung (.z.B. als Suizid). Danach richtet sich m.E. die HD.

    Vielen Dank genau das hilft uns weiter!

    Nun gibt es eine Änderung in der Vorabversion OPS 2012 bei dem Code 8-98b.
    Es wurde eingefügt:
    "muss von anderen patientennahen Tätigkeiten befreit sein"
    im Vergleich zur Version 2011 deren Text ja erst im Dezember 2010 so noch geändernt wurde "von allen Tätigkeiten"

    Welche Konsequenzen sind eurer Meinung nach da für die Abrechenbarkeit absehbar?

    Letztens eine Kodierung entdeckt:

    E11.74B

    Beidseitiger Diabetes? 8|
    Ganz anders wurde mir dann bei einer Selbstmessung eine Stunde nach dem Frühstück.
    Linke Hand am kleinen Finger 179 und rechte Hand am kleinen Finger 141................was bin ich erschrocken. ;(

    Zitat

    DKR D002f:

    Diese Kodes sind nur dann als Hauptdiagnose zu verschlüsseln, wenn kein spezifischerer Kode in Bezug auf die Erkrankung bzw. Störung existiert oder die Verschlüsselung dieses spezifischeren Kodes durch ein Exklusivum der ICD-10-GM ausgeschlossen ist. Gleiches gilt für die Kategorien T80–T88 Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung, anderenorts nicht klassifiziert. Die Kodes aus Tabelle 1 sind Kodes aus T80–T88 vorzuziehen, soweit letztere die Erkrankung bzw. Störung nicht spezifischer beschreiben.

    Für mich heißt das in Bezug auf die Hauptdiagnose, dass primär der die Erkrankung oder das Symptom beschreibende Kode zu verwenden ist, falls es diesen nicht gibt ein Kode aus Tabelle 1 und erst wenn es den auch nicht gibt ein Kode aus T80-T88. Im Vorliegenden Fall wäre für mich also tatsächlich die L02.2 die Hauptdiagnose. Diese Kodierregel schließt jedoch einen zusätzlichen Kode zur Beschreibung der Komplikation nicht aus, wobei der MDK bei uns dann in der Regel den Kode Y84.9! befürwortet ( warum wohl? )

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,


    Wir haben gerade einen Streit über die HD bei der ein Patient zu viel von seinen Thyroxinen genommen hat und stehen auf dem Standpunkt dass hier die E05.4 Hyperthyreosis factitia (übermäßige Einnahme) die zutreffende ist. Der MDK will aber die T38.1 Vergiftung durch Schilddrüsenhormone und Ersatzstoffe. Begründung ist allerdings hanebüchen: "Weil eher unerwünschte Nebenwirkung". 8|
    Könnte man hier auch mit dieser DKR argumentieren?
    Im Moment sehe ich hier mit zwei Kodes ein und den selben Sachverhalt abgebildet. Es ist zwar eine Vergiftung aber auch eine Überdosierung eines Therapeutikums wie in E05.4 eigentlich beschrieben.
    Ich sehe das eher so dass die T Kodes erst dann HD werden wenn es nicht spezifisch in der E-Systematik verschlüsselt werden kann.

    Dieses Problem dürfte m. E. nur politisch zu lösen sein.
    Entweder man will vernünftige und erreichbare Stroke-Units oder man will Kassen seitig diesen OPS kicken.
    Ganz abgesehen davon dass dann Lysen weit weniger ein passendes Zeitfenster finden und damit evtl mehr Kosten nachträglich entstehen.

    Zitat


    Original von N.:


    Warum soll eine Fehler-DRG entstehen? Sie haben ja eine Hauptdiagnose, die entsprechend behandelt worden ist und somit sauber in eine DRG führen sollte. Anders läge der Fall, wenn der Patient aufgrund der Gallenerkrankung aufgenommen worden wäre und VOR Durchführung einer spezifischen Therapie aus dem Bett gefallen wäre. Dann hätten sie eine Galle, die mittels TEP versorgt worden wäre und dann würde es mich sehr wundern, wenn sie nicht in eine Fehler-DRG reinlaufen würden. (Ob das dann wesentlich lohnender ist, ist allerdings eine andere Frage).

    Herzlichen Gruß,
    N.


    Dieses von Ihnen geschilderte ich sag mal Phänomen können Sie mir sicherlich nachvollziehbar erklären wie es zustande kommen sollte. Ich weiß ja nicht welchen Grouper Sie verwenden.
    :d_zwinker:

    Ich habe etwas seltsames erlebt das ich nur auf einen nicht gewollten Fehler zurückführen kann.
    Da ich nicht regelmäßig lese bitte ich zu entschuldigen falls das schon mal irgendwann Thema war.
    Wir hatten einen Patienten der explizit zu einer laparoskopischen Galle kam kurz darauf dummerweise aus seinem Bett fiel und sich den Oberschenkelhals brach.
    Das Ganze musste am Ende mit einer Duokopf-Hüftprothese behoben werden die normalerweise recht hoch bewertet ist. Da die HD eigentlich klar war erwarteten wir etwas Einbußen durch eine abrechenbare Fehler-DRG gegenüber einer DRG mit passender HD.
    Zu unserer Überraschung allerdings triggerte die niederwertige Laparoskopie die DRG und es kam zu keiner Fehler-DRG sondern zu einem Ertrag aus der Gallenoperatione + 11 Zuschlagstagen das insgesamt nicht mal die Hälfte einer regulären Hüft-TEP ausmachte.
    Ich kann mir nicht vorstellen das dies gewollt ist im System da es ja jede Menge abrechenbare Fehler-DRGs gibt die durch die höherwertige Prozedur getriggert werden. Mit denen man durchaus leben kann.
    Hat jemand ähnliches erlebt?
    Ich kann für ein Probegrouping alle ICDs, OPS und relevante Daten aus dem Aufenthalt zur Verfügung stellen, wenn gewünscht.

    Zitat


    Original von E_Horndasch:
    Guten Tag,
    hat denn schon mal jemand die FPV 2008 mit seinem Haftpflichversicherer diskutiert? Ich meine speziell den Aspekt \"in den Verantwortungsbereich des KH...\"


    Also ich würde in dem Zusammenhang jetzt nicht unbedingt \"schlafende Hunde\" wecken wollen. :d_gutefrage:
    :biggrin: