Beiträge von JanisxJ

    Meine Frage: Pat. wird am 6. 12. 2005 einen Tag vorstationär Behandelt und am 15. 12. 2005 vollstationär aufgenommen. Können wir den 6. 12. 2005 mit Pauschale abrechnen (oder ambulant?) oder gehört diese Behandlung zum vollstationären Aufenthalt ab 15. 12. 2005. Gilt die 5 Tage regelung? oder darf keine gesonderte Berechnung erfolgen (laut PKV)? Danke für jeden Beitrag :sterne: