Guten Tag und vielen Dank für Ihre Antworten!
Die von S. Stephan beschriebene Konstellation führt nach meinem Verständnis nicht zu einer Minderung des Abrechnungsbetrages. Somit hat die Krankenkasse dem Krankenhaus die AWP laut § 275 SGB V zu entrichten. Wie gehen Sie bei diesen Fällen vor?
Freundliche Grüße
Nadine