Beiträge von URU

    Hallo liebes Forum!

    Wir hatten vor kurzen eine Patientin mit Ovarialcarcinom, bei der es intraoperativ zu einem Milzeinriß kam, weshalb sie noch am gleichen Tag relaparotomiert wurde.
    Mein Problem bei der Verschlüsselung zu Relaparotomie (und natürlich auch bei Entlassung): Wie verschlüssele ich die Milzruptur?

    S 36.03 oder T81.0 oder beides?
    (irgendwie dachte ich immer, die S-ICD's bezeichnen nur Unfälle etc, gelten die wirklich auch für iatrogene Verletzungen - meine Kollegen meinen ja!?)

    :no:

    Danke für jede Hilfe im voraus

    Uli Runge

    Liebes Forum,

    wollte gerade selbst eine neue Frage stellen, als ich diesen Thread entdeckte. Da mein Kodierproblem in die gleiche Richtung geht, hänge ich meine Frage einfach mal hinter dran.

    Wir haben eine Patientin, die 8/01 wegen eines beidseitigen Mammacarcinoms bds. abladiert worden ist. Die adjuvante Therapie ist abgeschlossen, die Patientin bis jetzt gesund. Nun kommt sie, um beidseits einen Brustwiederaufbau durchführen zu lassen.

    Mein Kodiervorschlag wäre:

    HD: Z42.1
    ND: Z85.3 (Mamma-Ca in Eigenanamnese)
    Proc: 5-883.51 (subpectorales Inlay bds. nach Mastektomie)

    Ist das korrekt?
    :(

    Danke im voraus

    U. Runge

    Lieber Herr Sommerhäuser,

    so richtig glücklich werde ich mit Ihrer Antwort immer noch nicht.


    Quote:

    Ist es jetzt ein reifes oder ein Risikoneugeborenes ?
    Z38.0 bezeichnet ein ab der 38. SSW geborenes Kind. Früh- und risikogeborene Kindlein findet man in Kapitel 16 ICD unter P07.-.
    Ich denke, insoweit stimmen wir überein.


    Vielleicht denke ich ja zu "medizinisch" und zu wenig kodiertechnisch, aber für mich macht es aus meiner Erfahrung als Geburtshelfer durchaus Sinn, dass es sowohl reifgeborene Neugeborene gibt, die ausgrund von Erkrankungen oder Stress unter Geburt "Risikoneugeborene" in dem Sinne werden, dass sie eine über das übliche Maß hinausgehende Versorgung benötigen, wie es auch Frühgeborene gibt, die einfach fit sind und auch nicht anders versorgt werden als jedes Reifgeborene.

    Wo genau in den Kodierrichtlinien, im ICD oder OPS steht denn, das mit Risikoneugeborenes zwingend immer ein Frühgeborenes gemeint ist? Ich habe dazu nämlich bisher nie etwas gefunden.

    Wie sieht es aus, wenn ich so verschlüssele:
    HD P29.1 (postnatale Bradykardie)
    ND Z38.0
    OPS 9-262.1

    Geht das?

    Vielen Dank zu Ihren Ausführungen zu den abrechnungstechnischen Fragen.

    Allerdings bleibt für mich auch da noch ein ganz praktisches Problem. Das Kind wurde in eine auswärtige Kinderklinik verlegt. Damit wird im Computer bei der Rückverlegung ein neuer Patientenfall angelegt. Auch wenn man die beiden Fälle bei der Abrechnung zusammenziehen kann, muß ich aber trotzdem eine schlüssige Aufnahme- und Entlassungs-ICD eintragen. Kann ich da tatsächlich nochmals die Z38.0! nehmen oder eher die Z76.3 (Begleitkind einer kranken Mutter. Das Kind war ja zum Zeitpunkt der Rückverlegung weder krank noch eben gerade geboren.
    In der Kodierrichtlinie 1601a heißt es doch : "Kodes aus Z38.- sind nicht zu verwenden, wenn die Behandlung während einer zweiten oder nachfolgenden stationären Aufnahme erfolgt". Aber vielleicht gilt das ja nicht bei Verlegungen.

    Wenn Sie mir diese Fragen auch noch geantworten können, wäre ich happy

    Übrigens sorry für das zweimalige Posten. Ich dachte wirklich, ich sei "vergessen" worden. Und irgendwie erschien mir die Frage im Nachhinein hier auch eher an der richtigen Stelle zu sein. Nicht für ungut.

    Gruß

    U. Runge


    8) 8) :)

    Hallo liebe Mitstreiter!

    Habe mal wieder ein Problem mit der Kodierung Neugeborener.
    Der Fall: Ein reifes Neugeborenes wurde nach Sectioentbindung 5 h postpartum wegen anhaltender Bradykardie und Hypothermie in die auswärtige Kinderklinik verlegt. Zwei Tage später wurde das Kind zurückverlegt, da es sich um nichts ernstes, sondern gottlob nur verlängerte Adaptationsstörungen handelte.

    Allerdings weiß ich nicht genau wie ich das Kind richtig verschlüssele

    Mein Vorschlag
    a.) erster Aufenthalt
    HD Z38.0
    ND P29.1 (Bradykardie Neugeborenes)
    P80.8 (Hypothermie Neugeborenes)
    OPS: 9-262.1 (da ich ja mit der 9-262.0 eine Fallpauschale erzielen würde, die aber nicht abrechnen darf, da das Kind weniger als 24 h postpartum von uns betreut wurde. 9-262.y erschien mir ein bißchen sehr unspezifisch und mit anhaltender Adaptationsstörung ist das Kind doch eigentlich ein "Risikoneugeborenes")
    Damit lande ich in der DRG P60A
    b.) zweiter Aufenthalt
    HD Z76.3 (gesundes Kind als Begleitperson kranker Mutter)
    DRG P67 D

    Ist das so korrekt verschlüsselt? Wie sieht es eigentlich mit der - noch- aktuelle Abrechnung über Fallpauschalen aus? Angeben kann ich sie ja bei keinem der beiden Aufenthalte. Versorgt wurde das Kind aber trotzdem. Wird da trotzdem -z.B. anteilig - über Fallpauschale abgerechnet??

    Hoffe auf Hilfe

    Gruß
    U. Runge

    Hallo Herr Selter und Herr Rembs,

    muß mich nochmal in die Diskussion einbringen. Mittlerweile habe ich von zwei Chirurgen unabhängig voneinander den Tip bekommen, als HD die C78.5 (sekundäre Neubildung Darm) zu nehmen und als Nebendiagnose die Z43.3 und C53.0

    Wie sieht es Ihrer Meinung nach denn mit dieser Kombination aus. Die C78.5 ist ja zumindest "Teil" der ursrünglichen Tumorerkrankung C53.0. Geht es damit regelkonform??
    :no:

    Gruß

    U. Runge

    Hallo liebes Forum!

    Habe mal wieder eine Fehler-DRG, die ich nicht "auflösen" kann. Letztes Jahr haben wir eine Patientin wegen eines sehr ausgedehnten Cervix-CA's durch Extenteration operiert. Dabei wurde ein protektiver doppelläufiger AP angelegt (Hat sich bewährt, weil sonst öfter mal Nahtinsuffizienzen bei sehr tiefer Darmanastomose). Jetzt kommt die Pat, wie geplant, zur AP- Rückverlagerung.
    Wie verschlüssele ich den Fall??
    :(
    Gebe ich als HD C53.0 an, sagt mir mein Grouper: Ausgedehnte OR-Prozedur ohne Bezug zur HD DRG 901Z.
    Die Z93.4 (Vorhandensein eines AP) geht aber auch nicht als HD, weil als HD vom Grouper abgelehnt.

    Hat jemand einen Tip, wie ich den Fall doch noch verschlüsselt bekomme??

    Gruß

    U. Runge :shock1:

    Hallo Herr Konzelmann,
    Sie haben ja die Anwort eines Geburtshelfers gewünscht. Hier also meine Sicht des Falls. Die Hysterektomie würde ich schon mit der 5-757 verschlüsseln, auch wenn sie erst einen Tag postpartal erfolgt! Der Grund für die Hysterektomie war ja offensichtlich eine Atonie = Komplikation bei der Geburt. Ergo ohne Geburt wäre es gar nicht zur HE gekommen. Aber auch rein aus der Sicht des Operateurs sehe ich einen deutlichen Unterschied zwischen der Entfernung eines nicht graviden, nicht sooo stark hyperämisierten Uterus und eben dem während oder kurz nach der geburt!
    Problematisch finde ich allerdings auch die O82. Die dürfte nämlich nur bei eiener Wunschsectio angegeben werden. Sonst sollte die Indikation zur Sectio als HD verschlüsselt werden.

    Gruß

    U. Runge

    Hallo Herr Sommerhäuser,

    erst mal sorry, wenn ich Sie mit meinen Angaben verwirrt habe. Die Hyperthermie war natürlich nur ein Rechtschreibfehler.
    Die 9-262.1 haben wir lediglich eingegeben, um 1. Keine Fallpauschale zu generieren und 2. weil lt. Katalog dies die Versorgung eines Risiko-Neugeborenen ist, was ja bei einer anhaltenden Bradykardie eigentlich gegeben ist?!
    Damit bleibt aber meine Frage noch offen, wie ich das Kind bei der Rückverlegung kodieren muß (es wird ja im Computer ein neuer Fall gebildet).
    Dass ich bei der Abrechnung explicit nur nach der Fallpauschale gefragt habe, liegt einfach daran, dass wir reell ja noch so abrechnen. Natürlich interessiert mich aber für die Zukunft auch, wie der Fall DRG technisch aussieht.
    Hyperthermie

    Hoffe also weiterhin auf Hilfe

    Gruß
    U. Runge

    Hallo Forum!

    Ich habe mal wieder ein Problem mit der korrekten Verschlüsselung eines Neugeborenenfalls.
    Ein Sectiokind wurde 5 Stunden post partum in die Kinderklinik eines anderen Krankenhauses verlegt wegen Bradykardie und Hyperthermie.
    Zwei Tage später wird uns das Kind wieder zurück verlegt, da es sich offensichtlich nur um eine verlängerte postpartale Adaptationsstörung handelte. Wie verschlüssele ich das Kind richtig?
    Beim ersten Fall haben wir Z38.0, P29.1 (Bradykardie Neugeborenes), P80.8 (Hypothermie Neugeborenes) und als Prozedur die 9-262.1 verschlüsselt. Eine Fallpauschale haben wir damit nicht abgerechnet.
    Was aber verschlüssele ich für das rückverlegte Kind? Z76.3 (Gesundes Begleitkind bei kranker Mutter). Die Z38.0 kann ich ja wahrscheinlich nicht nochmal verschlüsseln, da sonst irrtümlich das gleiche Kind zweimal gezählt wird?! Wie steht es denn mit der Fallpauschale? Letzlich haben wir ja doch das Kind postpartal erstversorgt und später noch vier Tage "gehütet". Können wir da gar nichts abrechnen?

    Hoffe auf Hilfe

    Uli Runge

    Hallo Kiwimix, hallo Forum!

    Der Beitrag ist ja wohl etwas sehr infantil! Eine solche Trotzreaktion, vorallem in diesem Ton, sollte man eigentlich von erwachsenenen Menschen nicht erwarten müssen.
    Klar, ich verstehe in diesem Forum auch nicht alles, was aber meist daran liegt, daß hier auch Themen behandelt werden, mit denen ich mich überhaupt noch nicht befaßt habe - z.T. gottseiDank auch nicht muß!! Aber bislang habe ich noch nie erlebt, daß auch meine blödesten Fragen nicht irgendwie beantwortet werden. Und meist hat das auch weiter geholfen - oder auch nur gezeigt, daß andere vor dem gleichen Problem genauso ratlos stehen. Hilft aber auch ein bißchen, wenn man zumindest merkt, man ist nicht der/die einzige mit einem Problem.
    Also liebes Forum, nur weiter so!! Und Kiwimix - nicht schmollen, lieber mit machen und nachfragen, wenn was unklar bleibt. Das manches an den DRG`s "Krampf" ist, wissen wir alle - gemeinsam lässt es sich aber eher ertragen!!

    in diesem Sinne
    Uli Runge


    :dance2: :dance2: :dance2: :dance2: :dance2: :dance2: :-p :-p

    Liebes Forum!

    Ich habe diese Frage zwar schon mal ähnlich gestellt, unser hauseigener DRG-Beauftragter hat mich jedoch mit Hinblick auf das neue Fallpauschalengesetz wieder völlig verunsichert:

    Wenn man ein Neugeborenes postpartal am ersten Lebenstag in eine Kinderklinik (außerhalb des eigenen Krankenhauses) verlegt, wie kodiere ich dieses?
    Wenn ich die Z38.0 sowie die vorliegende Erkrankung (z.b. LKG Q37.1) als Diagnose verschlüssele und die 9-262.0 (Versorgung Neugeborenes) als Prozedur, bekomme ich natürlich eine Fallpauschale angeboten.
    Ist es korrekt, diese abzurechnen?
    Wenn der Pädiater bei der Geburt schon anwesend ist, ist ja klar, daß er die Erstversorgung übernimmt, wir Gynäkoloegen also nicht die 9-262.0 verschlüsseln.
    Wie sieht es aber aus, wenn ich das Kind nach 10 min, einer Stunde, vier Stunden an den Pädiater übergebe (nicht jede verlegungsbedürftige Symptomatik tritt ja unmittelbar nach Geburt auf.

    Wann verschlüssele ich einen solchen Fall wie? Wann darf ich für das Kind eine Fallpauschale abrechnen?

    Hoffe auf Hilfe!!! I) I)

    Uli Runge