Beiträge von URU

    Liebes Forum!
    Schon wieder eine geburtshilfliche Frage!!
    In der Geburtshilfe nimmt man öfter mal Pat. stationär auf mit Verdachtsdiagnosen, die sich nicht bestätigen (z.B. Gestose, vorzeitiger Blasensprung etc). Bislang dachte ich, man könnte diese bei der Entlassung analog zu Kordierrichtlinie 1514a mit Z36.- verschlüsseln.
    Leider teilt mir Diacos aber mit, diese Diagnose sei im ICD10SGBV-20 nicht enthalten. Haben wir etwa den falschen ICD-Schlüssel???
    Und ist es überhaupt zulässig, die Pat so zu verschlüsseln oder muß ich dazu eine andere Diagnose wählen? Wenn ja, welche??

    Weiterhin verwirrte Grüße

    U. Runge
    :shock1:
    :kangoo: auf der Flucht vor den DRG`s

    Vielen Dank für die schnelle Hilfe.
    Die z37! hatte ich natürlich mal wieder vergessen (alte Gewohnheit, bei den fallpauschalen brauchte man sie ja nicht).
    Jetzt ergibt das Ganze auch einen Sinn!!!
    Der vorzeitige Blasensprung mit Wehenentwicklung in 24 h ist tatsächlich keine komplizierende Diagnose. Erst wenn sich ein Amnioninfektionssyndrom entwickelt oder die Frau keine Wehen bekommt, wird er zum Problem - aber dafür gibt es dann ja eigene Diagnosen

    Gruß
    U. Runge
    ;)

    Liebes Forum,
    bind mal wieder über ein Problem gestolpert in der Geburtshilfe. Eine Pat, die am Termin mit vorzeitigem Blasensprung aufgenommen wird und normal entbindet, haben wir früher mit HD o80, ND 042.0 (Blasensprung, Wehenbeginn innerhalb 24 h) verschlüsselt.
    Wenn ich das gleiche jetzt mache, bekomme ich den Fall entweder als ungruppierbar eingestuft oder, wenn ich die o80 herauslasse als "vorgeburtlichen Zustand" mit einem wesentlich geringerem CW.
    Was also tun? Die o42.0 gar nicht mehr kodieren?
    Bei einem Dammriß habe ich das Problem natürlich nicht. Da ist die o70.... die HD und o42 kann problemlos ND werden. Aber es gibt nun mal auch Frauen mit Damm intakt und vorz. Blasensprung.
    Hoffe auf Hilfe

    Gruß

    Ulrike Runge
    ?( ?(

    Hallo Forum!
    Bislang habe ich bei einer Geburt eine durchgeführte MBU bei schlechtem CTG nie extra verschlüsselt. Fiel ja eh bei der Fallpauschale unter den Tisch. Ein Kollege kam jetzt auf die Idee, dass das für die DRG-Eingruppierung aber eine Rolle spielen könnte.
    Frage: Muß man eine MBU extra verschlüsseln?
    Bringt das etwas abrechnungstechnisch gesehen? Und wenn, unter welcher OPS-Nr verschlüssele ich das dann - 5-755.x andere intrauterine Operationen am Feten - meint ja wohl etwas invasivere Proceduren????
    :rotate: :rotate:
    Oh könnte Medizin wieder schön sein, wären DRG`s, FP u.ä. nie erfunden worden
    :dance2:
    Gruß

    U. Runge

    Hallo liebe Mitstreiter,
    bin noch recht unbedarft in der DRG-Problematik. Vielleicht klingt meine Frage deshalb für alle anderen unsinnig (?!). Viele der mein Fachbebiet betreffenden Diagnosen sind mit dem Symbol für eine mögliche Fehlbelegung gekennzeichnet, wenn man diese Diagnose als Hauptdiagnose wählt. Was mache ich jetzt künftig z.B. mit Mamma-CA, Cervix-Ca, CIN III etc? darf ich die Patienten nicht mehr stationär behandeln, muß ich mir eine Verlegenheitsdiagnose überlegen oder habe ich da vielleicht nur etwas mißverstanden und kann wie bisher verschlüsseln?????? :shock1: :shock1:
    Gruß
    U.Runge