Hallo zusammen,
Habe hier einen Pat. mit sekundärer, bösartiger Neubildung des Knochens. Es erfolgte die Humeruskopfresektion und es wurde eine Schulterhemiprothese implantiert.
Der OP-Brief beschreibt die Implantation einer FX-Endoprothese 140 mm lang, Kopf mittlerer Länge, 44 mm Durchmesser.
Erfüllt die durchgeführte Prozedur die Voraussetzung den Zusatzcode 5-829.c zu berechnen?
Welche maßgeblichen Kriterien müssen generell erfüllt sein, um diesen Zusatzcode zu verschlüsseln?
Ich hoffe auf viele aussagekräftige Antworten und bedanke mich schon jetzt ganz herzlich!
MfG
luzzi