Beiträge von robert-schaefer

    [quote]
    Original von URU:
    Liebes Forum!
    Schon wieder eine geburtshilfliche Frage!!
    In der Geburtshilfe nimmt man öfter mal Pat. stationär auf mit Verdachtsdiagnosen, die sich nicht bestätigen (z.B. Gestose, vorzeitiger Blasensprung etc). Bislang dachte ich, man könnte diese bei der Entlassung analog zu Kordierrichtlinie 1514a mit Z36.- verschlüsseln.
    Leider teilt mir Diacos aber mit, diese Diagnose sei im ICD10SGBV-20 nicht enthalten. Haben wir etwa den falschen ICD-Schlüssel???

    Liebe Frau Runge,

    ich glaube ,dass Ihr ICD-Schlüssel in Ordnung ist. Meines Erachtens müssen Sie einen Code aus der Rubrik R00 - R99 wählen, womit man "Symptome, die sich als vorübergehen erwiesen haben und deren Ursachen nicht festgestellt werden konnten" erfasst werden können. Siehe auch Spezielle Kodierrichtlinien Nr. 1801a.

    Mit freundlichen Grüssen, R. Schäfer

    :chirurg: :smokin: :smokin:

    Hallo J. Cramer,
    die beste Antwort erhalten Sie auf Seite XVII der aktuellen "Deutschen Kodierrichtlinien", also:
    --Bis zur endgültigen Einführung der DRG`s laufen beide Verschlüsselungssysteme (DRG, FP/SE) parallel. Möglich ist es dann ab 2003 nur noch nach den neuen Kodierrichtlinien abzurechnen (optional), verpflichtend ist es ab 2004.
    --meines Erachtens müssen der Verwaltung evtl. also 2 Verschlüsselungen übergeben werden: 1) nach DRG 2) nach FP/SE
    --Wie geht man vor:
    Haup- und Nebendiagnosen DRG-konform kodieren
    Überprüfen, ob eine FP/SE abgerechnet werden kann
    Wenn ja: evtl. Hauptdiagnoseschlüssel verändern, damit die Voraussetzungen für die FP/SE erfüllt werden.

    Alles in Allem bedeutet das, dass wir für die Übergangszeit die Prozeduren/Diagnosen nach 2 Richtlinien zu verschlüsseln haben - Schade um die Zeit für diesen erhöhten Aufwand.

    R. Schäfer ;(