Beiträge von Andi

    Hallo liebe Mitstreiter,

    ich habe eine Frage zur Abrechnung von Schönheitsoperationen (nicht medizinisch indiziert).
    Was wäre hierbei zu beachten? Kann man bei vollstationärer Erbringung eine DRG dem Selbstzahler in Rechnung stellen?
    Ist hierbei MwSt zu berechnen? Die üblichen Zuschläge sind ja eher nicht abrechenbar.

    Für Anregungen wäre ich dankbar.

    Hallo,

    aus aktuellem Anlaß möchte ich dieses Thema nochmals "aufwärmen"!

    Ein Kostenträger setzt zur Berechnung der Vergütung nach §9 Abs. 7 AOP den Krankenhauseinkaufspreis der Lauertaxe statt dem geforderten Apothekeneinkaufspreis an (mit minderndem Erfolg).

    Ist das korrekt? Wie kann ich reagieren!

    Sehr genau gelesen! Die Konstellation wäre natürlich traumhaft. Allerdings würde ich dann eher Konsens erwarten dürfen!
    Leider wanken intern Internisten nach Lektüre der Mitteilung der externen Externisten äh MDK-Gutachter manchmal. Aber Sie haben uns den Glauben an die Systematik zurückgegeben! :)

    Der MDK begründet, dass Cellsaver mit OPS kodiert wird. Cellsaver war präoperativ bereitgestellt -> Bestandteil der geplanten OP. Der postoperative Hb blieb ohne therapeutische Konsequenz a la DKR D003i.

    Wir argumentierten: Trotz Bereitstellung ist der Einsatz des Cellsavers gem. DKR nicht regelhafter Bestandteil der OP. Nach intraoperativer starker Blutung war Einsatz nötig, da akute Blutungsanämie vorlag. Es gibt da aber keinen Hb-Wert. Erst postoperativ Hb von 7,6 nach Cellsaver (2000ml Blutverlust!!!) Am Abend dann wieder Hb-Kontrolle bereits über 9.
    MDK-Ergebnis: D62 nicht anzuerkennen.

    Hallo,

    kann ich bei Hb-Werten (präoperativ 9,9 mmol/l und 7,6 postoperativ nach Cell-Saver eine Anämie D62 verschlüsseln (zur Info: männl. Patient BMI 36)? In der Befragung von Internisten im Hause kamen hier unterschiedliche Meinungen zum Vorschein!
    In der Hoffnung auf erhellende Antworten!

    Hallo geoff,

    Sie schreiben, dass die \"intensivmedizinische Versorgung entsprechende räumliche und personelle Ausstattung voraussetzt.\"
    Sind diese v.a. personellen Voraussetzungen irgendwo nachvollziehbar definiert? Was wird da von den Kostenträgern gefordert? Gibt es z.B. notwendige Pflegeschlüssel? Müssen die auf IMC tätigen Ärzte besondere Zusatzqualifikationen aufweisen?
    Läuft Ihre IMC-Station abrechnungstechnisch als ITS oder als Normalstation z.B. der Inneren Abteilung?

    Fragen über Fragen!

    Hallo Forumsteilnehmer!

    Wie verfahren Sie in Prüffällen, bei denen die stationäre Notwendigkeit letztlich doch nicht vorhanden war. :rotwerd:

    Wie berechnen Sie die erbrachten Leistungen gegenüber der Kasse? Es gibt ja durchaus Fälle, in denen z.B. eine nachträgliche vorstationäre Abrechnung (Notfälle) oder Abrechnung über KV (Fehlen der Ambulanz) nicht möglich ist.

    Geht das in diesen Fällen zu 100%-igen Lasten der Krankenhäuser?
    Die Kostenträger sind doch insofern in Höhe der erbrachten Leistungen bereichert? Oder nicht?!? :sterne:

    Viele Grüsse
    Andi

    Hallo,

    es freut mich, daß ich doch nicht ganz daneben liege bei der Einschätzung,daß der Fall Gesprächsstoff birgt.

    Ich möchte MiChu zustimmen. Die Eingliederung in den KH-Betrieb erfolgt mit der Entscheidung, dass der Patient stationär verbleiben muß. Es sind Untersuchungen etc. geplant, die die Übernachtung notwendig machen. Nur die Reversentlassung verhindert die Bekanntschaft des Patienten mit einem KH-Bett. Damit sehe ich die vollstationäre Behandlung als erfüllt an.

    Hallo Herr Bauer,

    gerade weil die stationäre Behandlungsbedüftigkeit bejaht wurde und ein Behandlungsplan mind. eine Übernachtung vorgesehen hätte, sehe ich hier durchaus Interpretationsspielraum.

    Übrigens wird vorstationär doch nur auf Einweisung abgerechnet. Gerade dieser Schein liegt hier ja nicht vor.

    Hallo Forumsmitglieder,

    meine Frage passt zwar nicht genau hier rein, aber immerhin:

    Ein Patient kommt in die Notaufnahme. Vom behandelnden Arzt wird der Verdacht auf Magen-Darm-Blutung geäußert. Er möchte den Patienten stationär aufnehmen (Koloskopie, Infusionen...). Entlassung gegen ärztlichen Rat (Reversschein liegt vor).

    Alles fand in der Notaufnahme statt. Es gab keinen Stationskontakt. Der gesamte Aufenthalt währte gerade 2 Stunden.

    Kann ich den Patienten stationär abrechnen wegen des geplanten Behandlungsablaufes? Für den Patienten war das Ganze sicher eher ein \"gefühlter\" ambulanter Fall. :a_augenruppel:

    Danke für erhellende Antworten!!!