Beiträge von fraser

    Die stationäre Aufnahme erfolgte bei Bauchschmerzen und unklarem Leberbefund , Sicherung der Lebermetastase durch Biopsie : HD - Lebermetastase
    ND - Mamma CA ,
    Lt. DKR 0201 : Erfolgt die Aufnahme des Pat. sowohl zur behandlung des Primärtumors als auch der Metastase , ist gemäß D002 HD diejenige Diagnose als HD auszuwählen , die die meisten Ressourcen verbraucht hat.

    M.f.G.
    fraser

    Hallo Heidi ,

    ich ich stimme dir zu !

    Lt. spezieller Kodierrichtlinien : :augenroll: :augenroll:

    Erfolgt die stationäre Aufnahme zur Diagnostik und/ oder Behandlung des Malignoms, so ist das Malignom die HD . Dies gilt auch , wenn das Malignom gar nicht mehr vorhanden ist . Das Malignom bleibt HD , bis die Bhandlung endgültig abgeschlossen ist . Das beinhaltet alle Aufenthalte , die das Malignom und seine Behandlung betreffen , wie Operationen , Chemotherapien , strahlentherapien, Port-Anlage, Staging und Zwischenstaging ..

    Wird die Tumorerkrankung nicht direkt behandelt , so wird die Tumordiagnose für diesen Aufenthalt Nebendiagnose .

    M.f.G.

    fraser

    Hallo liebe Mitstreiter ,

    bin im Streit mit dem MDK , das Problem

    Z. n. Segmentresektion bei Mamma Ca .

    Wiederaufnahme mit postoperativer Wundinfektion .

    Wir haben als HD T81.4 kodiert , der MDK möchte aber als HD N61 + Y84.9 .

    Wer kennt das Problem ???

    :augenroll:

    M.f.G.

    Hallo ,
    laut Kodierleitfaden Kinder- und Jugendmedizin der verbändeübergreifenden Arbeitsgruppe DRG Version 2009 ist die P28.5 respiratorisches Versagen zu verwenden , wenn kontinuierlicher Sauerstoffbedarf über 4 Stunden bestand , um die Sauerstoffsättigungüber 92 % zu halten . P28.5 sollte immer auch als Diagnose bei CPAP oder Beatmung außerhalb von Operationen kodiert werden .

    Also ist eine CPAP Beatmung nicht zwingend notwendig um die P28.5 zu kodieren .

    M.f.G.
    fraser

    Hallo liebe Mitstreiter ,


    Mein Problem :

    Junge Patientin mit C50.4 , operative Therapie durch Segmentresektion mit Axilladissektion und Rotationslappenplastik zur Defektdeckung .

    Wir haben 5-871.1 und 5-885.4 kodiert und abgerechnet .

    Der MDK fordert in seinem Gutachten :\" ... der hierdurch entstandene intraoperative Mehraufwand wird durch die zusätzliche Codiereung der OPS 5-886.1 abgebildet . Der von der Klinik gewählte Code 5-885.4 ist nicht zulässig , da der Wundverschluss mittels Rotationslappen nicht der Definition eines gestielten Hauttransplantats entspricht .\"

    Wir wollen das so nicht akzeptieren .
    Wer kennt dieses Problem und dessen Lösung ???

    Vielen Dank !
    fraser

    Hallo liebe Mitstreiter ,

    folgendes Problem :

    darf ich die Sepsis durch Escherichia coli ( A41.51 ) ohns SIRS

    bei einer positiven anaeroben Butkultur und einer positiven aeroben Blutkultur , aber Nichterfüllung der SIRS - Kriterien

    als Nebendiagnose kodieren !!!

    M.f.G.

    fraser