Beiträge von phlox

    Hallo miteinander,

    machen wir hier die Rostocker Diskussion auf!

    Das Urteil folgert konsequent aus dem Wortlaut der DKR:
    "
    Kodierung
    Wenn eine maschinelle Beatmung die obige Definition erfüllt, ist

    ...
    3) Bei ist ein Kode aus
    8-711
    anzugeben.
    Die HFNC Methode ist unter 8-711 mit 8-711.4 eingruppiert, ergo Beatmung.

    Was meines Erachtens im Urteil nicht berücksichtigt wird, ist
    a. die Bedingung unter Kodierung: Wenn eine maschinelle Beatmung die obige Definition erfüllt: tut das die HFNC Methode (doch eher nicht, auch wenn es Arbeiten gibt, die hier einen entstehenden Überdruck beschreiben)
    b. die zusätzlichen Ausführungen im Spezialfall CPAP:
    Die Dauer der Atemunterstützung mit kontinuierlichem positivem Atemwegsdruck (CPAP) ist bei Neugeborenen und Säuglingen bei der Ermittlung der Beatmungsdauer zu berücksichtigen. (hier explizit Beschränkung auf CPAP- aber ist eben nur die weiterführende Klärung bei CPAP)

    Im Ergebnis bleibt das Urteil logisch korrekt, wenn die einleitende Bedingung- Definitionserfüllung einer "Beatmung"- gegeben ist. das ist nach meiner Auffassung nicht so, aber ich bin weder Pädiater noch Betäuber.

    Ich denke, hier ist eine Klarstellung in den DKR zu erwarten.

    @ Erwin Horndasch: ich hätte gerne die Infos /PN

    D68.33 Hämorrhag. Diathese durch Cumarine - also Blutungsneigung durch Cumarine; verlangt begrifflich zunächst mal keine aktive Blutung, aber ICD beschreibt weiter:

    Blutung bei Dauertherapie ... excl. Dauertherapie ohne Blutung Z92.1

    daher nach ICD klare Abgrenzung - mit Blutung D68, bei Ihnen keine Blutung also keine D68, ergo Z92.1

    plus die Therapie (Substitution Faktoren ... - ps. warum PPSB wenn keine Blutung und nicht Vit K, bzw nur Absetzen Cumarine?), also die Therapie ist schon eine Prophylaxe- die der Blutung!

    Ich habe früher immer die D68.4 bei dieser Konstellation (Quick runter plus Therapie mit Vit K... ) propagiert, nur Absetzen des Cumarins Z92.1, aber durch das Exclusivum Z92.1 unter D68.4 ist das nicht mehr so richtig vertretbar!
    Auch wenn dieses Excl. erst 2016 in den Katalog gekommen ist würde ich mich nicht darauf versteifen.

    Schließlich muss auch die Z92 die ND-Definition erfüllen, also Aufwand, ob dies nun Absetzen oder Gegensteuern ist!

    Hier also streng genommen nur die Z92.1- kodierbar, da Sie keine Blutung haben, aber eine Gefahr derselben und aktiv die Dauertherapie mit Cumarinen beenden - ND Aufwand bei Dauertherapie mit Cumarinen Z92.1-
    da sie auch noch Faktoren geben (PPSB), ggf. zusätzlich Z29.8 als Prophylaxe?, sicher beides nicht erlösrelevant und da liegt der Hase im Pfeffer.

    Hallo KodiGR,

    ich stimme Ihnen zu, dass keine Beschreibung dafür existiert. Sicher geht man davon aus, dass zumindest ein SBH beim beatmeten Patienten am Tag möglich sein sollte!
    Die Vorgabe bei fehlenden Werten den Normalwert anzunehmen, gilt hier formal nicht, würde aber in den meisten Fällen dazu führen, dass Sie einen normalen PaO2 durch den FiO2 teilen müssen, was einen Wert von >200 ergeben sollte.
    Pragmatisch wäre es also an diesen Tagen bei belegter DRG- Beatmung die 6 Punkte anzuwenden. Die 5 TISS Punkte nehmen Sie ja auch mit.
    Mehr Punkte können Sie nicht beweisen, da ein Wert fehlt. Auch wenn Sie theoretisch mit Normalwerten (paO2 von 100 mm Hg) und einem FiO2 über 0,5 unter 200 kommen würden.

    Hallo miteinander,

    ich möchte hier auf den Dokubogen der DGP hinweisen: http://www.dgpalliativmedizin.de/category/5-neu…ionshilfen.html
    unter Dokumentationsvorlage Therapiezeiten!

    Darin steht: ""
    Also hat sich die DGP ja schon geäußert, dass der Inhalt der Gespräche in irgendeiner Form ( Pflegedoku, Arztverlauf...) dokumentiert werden muss!
    Gilt auch für die Gespräche, der Umfang der Doku wird nicht vorgegeben!

    Hallo Tenere,

    meinen Sie hier den Aufnahmestatus ITS für die Einstufung der Komplexpunkte (TISS/SAPS)? also SAPS Einstufung.

    Das wäre in diesem Fall, da Indikation für ITS Reanimation bzw. Z.n. Reanimation, medizinisch.

    Schönes WE.

    Das artet ja doch aus, denn bei vitaler Indikation kriege ich den Pat. los, zumindest wir haben die Patienten lieber genommen als in der Peripherie liegen gelassen, bei dringlicher Indikation kann ich doch die Kirche im Dorf und das BSG einen guten Mann sein lassen.
    Ich verstehe die Problematik, bin jedoch der Auffassung, dass hier entgegen der BSG- Analogie, im lokalen Rahmen Einigung möglich ist.

    Schönes WE