Beiträge von phlox

    Hallo liebe Mitstreiter,

    möchte hier anhand aktueller Diskussion mit unserer Pulmoabteilung
    mal nachfragen, wie es in anderen Kliniken gehandhabt wird.

    Maskenbeatmung auf Normalstation- Pulmo. zB. Einstellung Heimbeatmung.
    Laut DKR beim \"intensivmedizinisch\" versorgten Pat. möglich zu kodieren- als Beatmung.
    Welche Voraussetzungen sehen die anderen Häuser für diese Eingruppierung.
    Das hier nicht die \"Intensivstation\" als bauliche Voraussetzung gemeint ist, setze ich als gegeben voraus.

    Welches Monitoring, welche personelle Ausstattung soll vroleigen?

    Danke für die Mitarbeit.

    Mfg

    Hallo liebe Mitstreiter,

    ich möchte hier kein neues Thema anfangen, da ich hier gut zu passe.
    Allerdings ist es wahrscheinlich schwierig dazu Antworten zu bekommen.

    Wie unterscheiden Sie in den anderen Häuser bei autologer Stammzelltransplantation 8-805 zwischen eigentlicher Transplantation
    8-805.00 und Stammzellsupport nach Chemo 8-805.02?

    Diagnoseabhängig? also solide Tumoren, die sicher das KM nicht berühren- Support? Wenn allerdings der Tumor das KM selbst tangiert un dann gegen den Tumor myeloablativ die Chemo angesetzt ist, dann Transplantation?

    Wäre für Tips - auch gerne, wo es doch schon mal diskutiert wurde, dankbar.

    Mfg und vielen Dank

    Hallo an alle miteinander,

    habe dieses Thema auch gehabt, findet sich im Forum auch- Suchfunktion.

    Habe hier mal eine Folie zu dem Thema angehängt, die ich für unsere Orthopäden gebastelt habe.

    Übrigens - oft wird bei \"Osteolyse\" und TEP Wechsel keramischer Knochenersatz im Becken verwendet- Zusatzentgelt!

    Mfg aus dem Norden

    Hallo,

    anscheinend scheint hier der MDK auf den § 1 Abs. 7 der FPV abzuzielen.
    Hier muss geklärt sein, ob die Behandlung abgeschlossen war oder medizinisch nicht sinnvoll unterbrochen wurde. Wichtig ist auch was Ihr Landesvertrag nach § 112 zur Möglichkeit der Beurlaubung sagt.

    Mfg.

    Hallo, das hab´ich auch noch nicht gehört, Elektroden haften nicht- am ganzen Körper?
    Wir haben früher ( bis vor ca. 15 Jahren) Einstichelektroden genommen- macht das noch jemand (als Alternative in diesem Fall doch denkbar)?
    Im vitalen Notfall muss es ja auch irgendwie gehen.

    Grüße

    Hallo,


    ich kenne in diesem Zusamemnhang nur die \"Klarstellungen der Vertragsparteien nach § 17b Abs. 2 Satz 1 KHG zur
    Fallpauschalenvereinbarung 2007 (FPV 2007)\" wo erklärt wird, dass zwei stationäre Aufenthalte über den Jahreswechsel nicht zusammengelegt werden dürfen.
    \"4. Nichtanwendung der Regelungen zur Fallzusammenführung bei
    Fallkonstellationen über den Jahreswechsel
    Nach § 2 Abs. 4 Satz 7 FPV 2007 sowie nach § 3 Abs. 3 Satz 6 FPV 2007 sind
    bei Wiederaufnahmen bzw. Rückverlegungen Fallzusammenführungen mit
    Krankenhausausaufenthalten ausgeschlossen, deren Aufnahmedatum nicht
    innerhalb der Geltungsdauer der FPV 2007 (01.01. - 31.12.2007) liegt. Ebenso
    finden die Vorgaben nach der FPV 2006 für Krankenhausaufenthalte, deren
    Aufnahmedatum innerhalb der Geltungsdauer der FPV 2007 liegt, gemäß § 1
    Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 11 FPV 2007 keine Anwendung. Ein Aufenthalt mit
    Aufnahme im Jahr 2007 kann dementsprechend nicht mit einem anderen
    Aufenthalt, dessen Aufnahmedatum vor dem 01.01.2007 liegt, zu einem Fall
    zusammengefasst werden. Stattdessen sind beide Aufenthalte gesondert auf
    Basis der FPV 2007 bzw. FPV 2006 abzurechnen.\"

    Hier ist zu vorstationär nichts ausgeführt. Muss damit dann VSTAT 2006 zu dem Fall 2007 dazu gezählt werden? Könnte man ja so interpretieren. Da bleibt die Frage offen.
    Wer kann besser Auskunft geben?

    Mfg

    Hallo Papiertiger,

    das wäre ja schön, wenn das akzeptiert würde- V.a Infarkt- stationär ohne Diskussion mit den KK?
    Haben aktuell eine Fall der bei Infarktausschluss in Notaufnahme aber dann wegen Alter. AZ etc. in Nachbar-KH verlegt wird, da momentan keine Kapazität im eigenen Haus. Hier soll unser Haus ambulanten Notfall bzw. \"Vorstationär\" abrechnen, obwohl stationäre Behandlungsbedürftigkeit durch Verlegung in kleineres KH gegeben.
    Da hilft uns im Zweifelsfall nur die Klage.

    Grüße

    Hallo Lorelei,

    bitte bei Schrittmachern den Katalog ambulantes Operieren nach SGB V §115b
    beachten. Viele Operationen im Pacemakerbereich sind Verfahren 1 also regelhaft ambulant- z.B Wechsel von Aggregaten, die Implantationen gehören meines Wissens zur Kategorie 2, die Anfragen bei stationärer Durchführung sind vorprogrammiert.
    Wenn der Aufenthalt zur Implantation über einen Tag/ Nacht hinausgeht, dann sollten umsomehr triftge Gründe vorliegen.

    Mfg