Beiträge von phlox

    Hallo Mr. Freundlich,

    \"Anfragen\" bedeutet Rechnungskürzungen um Verlegungsabschläge, da \"inhaltlich ? \" Frührehaphase B im Reha- Haus nach §111.
    Wie schon gesagt, diese Reha steht im Krankenhausplan nicht als 108 zugelassen- eine andere Auskunft bekomme ich auch von der KK nicht, dann würde ich es ja akzeptieren, wenn mir jemand die Quelle nennt.
    Na ja wir setzen uns ja mal an einen Tisch um darüber zu reden.

    Mfg

    Hallo MiChu,

    ich interpretiere die DKR in Ihrem Fall so, dass Malignom HD.
    Warum?
    In den DKR steht: \"Erfolgt die Aufnahme nurzur Behandlung von Metastasen, ist/sind die Metastase(n) als Hauptdiagnose-Kode anzugeben und zusätzlich, sofern bekannt, eine bzw. mehrere Nebendiagnose( n) für den Primärtumor...\"
    Da hier \"nur\" betont wird und bei Ihnen auch die Aufnahme zum Restaging erfolgte, trifft \"nur\" eben nicht mehr. Somit bleibt der Tumor HD.

    Mfg

    Hallo an alle,

    hier kommt doch wieder die typische Interpretation aus den BSG Urteilen- der Behandlungsplan ist entscheidend.
    Wenn der Infarkt ausgeschlossen und keine weiter Behandlung geplant war, dann okay- wäre vorstationär, wenn aber z.B die Behandlung des \"entgleisten\"
    Diabets unter stat. Bedingungen vorgesehen war und Entlassung gegen Wunsch, dann ist stationär denkbar- hängt von der Doku ab!

    Mfg

    Hallo Mr. Freundlich,

    das ist ja interessant, da ich aus MV komme, wie man ja am Klinikort
    erkennt, habe ich jetzt einen Anhalt für die ständigen Anfragen des MDK/KK
    bezüglich Verlegungsabschläge bei Frühreha in §111 Reha-Einrichtungen.

    Da gibt es keine gesetzliche Basis, es sei denn es existiert im Landesbettenplan etc. eine Ausnahmegenehmigung - so etwas gibt es in MV.

    Wir sind gerade beim juristischen Klärungsversuch mit einer großen KK zusammen.

    Grüße.

    Hallo Nastie,

    bei uns spielt es imme rnoch eine Rolle, ob diese\"Frühreha\" in einem nach SGB 108 zugelassenen Krankenhaus statgefunden hat? Nur dann handelt es sich nämlich um eine Frühreha im Sinne der DRG, nur dann sind Verlegungsabschläge etc. möglich. Steht das KH/Reha Klinik als KH im Landesbettenplan?


    @ Mr. Freundlich: in welchen Bundesländern gehört die Frühreha nicht zur KH Behandlung, die gesetzlichen Grundlagen sind da doch da recht eindeutig?


    Mfg

    aus Rostock

    Hallo Herr Dietz,

    zum exakten dokumentieren der Zeiten kann ich nur zustimmen.
    Leider klappt es bei uns nicht so exakt, da ergibt sich eher die hier schon geschilderte Problematik, letzte Eintragung Beatmungsparameter 16,00 Uhr und 19,00 Uhr Notiz \"spontan\"

    @ MiChu

    Zur Frage : wir haben keine Vereinbarung mit dem MDK, dieser streicht beatmungsfreie Intervalle gerne raus, Procedere sonst intern wie hier schon weiter unten beschrieben.

    Mfg

    Hallo Herr Sander,

    danke für die Meinung,
    ich hatte ja schon festgestellt, dass es eine willkürliche Festlegung ist.
    Allerdings halte ich mich mehr an der Definition fest, was danach für eine Beatmungsform notwendig wird.
    Nach meiner Ansicht- auch klinisch- ist ein Patient der nach 6 oder 24 h kontrolliert über mehrer Stunden beatmet werden muss, nicht effektiv geweant gewesen. Somit ist das weaning nicht beendet.
    Nach Ihrer Ansicht ist ein Patient, wenn er 7h an \"feuchter Nase\" war geweant. Ach so, vielleicht habe ich vergessen, dass ich dies natürlich nur für tracheotomierte Patienten verwende, ein extubierter Patient ist für mich extubiert und somit lt. DKR Beatmung beendet, wenn sich nicht direkt eine invasive Maskenbeatmung unter Intensivbedingungen anschließt.

    Viele Grüße aus dem verregneten Rostock.

    Hallo liebe Mitstreiter,

    zum Thema Beatmung bin ich auch mit dem MDk im Disput.
    Hier wird für alle Jahre vor 2007 immer wieder festgestellt, dass
    die Bewertung der beatmungsfreien Intervalle im weaning nach den jeweils gültigen DKR erfolgen muss. Dies ist im Prinzip richtig, aber da stand vor
    2007 auch nichts anderes drin als 2007, wo klargestellt wird, was schon immer so gemeint war. Oder habe ich hier Frau Schlottmann auf dem DKG kongress letztes Jahr falsch verstanden.
    Zum Thema Ende des Weanings schließe ich mich der Argumentation an, dass es unerheblich ist, ob die Maschine neben dem Bett steht oder nicht.
    Der Zeitpunkt des Beginnnd der \"feuchten Nase\" ... ist entscheidend.
    Problematischer ist die Frage - wie lange darf das \"weaning\" unterbrocheh sein um noch als solches zu gelten.
    Wir handhaben es so - willkürlich- das über 24 h Pause nur dann dem weaning hinzugezählt werden, wenn danach ein deutlich aggressiveres Baetmungsmuster gewählt werden muss.
    Bsp. nach 24 h FN folgt 12 h lang BIPAP oder andere kontrollierte Beatmungsform- dann zählen wir die 24h dazu, folgt lediglich 30 min CPAP, dann nicht.
    Mir erscheint dies medizinisch plausibel. Was halten Sie davon?


    Mfg