Hallo Herr Willm,
wenn ich mich da auch mal reinhängen darf. Wir haben nämlich auch immer diese Verständigungsprobleme mit dem EBM und §115b Katalog.
Nach meinem Verständnis darf das Krankenhaus alle Leistungen die im 115 er stehen am KH ambulant erbringen, es muss jedoch nicht ambulant. Wenn nach AEP Kriterien stationär nötig, dann können sogar mit \"1\" gekennzeichnete OPS stationär begründet werden. Ist bei 1 natürlich schwerer als bei 2.
Steht der Eingriff nicht im Katalog, dann darf er auch nicht vom KH ambulant erbracht werden. Es sei denn jemand der Ärzte hat dafür eine kassenärztliche Ermächtigung- wohl selten!
Falls es in näherer Umgebung keine ambulante Alternative für diese Prozedur gibt besteht die Chance mit den Kassen als KH die Erbringung im KH zu vereinbaren.
Günstig ist es schon, wenn alle Kliniken/Abteilungen im KH den 115 er für Ihr Fachgebiet kennen und vorher wissen, wie sie es abrechnen können- schwer zu vermitteln. Je größer das Haus umso schwieriger.
Hinterher haben wir oft diese MDK Anfragen, wo häufg stationär erbrachte Leistung nach Katalog 115 - \"1\" oder gar nicht im Katalog enthalten, da bleibt oft nur vorstationäre Pauschale wenn überhaupt.
mfg