Guten Morgen ,
auch wir sind im Dissens mit dem MDK bezüglich eines „köchernen Defektes“.
Folgender Fall: Bei einer Patientin ist es nach Umstellungsosteotomie zu einer Pseudarthrose im Bereich des 1. MFK gekommen ( M84.17).
Bei der durchgeführten OP wurde nach Metallentfernung der pseudarthrotische Frakturspalt mit einem 2,5 mm-Bohrer angefrischt und über die Bohrstellen Spongiosa eingebracht, welche zuvor aus dem 1. MFK entnommen wurde. Kompression durch eine Albert-Schraube.
Kodiert wurde:
5-782.0u- Excision und Resektion von erkranktem Knochengewebe, partiell, Tarsale
5-7840v -Spongiosatransplantation autogen, Metatarsale
5-786.0 -Osteosynthese durch Schraube
5-787.1w –Metallentf., Schraube, Phalangen Fuß
5-787.3v – Metallentf. Platte, Metatarsale
Der MDK streicht die OPS-Ziffer 5-784.0v mit der Begründung, es handele sich um einen zugangsbedingten Knochendefekt. Unsere Argumentation, dass bereits vor der Operation eine pseudarthrosebedingte Knochendefektzone vorgelegen hat, die intraoperativ durch die Bohrung von insuffizientem Ersatzgewebe befreit wurde, wird ignoriert.
Wie sieht Ihrer Auffassung nach die korrekte Kodierung aus?
Im Voraus Danke für Ihre Stellungnahmen
Gruß Stalli