Beiträge von stalli

    Guten Morgen ,
    auch wir sind im Dissens mit dem MDK bezüglich eines „köchernen Defektes“.
    Folgender Fall: Bei einer Patientin ist es nach Umstellungsosteotomie zu einer Pseudarthrose im Bereich des 1. MFK gekommen ( M84.17).
    Bei der durchgeführten OP wurde nach Metallentfernung der pseudarthrotische Frakturspalt mit einem 2,5 mm-Bohrer angefrischt und über die Bohrstellen Spongiosa eingebracht, welche zuvor aus dem 1. MFK entnommen wurde. Kompression durch eine Albert-Schraube.
    Kodiert wurde:
    5-782.0u- Excision und Resektion von erkranktem Knochengewebe, partiell, Tarsale
    5-7840v -Spongiosatransplantation autogen, Metatarsale
    5-786.0 -Osteosynthese durch Schraube
    5-787.1w –Metallentf., Schraube, Phalangen Fuß
    5-787.3v – Metallentf. Platte, Metatarsale
    Der MDK streicht die OPS-Ziffer 5-784.0v mit der Begründung, es handele sich um einen zugangsbedingten Knochendefekt. Unsere Argumentation, dass bereits vor der Operation eine pseudarthrosebedingte Knochendefektzone vorgelegen hat, die intraoperativ durch die Bohrung von insuffizientem Ersatzgewebe befreit wurde, wird ignoriert.
    Wie sieht Ihrer Auffassung nach die korrekte Kodierung aus?
    Im Voraus Danke für Ihre Stellungnahmen

    Gruß Stalli

    Hallo Forum,

    Ein Patient wird aus unserem Haus notfallmäßig in ein anderes Krankenhaus verlegt. Während des Aufenthaltes hier werden wegen einer Anämie 7 Ery-Konzentrate gekreuzt, davon werden 5 hier gegeben, die beiden letzten Konserven werden mitgegeben und während des Transportes bzw. im nachbehandelnden Haus verabreicht.
    Welche Codeziffer ist nun von uns zu kodieren?

    8-800.c0 für 1 bis unter 6 Konserven--- für die definitiv verabreichten Konserven,
    oder die Ziffer
    8-800.c1 für 6 bis unter 11 Konserven--- für die gekreuzten und verabreichten aber nur zum Teil in unserem Krankenhaus verabreichten Konserven?
    Wie ist Ihre Meinung hierzu??
    mit freundlichem Gruß
    im Voraus Danke für Ihre Antworten
    Stalli

    Hallo Herr Balling,
    Danke für Ihre Antwort,
    wo würden Sie bezüglich der Größe des entnommenen Gewebsstückes eine Grenze setzen zwischen \"PE\" und \"Excision von erkranktem Gewebe\"? Wie sieht es mit der Berücksichtigung des zusätzlichen Aufwandes - Schnitterweiterung, Naht und Einbringen von Fibrin-Flies aus? Dieser nachgewiesene Mehraufwand ist in einer \"beiläufig entnommenen Biopsie\" meines Erachtens nicht abgebildet.

    mit freundlichen Grüßen
    Stalli

    Hallo Forum,
    Im Rahmen einer Rektum-Resektion bei einem Rektumkarzinom wurde bei bestehendem Verdacht auf eine Lebermetastase die mediane Unterbauchlaparotomie-Wunde nach cranial erweitert, eine derbe Verhärtung auf der Kuppe des re Leberlappens dargestellt und aus dem Zentrum dieser Verhärtung eine Probeentnahme durchgeführt; der entstandene Defekt wurde durch eine Naht versorgt, ein zusätzliches Fibrinflies aufgenäht. Das entnommene Leberteilstück (1g) hatte lt. histologischem Befund eine Größe von 2,2 x 1,7 x 1 cm und stellte histologisch die Metastase eines Adenokarzinoms dar.
    Wir haben diese Excision als 5-501.00 lokale Excision + Destruktion von erkranktem Gewebe der Leber (atypische Leberresektion) : Excision, lokal, offen chirurgisch kodiert.

    Der MDK möchte die OPS-Ziffer 1-551-0 Biopsie an der Leber durch Incision: durch Excision kodiert sehen und argumentiert : entscheidend sei die Absicht, die der Prozedur zugrunde lag - die diagnostische Entnahme.
    Wie hätten Sie kodiert?
    Mit freundlichen Grüßen
    Stalli

    Einen guten Morgen allerseits,

    Gibt es zu diesem Thema Neuigkeiten??

    habe bei der Kodierung eines Falles folgendes Problem:
    eine 78 jährige Patientin wird notfallmäßig mit einer Dünndarmgangrän (K55.0) bei inkarzerierter Leistenhernie (K40.40) operiert; über den Leistenzugang wird eine Ileum-Segmentresektion bei Gangrän eines 6 cm langen Abschnittes des terminalen Ileums durchgeführt, End- zu- End- Anastomose.
    Ist zusätzlich zur OPS-Ziffer 5-530.4 Verschluß eines Hernia inguinalis : mit Darmresektion,ohne zusätzliche Laparotomie spezifizierend noch die Ileumsegmentresektion (5-454.20) zu kodieren??
    Im OPS-Katalog findet sich zur o.g. OPS-Ziffer kein Hinweis, dass eine Darmanastomose enthalten ist (im Gegensatz zur OPS-Ziffer 5-530.8 - hier der Hinweis: „Die durchgeführte Darmanastomose ist im Kode enthalten“).
    Kann ich bei fehlendem Hinweis den mutigen Rückschluß wagen, dass hier eine deutlich spezifischere Abbildung der durchgeführten OP erwünscht ist?

    Des Weiteren erstaunt mich, dass eine Herniotomie bei Gangrän mit Darmresektion (ohne Ergänzung des OPS-Kodes für die Darmresektion) die DRG G09Z mit 7 Tagen OGVD ansteuert! (Eine „normale Leitenhernie in der DRG G24Z hat eine OGVD von 8 Tagen!)

    Mit der Bitte um Erleuchtung im Dunkel des DRG-Dschungels!

    mit freundlichem Gruß
    Stalli

    Guten Tag liebes Forum,

    habe ein ähnliches Komplikations-Kodier-Problem:

    Nach Implantation einer Knie-Tep zeigt sich bei der Patientin durch die Achsenkorrektur im Rahmen der TEP-Implantation eine erhebliche Luxationstendenz der Patella, es wird eine Spaltung des lateralen Retinaculums sowie eine Fixierung medial nach Insall.
    Ist die Abbildung der Luxationstendenz mit M22.8 - sonstige Krankheiten Patella und T84,0 mech. Komplikation Gelenkprothese korrekt ?
    Als OPS wurde 5-804.y Operation Patella und Halteapparat Patella offen chir. o.n.A. kodiert worden.
    Wie ist Ihre Meinung zu diesem Fall?
    Im Voraus herzlichen Dank für Ihre Antwort
    Stalli

    Hallo Forum,

    habe gerade folgenden Fall:

    Eine Patientin vor 1 Jahr auswärts Netzimplantation Leiste bei Hernie, im Mai Abszeßspaltung Leiste mit Teilentfernung des Netzes, jetzt stationäre Aufnahme mit weiterhin sezernierender Fistel im Bereich der Leiste. Es erfolgt die Revision, Narbengewebe und entzündlich verändertes Gewebe werden excidiert, außerdem werden noch Anteile des Netzes entfernt.
    Als Hauptdiagnose kommt m. E. wie im obigen Fall die T85,78 (Infektion und entzündliche Reaktion durch sonstiges Implantat) in Frage, eine spezifischere Kodierung finde ich nicht.
    - oder doch T81.8 (persistierende postoperative Fistel)??

    Hier wurde als OP die Ziffer 5-893.1c Entfernung von erkranktem Gewebe Haut/Unterhaut gewählt, die m.E. nicht richtig sein kann, da die Revision sämtliche Bauchwandschichten bis incl. Peritoneum umfasst.

    Liege ich mit der Kombination der Ziffern 5-869.1 (Weichteildebridement schichtübergreifend ) und 5-540.2 (Incision Bauchwand , Entfernung eines Fremdkörpers) richtig?

    Im Voraus Danke für Ihre Meinungen,
    Viele Grüße
    Stalli