Hallo Forum,
passend zu diesem Thema habe ich Probleme bei der Kodierung folgenden Falles:
Ein Patient ist vor 8 Wochen auswärts wegen einer medialen Schenkelhalsfraktur (S72.01)mit einer DHS und zusätzlicher Antirotationsschraube versorgt worden, er stellt sich jetzt mit zunehmenden, ohne Trauma aufgetretenen Schmerzen bei Dislokation(Abkippen des Hüftkopfes) vor (T84.1).Es ist keine Osteoporose bekannt.
Die DHS wird entfernt (OPS: 5-787.5), bei der Aufbereitung des Schaftes für die TEP-Implantation kommt es zu einer Femurfraktur (T81.8 und S72.3). Es wird eine Langschaftprothese eingesetzt (OPS 5-820.20), zusätzlich Fixierung der Fraktur mit einer Bandcerclage (5-791.1g).
Zusätzlich Kodierung der Reoperation 5-983
Meine Frage: ist die Hauptdiagnose S72.01 korrekt? (8 Wochen nach Unfall kann die Frakturbehandlung noch nicht abgeschlossen sein); oder ist die T84.1 anzuwenden?
Ist die intraoperative Femurfraktur korrekt abgebildet? (alternativ M96.6 : Knochenfraktur nach Einsetzen eines orthopädischen Implantates...; wobei dieser Kode sicher für später nach OP auftretende Frakturen gedacht ist?)
Und noch eine letzte Frage: ist in diesem Fall der Kode für die Reoperation anzugeben?
Im Voraus Danke für Ihre Tips
Stalli