Beiträge von c_bernauer

    Zitat


    Original von J-Schikowski:
    Ich gehe davon aus, dases sich bei den Anmerkungen zum Systemzuschlag um die zusätzlichen Vergütungen (Einödzuschlag, Ausbildungskrankenhäuser) handelt, die offensichtlich für die Neugeborenenfälle (gesund) nicht gezahlt werden sollen. Also: DRG-vergütungen für gesundes NG ja, aber keine Sonderzuschläge. Soweit meine interpretation.

    Hallo,
    ich verstehe das anderst. Der DRG-Systemzuschlag ist der Zuschlag, der seit 01.07.2001 zur Finanzierung des DRG-Instituts bei jedem stationären Fall erhoben werden muss. Hat aber weder mit den DRG`s an sich noch mit den Fallpauschalen zu tun.
    Zu den Neugeborenen:
    Nach meiner Info wird im DRG-System das gesunde Neugeborene als eigener Fall geführt, im Fallpauschalen-System jedoch nicht (hier gibt es zwar eine eigene Fallpauschale für das Kind, die wird jedoch grundsätzlich über den Fall der Mutter abgerechnet). Wie das alles gehandhabt werden soll, hängt vom EDV-System ab. Bei uns gibt es z.B. unterschiedliche Diagnosearten: Eine sog. Fachabteilungsdiagnose und eine Entlassdiagnose (für den gesamten stationären Aufenthalt). Diese können (in unserem DV-System, ORBIS von GWI) getrennt erfasst werden. Wir erfassen also in den Fachabteilungsdiagnosen die O80 damit wir die richtige Fallpauschale abrechnen können, in den Entlassdiagnosen wird die O80 (bei DR oder anderen Diagnosen) nicht erfasst, bzw. gelöscht.
    Ch. Bernauer, Kreiskrankenhaus Heidenheim (Med. Dokumentar)