Beiträge von Funny Girl

    Guten Morgen,

    wir haben ein Problem mit einem MDK Gutachten. Eine Patientin kam wegen erhöhtem Blutdruck zur stationären Aufnahme. Am Folgetag wurde eine Sectio bei Geburtsstillstand bei V. A. cephaloplvine Dysproportion durchgeführt. Wir haben als ND die O13 und die O14.1 kodiert. Der MDK schreibt in seinem Gutachten, dass die O13 in der O14.1 enthalten ist. Im ICD gibt es zur O13 keine Einschränkungen. Ist die Aussage des MDK korrekt oder hat ein Widerspruch ggf. Erfolg?

    Einen schönen Arbeitstag

    funny girl

    Hallo,

    ich möchte mich hier gleich mit einer Fragestellung anschliessen:

    1. Aufenthalt vom 05.09. - 27.09., HD: K80.00, OP mit Einlegen einer Drainage (5-514.52; DRG H02B)

    2. Aufanthalt vom 04.10. - 06.10., Entfernung der Drainage (-514.bx; DRG DRG H41C)

    Eine Fallzusammenführung wäre wegen Komplikation möglich. Da es sich nicht um eine Komplikation handelt erfolgte keine Fallzusammenlegung. Die Krankenkasse besteht auf einer Zusammenlegung der Fälle und beruft sich dabei auf ein Schreiben des Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung vom 22.04.2005, wonach diese Fälle zusammenzulegen sind, da es sich hier um eine nicht abgeschlossene Behandlung handelt. Die Abrechnung einer zweiten Fallpauschale ist somit nicht möglich; so die Aussage in diesem Schreiben.

    Weiß jemand, ob dieses Schreiben noch aktuell ist oder müssen wir die Zusammenlegung akzeptieren?

    Ich wünsche ein schönes WE.

    Herzliche Grüße

    Funny Girl

    Hallo,

    Wir haben jetzt einen Fall beim Sozialgericht: KK hat per DTA die rechnung zurückgewiesen (keine ambulante OP; Patient kam mit Rettungswagen), die Rechung nicht bezahlt und den MDK nicht eingeschaltet. Wir lassen diesen Fall prüfen. Zwischenzeitlich wurde uns durch die KK ein Vergleich angeboten :?:. Sobald hier eine Entscheidung vorliegt kann ich gerne darüber berichten.

    Beste Grüße für ein schönes WE

    Funny Girl

    Hallo Herr Hornasch,

    wir hatten kürzlich auch so einen Fall. Wir hatten die Direktverlegung in die Reha beantragt; diese wurde auch genehmigt. Die Verlegung mußte aber wegen Komplikationen verschoben werden. Letztlich hat die KK uns den Verlegungstermin mitgeteilt.

    Nach MDK Anfrage und Schreiben der KK waren 3 Tage zu streichen.

    Wir haben darufhin alle Unterlagen des Rehaantrages und der Bewilligung in Kopie an die Kasse geschickt. Nach kurzer Zeit hatten wir die Zusage der vollständigen Kostenübernahme.

    Viel Grüße von der Ostsee

    IrisR

    Hallo Herr Horndasch,

    in den von Ihnen angeführten DKR, Beispiel 2, wird ausgeführt, dass bei einer die Schwangerschaft komplizierenden Anämie diese durch einen zusätzlichen Kode zu verschlüsseln ist, um die Art der Anämie zu spezifizieren. Oder habe ich was falsch verstanden?

    Herzliche Grüße von der Ostsee
    IrisR