Beiträge von Funny Girl

    Hallo Fr. Weihs,
    also wir berechnen 2 mal 100 €. Auch wenn nur ein Prüfauftrag vorlag wurden beide Fälle geprüft. Der Prüfauftrag beinhaltete sicher die Prüfung beider Fälle. Bisher hatten wir keine größeren Probleme mit diesen Rechnungen.

    MfG
    IrisR

    Viele Grüße von der Ostsee

    Hallo,
    zu diesem Thema habe ich auch ein (juristisches) Problem:
    Wir haben mit einer Patientin einen Behandlungsvertrag als Selbstzahler abgeschlossen. Dementsprechen hat sie hat die Rechnung bekommen. Jetzt bekommen wir von der PKV eine Aufforderung, den OP Bericht und die Epikrise einzureichen. Eine Schweigepflichtsentbindung liegt vor.
    Ich bin der Meinung, dass wir hier keine Unterlagen bereitstellen müssen, da wir den Vertrag mit der Patitin geschlossen haben oder???

    IrisR

    Viele Grüße von der (sonnigen) Ostsee

    Hallo,
    ich habe zu diesem Thema eine Frage: In einem GA lehnt der MDK die Niereninsuffizienz mit folgender Begründung ab: \"... gefordert wird ein Creatininanstieg auf mehr als das 2-fache oberhalb des üblichen Referensbereiches\". Bisher konnten wir die Niereninsuffiezienz immer mit Angabe der GFR und Therapie abrechnen. Ist diese Aussage so korrekt oder eine evtl. neue \"Argumentation\" des MDK?

    MfG
    IrisR

    Viele Grüße von der Ostsee (wo bleibt die Sonne?)

    Hallo,
    mein Problem hat nichts mit Diagnosen bei Verlegung sondern mit der Verweildauer zu tun:
    Eine Patientin mit Lungenembolie wurde in ein anderes Krankenhaus verlegt . Nach Rücksprache war diese für den 9.des Folgemonats möglich. Der MDK schreibt nun (nach Widerspruch), dass \"keine neuen medizinischen Gesichtspunkte übermittelt\" wurden und die Verlegung 2 Tage früher möglich gewesen wäre. Es handelt sich um eine Entscheidung durch den Leistungsträger. Dieser hält sich jedoch strikt an das Gutachten und verrechnet den Fall intern, um noch 2 Tage Verlegungsabzuschläe zu \"Kassieren\".
    Dieser Sachverhalt ist bei uns kein Einzelfall; auch bei Verlegungen ins Herzzentrum spielen solche Argumente eine Rolle.
    Wer hat evtl. ebenfalls derartige Erfahrungen oder einen Tipp, wie wir vorgehen können?

    Mit freundlichen Grüßen

    IrisR

    Viele Grüße von der Ostsee

    Hallo,
    wir haben ein Problem mit der 6 Wochen Frist:
    - Patientin stat. im Ddezember 2008; Rechnungslegung 08.01.2009; Rechnung mit Zusatzentgeld, keine MDK - Anfrage
    - im Februar mußten wir die Rechnung korrigieren, da Verlegungsabschläge berechnet werden mußten; erneute Rechnung am 16.02.2009, wieder mit ZE, (Rechnungsbetrag ist niedriger - logo-)
    - MDK-Anfrage vom 04.03.2009: ZE soll belegt werden
    Wenn die 2. Rechnung höher wäre würde mir die MDK-Anfrage logisch erscheinen: aber warum hat die KK nicht schon beim erstenmal das ZE hinterfragt (oder hat man es dort übersehen)?
    Hat emand schon einen ähnlich gelagerten Fall gehabt bzw. wer hat einen Rat zur weiteren Vorgehensweise?

    Viele Grüße von der (sonnigen) Ostsee

    IrisR

    Hallo,

    seit Beginn diesen Jahres prüfen die Krankenkassen verstärt die Verweildauern bei Laparoskopien, insbes. die der Gynäkologie. Diese sollen lt. MDK ambulant abgerechnet werden; Infusionen bis in den späten Nachmittag (z. B. 17.00 Uhr) und ein liegender Drain werden nicht als Grund für eine stationäre Behandlung anerkannt.
    Wer hat evtl. dieselben Erfahrungen bzw. Argumente im Umgang mit dem MDK bzw. den KK?


    Danke im Voraus.

    IrisR

    Viele Grüße von der Ostsee

    Hallo,
    ich habe folgende Konstellation: Patientin, 230 Kilo, kann sich nicht allein im Bett umdrehen, nicht aufrichten, absolut gar nichts und ist aus dieser Sicht für uns ein Pflegefall; Spezialbett bestellt (HD sont: Diabetes). Wer hat einen Tipp, wie dieser Aufwand dargestellt werden kann? Die Z74.0 ist mir zu wenig.
    Danke im Voraus.

    Viele Grüße von der (nebligen) Ostsee

    IrisR

    Hallo,
    auch wenn das Thema über die J96.0 schon etwas älter ist..., ich würde gerne mal folgenden Sachverhalt zur Diskussion stellen:
    Aus einem MDK-Gutachten: \"J96.: Ein Säure-Basen-Status wurde nicht mitgeteilt, eine Hypoxämie bzw. Hyperkapnie werden nicht beschrieben, so dass eine Partial- bzw. Globalinsuffizienz anhand der vorliegenden Unterlagen nicht nachzuvollziehen sind\".
    Handelt es sich hier um eine neue \"Kodierrichtlinie\" des MDK oder habe ich was verpasst? Bisher wurde die Sauerstoffsättigung + Sauerstoffgabe anerkannt.

    Viele Grüße von der Ostsee
    und schon mal ein schönes Wochenende
    IrisR.