Beiträge von Funny Girl

    Hallo merguet,

    das wir nicht ganz schuldlos sind ist schon korrekt; aber manchmal sind die Akten einfach nicht auffindbar.
    Mit der KK kann man leider nicht reden, die Mitarbieter stehen dort unter einem enormen Einsparungsdruck, so dass mit allen Mitteln etwas versucht wird. Auch meine noch bestehenden Kontakte dorthin (ich war dort selbst mal beschäftigt) sind nichts mehr wert.
    Wir haben jetzt übrigens unseren Rechtsanwalt mit der Prüfung einer Zahlungsklage beauftragt. Schade, aber leider nicht mehr anders machbar.

    Viele Grüße von der Ostsee

    und ein schönes Wochenende
    IrisR

    Hallo alle zusammen,
    meine Problematik paßt hier nicht so ganz, aber ich wollte nicht noch ein neuen Diskussionspunkt zum Thema MDK eröffnen.
    Wir haben nämlich jetzt eine neue \"Erlösoptimierung\" einer Krankenkasse: Bei einer angeforderten Stellungnahme durch den MDK, die nicht fristgerecht beantwortet wird, bekommen wir eine Erinnerung. So weit, so gut. Neu ist jetzt, dass bei Erreichung des von der Kasse(!) gesetzten Datums sofort eine Verrechnung vorrgenommen wird, sollte die Anfrage noch nicht beim MDK eingegangen sein. Die Kasse entscheidet dann, welche DRG sie für richtig hält und weist diesen Betrag an. Hat jemand anderer auch schon diese Vorgehensweise der KK gehabt und wie wurde ggf. reagiert?

    Viele Grüße von der Ostsee

    IrisR

    Hallo Michu,
    auf die Reaktion der Krankenkasse warten wir noch... .

    Hallo ToDo,
    auch bei uns bekommt die KK eine Kopie der MDK-Anfrage. Ich halte den Dialog übrigens auch für eine bessere Vorgehensweise. Es kann aber nicht sein, dass der Dialog stets von uns erwartet wird und von Seiten der (in diesem Falle) zuständigen Kasse alle Vorschläge ignoriert und zurückgewisen werden. Dieses Niveau der Zusammenarbeit ist eigentlich nicht mein Stil.

    Viele Grüße von der Ostsee

    IrisR

    Hallo,
    ich habe da Thema mit den nicht eingegangenen MDK Prüfanzeigen innerhalb der 6 Wochen Frist rechtlich prüfen lassen: die Kasse bzw. der MDK sind in der Beweispflicht; sie haben nachzuweisen, dass eine entsprechende Prüfanzeige beim KH eingegangen ist. Wir haben die \"verspäteteten\" Anfragen also zurecht zurückgewiesen.
    Nochmals: es ging hier nicht um einen Einzelfall.

    Viele Grüße von der Ostsee

    IrisR

    Hallo Frau Busley,
    vielleicht noch einmal etwas konkreter erläutert:
    Wir haben keine Prüfanzeige der KK erhalten. Es handelt sich hier um 5 (!) Fälle, die geprüft werden sollten. Vor kurzem waren es 2 Anfragen, die auch nicht bei uns eingegangen sind, die wir aber aus Kulanz beantwortet haben.
    Diese Häufung der Fälle ist einfach nicht mehr nachvollziehbar.
    Insofern denke ich, ist unsere ablehnende Haltung zur Fristenwahrung vielleicht zu verstehen.

    Viele Grüße von der Ostsee

    IrisR

    Hallo Herr Lückert,

    wir stellen die Rechnung i. d. R. nach 5 bis 6 Monaten, bekommen Sie aber oftmals zurück, da die Antwort des MDK dann immer noch fehlt!

    Ich habe aber auch eine Frage: die KK schickt uns eine Erinnerung zu einer nicht termingerecht beantworteten MDK- Anfrage. Diese haben wir aber niemals bekommen. Können wir die dann gefaxte Kopie wegen Nichteinhaltung der 6 Wochen Frist zurückweisen?

    Ich bin gespannt auf die Antworten.

    Viele Grüße von der Ostsee.

    IrisR

    Hallo Forum,
    auch wenn es schon viele Beiträge zu diesem Thema gibt; wer hat erste Erfahrungen mit der Wiederaufnahmeregelung nach §2 FPV?
    Eine Patientin war bei uns stationär zur Hernien OP vom 18.01. bis 19.01.08 und wurde erneut stationär aufgenomen am 24.01.08 mit einer Infektion. Da wir uns als KH hierfür nicht in der Verantwortung sehen haben wir die Fälle nicht zusammengelegt. Der MDK schreibt nun in seinem Gutachten: \"Zwischen o. g. Fällen besteht ein Fallzusammenhang im Sinne postop. Komplikation\".
    Sind wir als KH wieder mal in der Pflicht, unsere \"Unschuld\" zu beweisen?
    Ich bin gespannt auf die Antworten.


    IrisR

    Viele Grüße von der Ostsee

    Hallo Dr. Nagel,
    die Hinweise der GKV sind ja gut und schön, was aber, wenn diese von den Kassen nicht eingehalten werden? Zitat: \"Die Prüfung führte zu einer Änderung der von Ihnen übermittelten Daten. Das bedeutet, dass die Anlieferung der Daten in der Ursprungsform fehlerhaft bzw. unvollständig war. ... Hätten uns die Daten korrekt vorgelegen, wäre es nicht zu einer Anfrage nach § 112 SGB V gekommen. Somit kann eine Vergütung nach § 275 SGB V in diesem Fall nicht erfolgen.\"
    Wohlgemerkt: die Prüfung ergab keine Änderung der DRG!

    Allein der Schriftverkehr ist schon bald die 100 € wert!

    Gibt es Erfahrungen, mit welchen Argumenten man die Kassen zur Zahlung veranlassen kann?

    IrisR

    Grüße von der Ostsee

    Hallo Forum,
    wir haben zur Fallzusammenführung einen neuen Trend: Patientin, stat. vom 09.01.- 12.01.07 und 15.01. - 16.01.07, beide Fälle abgerechnet mit der O65B ,von der WA ausgeschlossen, MDK argumentiert nun, dass das BMGS solche Faelle in einem Behandlungsintervall als nicht abgeschlossen sieht und die Faelle zusammenzulegen sind. Hat jemand auch schon diese neuen Erfahrungen gemacht

    freundliche Gruesse von der Ostsee
    IrisR