Beiträge von Th. Wagner

    Hallo nochmal,

    Zitat


    Original von Mikka:

    die A04.7 fällt aus, da Clostridien nicht nachgewiesen wurden.

    Eine Verdachtsdiagnose ist bei Entlassung weder bestätigt noch ausgeschlossen (DKR 008b). Daher ist der Nachweis der Clostridien nicht Bedingung für die Codierung. Unter A04.7 ist ausdrücklich die pseudomembranöse Colitis genannt.
    War dies also die Verdachtsdiagnose und hat eine spezifische Behandlung stattgefunden (z.B. Metronidazol/Vancomycin-Gabe) würde ich auf jeden Fall die A04.7 codieren.

    Guten Morgen Dagpow und Mikka,

    K51.2 ist ulceröse chronische Proktitis :a_augenruppel: !

    Es ist doch sicher die K52.1 gemeint, oder ?

    Aber hier steht doch in jedem Fall die Verdachtsdiagnose einer pseudomembranösen Colitis. Wurde der Patient entsprechend behandelt ist m.E. auch dies als HD zu codieren, unabhängig von der Bakteriologie. (s. DKR D008b)

    Hallo Anne,

    jetzt ohne weitere Kenntnisse eine Prozedur festzulegen ist schwierig.

    Offensichtlich wurde eine Arthroskopie durchgeführt und dabei \'Narbenstränge\' entfernt. Damit fallen die 5-800 er Prozeduren aus, da hier die offene Operation gemeint ist.

    Am ehesten trifft es dann wahrscheinlich 5-810.2h (arthrosk. Gelenkmobilisation inkl. Debridement).

    Guten Morgen Anne,

    eine Prozedur für die Entfernung \'überflüssigen Gewebes\' wie Sie so schön anfangs geschrieben haben, ist natürlich schwer zu finden (wobei wir Chirurgen das etwas großzügiger sehen mit dem \'überflüssig\' :d_zwinker: ).

    Aber Spaß beiseite, je nach Art des entfernten Gewebes und Ausdehnung der OP (OP-Bericht) würde ich am ehesten zusätzlich zur ME einen Code aus 5-800 nehmen. Geht denn aus dem OP-Bericht hervor, was entfernt wurde ?

    Hallo AA,

    nur dass ich es richtig verstanden habe:
    Die stationäre Aufnahme erfolgte zur Quickanhebung bei Marcumar, dann Zahnextraktion, Nachblutung, stationäre Weiterbehandlung, richtig ?

    Die erste Frage ist natürlich: Warum überhaupt primär stationär ?:a_augenruppel:

    Wenn die Aufnahme zur Quick-Einstellung erfolgte ist die D68.3 als HD ausgeschlossen:
    Exkl.: Antikoagulanzientherapie ohne Blutung.
    Bei Aufnahme bestand ja keine Blutung sondern nur die eigentlich gewünschte Wirkung.

    Die stat. Aufnahme erfolgte zur Zahnbehandlung bei Nebenerkrankungen.
    Also würde ich sagen: HD K? (Zahnerkrankung)
    ND D68.3, T81.0, Z92.1, (+ Vorerkrankungen)

    zu den Prozeduren: Erfolgten denn die 5-249.0 (operative Blutstillung)?
    und die 8-930 (Intensiv-Behandlung) ?

    Hallo Herr Winterhalter,

    Zitat


    Original von klauswiha:

    Ätiologie-/Manifestationsverschlüsselung nur im Kreuz-/Sternsystem.....

    Das greift nur bei Mehrfachcodierung, aber wir codieren die Hypocalcämie ja nicht mehr.

    Bei der postoperativen kurzfristigen Niereninsuffizienz (=Krea-Anstieg) codieren Sie ja auch nicht die Kreatininerhöhung sondern die Niereninsuffizienz nach medizinischen Maßnahmen, oder?

    Hallo Herr Schrader,

    5-893 und 5-894 spielen sich beide in Haut und Unterhaut ab und bei beiden wird erkranktes Gewebe entfernt. Daher suchte ich hier eine Möglichkeit zum Auseinanderhalten.

    Tiefere Hämatome würde ich dann eher mit einem Schlüssel aus 5-85 codieren.

    Guten Morgen AnneDD,

    je nach Bewegungseinschränkung könnte mann doch M24.56 Kontraktur oder M24.66 fibröse Ankylose (wenn das Gelenk steif war; wahrscheinlich eher nicht, oder? ) codieren. Wenn der Befund nicht so ausgeprägt war, bleibt m.E. noch die M12.56 traumatische Arthropathie.
    Und dann natürlich auch die T93.2.

    Hallo Herr Bücker, hallo Herr Neiser,

    ich glaube nicht, dass es da eine Möglichkeit der Codierung gibt. Laut spez. Kodierrichtlinie 0908d wird die Anwendung der HLM bei Operationen bei denen sie sonst nicht grundsätzlich zur Anwendung kommt, verschlüsselt. Also nur die Anwendung.
    Auch P004a nennt den Abbruch einer Maßnahme und dazu muss Sie ja auch erst begonnen werden.
    Außerdem wird in D001a die Codierung drohender Erkrankungen (bis auf Ausnahmen) ausgeschlossen.
    Ich meine, eine drohende Prozedur kann leider auch nicht verschlüsselt werden.