Beiträge von Th. Wagner

    Aus einem OP-Bericht:

    "Insgesamt lassen sich die Probleme nicht in Worte fassen" - damit endet dann auch der OP-Bericht. ?(

    Hmmm, ... da war wohl jemand etwas verzweifelt,...

    ...zumindest der Kodierfachkraft habe ich gesagt, dass Sie damit ja eigentlich ALLES kodieren kann, oder? :wacko:

    Hallo Phlox,

    zunächst würde ich die OP nicht als temporäre Arthrodese kodieren, sondern als Reposition einer Luxation mit Osteosynthese,... aber das war ja gar nicht die Frage :rolleyes:

    Das calcaneo-cuboidale Gelenk gehört definitionsgemäß nicht zum USG, damit wurde sowohl im USG als auch zwischen "sonstigen" Tarsalen operiert.
    Ich würde beide OPS sowohl für USG als auch für tarsal kodieren.
    Dass das calcaneo-cuboidale Gelenk bei den Arthrodesen als Inklusivum zum USG genannt ist, widerspricht dem nicht. Würde das Gelenk im "Kodiersinne" zum USG gehören, wäre das ausdrückliche Inklusivum bei 5-808.- gerade nicht notwendig.

    ... und nun mit Elan in die neue Woche :S

    Guten Morgen Forum,

    da ich mir mit dem MDK nicht ganz einig war, ob 5-784.0 und 5-784.1 bei einem Eingriff nebeneinander kodiert werden dürfen, habe ich eine entsprechende Anfrage beim DIMDI gestellt.
    Hier die Antwort,... auch wenn sie mir nicht gefällt :thumbdown:

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    Anfrage:

    Bei einem Patienten wird im Rahmen einer Operation bei Pseudarthrose eine Defektauffüllung an der distalen Tibia mit autogenem Knochenmaterial durchgeführt.

    Dazu wird ein 3x2cm großer korticospongiöser Span aus den Beckenkamm mit Säge und Meißel mobilisiert und entnommen. Zusätzlich wird über diesen Zugang mit einem scharfen Löffel Spongiosaknochen aus dem Beckenkamm entnommen. Sowohl der korticospongiöse Span als auch der entnommene Spongiosaknochen werden in den Knochendefekt an der distalen Tibia transplantiert.

    Werden in diesem Fall beide OPS 5-784.1n und 5-784.0n erfasst um die Knochentransplantation abzubilden?

    Oder ist die Spongiosatransplantation in der Transplantation des kortikospongiösen Spanes enthalten und kann daher nicht zusätzlich kodiert werden?

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    Antwort DIMDI 06.06.13

    Grundsätzlich ist nach den amtlichen Klassifikationen (ICD-10-GM bzw. OPS) in der jeweils gültigen Version so spezifisch wie möglich zu kodieren, unabhängig vom Ergebnis der Gruppierung. Bei der Kodierung von Diagnosen und Prozeduren im Geltungsbereich des § 301 SGB V sind die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) und die Deutschen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie/Psychosomatik (DKR-Psych) in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.

    In dem von Ihnen beschriebenen Fall sollte aus klassifikatorischer Sicht nur ein Kode für die Knochentransplantation angegeben werden. Es gibt nur eine Lokalisation und nur einen Zugang für diese Operation.

    Wir weisen darauf hin, dass unsere Antwort auf den zur Verfügung gestellten Informationen beruht. Zusätzliche oder abweichende Informationen können zu einer anderen Antwort führen.

    Das DIMDI beantwortet Fragen zur Klassifizierung von Diagnosen und Prozeduren und ist bemüht, richtige und vollständige Auskünfte zu erteilen. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Beantwortung von Fragen zu Klassifikationen/Kodierungen eine Serviceleistung des DIMDI ist. Für die Richtigkeit der Antworten wird keine Gewähr übernommen, die gegebenen Auskünfte sind rechtlich nicht verbindlich. Eine Haftung des DIMDI für Schäden, die aufgrund von oder in Verbindung mit den erteilten Auskünften entstehen, ist daher ausgeschlossen.

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    Guten Morgen Forum,

    da ich mir mit dem MDK nicht ganz einig war, ob 5-784.0 und 5-784.1 bei einem Eingriff nebeneinander kodiert werden dürfen, habe ich eine entsprechende Anfrage beim DIMDI gestellt.
    Hier die Antwort,... auch wenn sie mir nicht gefällt :thumbdown:

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    Anfrage:

    Bei einem Patienten wird im Rahmen einer Operation bei Pseudarthrose eine Defektauffüllung an der distalen Tibia mit autogenem Knochenmaterial durchgeführt.

    Dazu wird ein 3x2cm großer korticospongiöser Span aus den Beckenkamm mit Säge und Meißel mobilisiert und entnommen. Zusätzlich wird über diesen Zugang mit einem scharfen Löffel Spongiosaknochen aus dem Beckenkamm entnommen. Sowohl der korticospongiöse Span als auch der entnommene Spongiosaknochen werden in den Knochendefekt an der distalen Tibia transplantiert. 

    Werden in diesem Fall beide OPS 5-784.1n und 5-784.0n erfasst um die Knochentransplantation abzubilden?

    Oder ist die Spongiosatransplantation in der Transplantation des kortikospongiösen Spanes enthalten und kann daher nicht zusätzlich kodiert werden?

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    Antwort DIMDI 06.06.13

    Grundsätzlich ist nach den amtlichen Klassifikationen (ICD-10-GM bzw. OPS) in der jeweils gültigen Version so spezifisch wie möglich zu kodieren, unabhängig vom Ergebnis der Gruppierung. Bei der Kodierung von Diagnosen und Prozeduren im Geltungsbereich des § 301 SGB V sind die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) und die Deutschen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie/Psychosomatik (DKR-Psych) in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.

    In dem von Ihnen beschriebenen Fall sollte aus klassifikatorischer Sich nur ein Kode für die Knochentransplantation angegeben werden. Es gibt nur eine Lokalisation und nur einen Zugang für diese Operation.

    Wir weisen darauf hin, dass unsere Antwort auf den zur Verfügung gestellten Informationen beruht. Zusätzliche oder abweichende Informationen können zu einer anderen Antwort führen.

    Das DIMDI beantwortet Fragen zur Klassifizierung von Diagnosen und Prozeduren und ist bemüht, richtige und vollständige Auskünfte zu erteilen. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Beantwortung von Fragen zu Klassifikationen/Kodierungen eine Serviceleistung des DIMDI ist. Für die Richtigkeit der Antworten wird keine Gewähr übernommen, die gegebenen Auskünfte sind rechtlich nicht verbindlich. Eine Haftung des DIMDI für Schäden, die aufgrund von oder in Verbindung mit den erteilten Auskünften entstehen, ist daher ausgeschlossen.

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    Hallo CoPit,

    Achtung: Die Entscheidung nach dem größten Ressourcenverbrauch steht in D002 und das ist eine "Allgemeine Kodierrichtlinie". Es existiert jedoch die "Spezielle Kodierrichtlinie" 1911 (Mehrfachverletzungen) und hier heißt es:

    Im Fall von mehreren näher beschriebenen Verletzungen ist als Hauptdiagnose die Erkrankung auszuwählen, die am schwerwiegendsten ist.

    Es ist hier also die Frage nach der schwersten Verletzung, nicht nach den gößten Ressourcenverbrauch.

    Ich finde, so fällt die Entscheidung für die Kontusionsblutung bei Marcumar als HD dtl. leichter .

    Hallo Herr Schaffert,

    vielen Dank für Ihre Antwort,...Sie haben Recht! :thumbup:

    In den DKR unter der Hauptdiagnosedefinition habe ich jetzt doch noch gefunden:

    Zitat


    Rückverlegungen aus anderen Krankenhäusern

    Bei Rückverlegungen aus anderen Krankenhäusern (z.B. KH A => KH B => KH A) ist folgendes zu beachten:

    Sofern beide Aufenthalte in KH A gemäß Abrechnungsbestimmungen (Näheres siehe dort) mittels einer Fallpauschale (DRG) abgerechnet werden, werden die Symptome/Diagnosen und Prozeduren beider Aufenthalte zusammen betrachtet. Auf diese Symptome/Diagnosen ist die Hauptdiagnosedefinition anzuwenden.


    Damit ist nun alles klar.

    Hallo Forum,

    folgender Sachverhalt:
    Pat. kommt zur stat. Aufnahme mit Zeichen einer cerebralen Ischämie. Stat. Behandlung auf Intensiv für einige Stunden, dann Verlegung in ein anderes Krankenhaus (stroke unit) unter dem Verdacht eines ischämischen Apoplexes.

    Nach einem Tag dann jedoch Rückverlegung zu uns, es war kein Apoplex sondern intermitierende Bradykardien die zu der Symptomatik geführt haben. Daher Aufnahme auf unserer Kardiologie, HSM-Implantation.

    Die Fälle einzeln betrachtet sind klar:

    1. Fall HD Apoplex (Verlegungs-Verdachtsdiagnose)
    2. Fall HD Bradykardie

    Was ist den nun die Hauptdiagnose nach der Fallzusammenführung ? ?(

    Hallo Herr Hollerbach, hallo anneDD,

    ... da habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Ich meinte, die einseitige Nierenfunktionsstörung auf der Seite, auf der die Niere entfernt wurde (Funktionsanteil = 0%).

    Das Problem mit dem "normalen" Kode ist, dass ich keine Vorwerte habe und daher keine "chronische" Niereninsuffizienz kodieren kann. Die aktuellen Werte sind zwar pathologisch, erfüllen aber auch nicht die Definition des akuten Nierenversagens.

    Dass die Nephrektomie schon viele Jahre zurückliegt ist jedoch natürlich klar, hier wäre "chronisch" unstrittig.