Beiträge von Th. Wagner

    Hallo Forum,
    nach mehrfachem Schriftwechsel mit dem Kostenträger, bitte ich nun hier um argumentative Unterstützung.
    Ein ganz ähnlicher Fall wie oben beschrieben:
    Z.n. Stromunfall, Verbrennungen 2. Grades im Gesicht und an beiden Händen durch Lichtbogen.
    Bei Aufnahme deutliche Blasenbildung, Blasen werden am Folgetag unter OP-Bedingungen ohne Anästhesie abgetragen.
    Dann im Verlauf Bildung von erneuten Belägen am Wungrund an den Händen die nun wieder abgetragen werden (lt. OP-Bericht lösen sich die Beläge rel. leicht, so dass wieder keine Anästhesie erforderlich ist).

    Wie codiere ich nun diesen zweiten Eingriff ?

    Der Kostenträger möchte 5-921.09 (für beide Eingriffe) = DRG Y62B da der Aufwand des zweiten Eingriffs einer Blasenabtragung entsprechen würde. Es war nun aber ja keine Blasenabtragung. Kann ich denn 5-921.29 (epifasciale Nekrosektomie) oder 5-921.39 (tangentiale Excision) verschlüsseln = DRG Y03Z ?

    (Ich gebe zu, dass ich inzwischen selbst skeptisch bin)

    Hallo Forum,

    folgender Fall:
    Junger Mann mit Außenknöchelfraktur Weber B, Syndesmosenruptur, Abriss Volkmann\'sches Dreieck
    Versorgung mittels Plattenosteosynthese Fibula, Zugschraube, Stellschraube, Volkmann\'sches Dreieck ohne Osteosynthese.
    Kodierung vom Operateur : ICD S82.6 / OPS 5-793.k, 5-931

    Ich würde auf jeden Fall zusätzlich S82.31 für das Volkmansche Dreieck codieren. Was mache ich aber mit der Syndesmosenruptur ? Ist die bei Weber B automatisch inklusive ?

    Und ich würde eigentlich auch die Stellschraube zusätzlich mit 5-793.1 verschlüsseln.

    Ich bitte um Meinungen, vielen Dank.


    Grüße aus Melle
    Th. Wagner

    Hallo AnneDD,

    die HD ist die Unterschenkelprellung S80.1. (T14.05 ist viel zu unspezifisch)
    ND sind auf alle Fälle für die Komplikation (Hautnekrose) postoperativ entweder T81.3 wenn die Wunde aufgegangen ist (meist bei Nekrosen), oder sonst die T81.8.
    T79.8 darf nicht codiert werden da T79.- exkl. nach oder während med. Maßnahmen.
    Außerdem codiere ich in solchen Fällen zusätzlich R02 für die Nekrose und bin damit immer durchgekommen.
    Weitere ND der entsprechende M-Schlüssel je nach \'Rheuma\' und L90.8 für die Pergamenthaut. Die Cortisoltherapie kann nicht zusätzlich verschlüsselt werden, da sie ja gerade der Aufwand für die Codierung des Rheumas ist.
    Wir haben solche Fälle häufiger und so bin ich eigentlich immer am besten klar gekommen. Für \'Verbesserungsvorschläge\' bin ich natürlich gerne offen.

    Hallo an alle,

    auch ich glaube, dass hier relativ wenig zu machen ist. Es ist sicher schwierig zu begründen, warum die notfallmäßige Aufnahme (akute Dyspnoe)durch das Plasmozytom und nicht durch die Pneumonie veranlasst gewesen sein sollte. Damit meine ich auch: HD Pneumonie. Tut mir leid.

    Hallo Herr Miller,
    sie sind da offensichtlich an einen hartnäckigen Sachbearbeiter geraten. Ihre Argumentation sollte nicht lauten: Nicht jeder alte (senile) Mensch braucht Hilfe..., denn das ist noch keine Brgründung für die Codierung (auch nicht jeder Patient mit einer Appendicitis hat Fieber, trotzdem würde es sicher niemand beim Vorhandensein zusätzlich codieren).

    Ich hatte einmal einen ähnlichen Fall:
    Geistig behinderter junger Mann mit Claviculafraktur, OP.
    Krankenkasse zweifelte die Codierung von R63.3 als ND an, da bei einer solchen Verletzung Hilfestellung immer notwendig sei. In diesem Fall war aber durch das Pflegepersonal gut der erheblich über das normale Maß hinausgehende Aufwand dokumentiert, so dass die Codierung letztendlich akzeptiert werden musste.

    Natürlich kann es möglich sein, dass ein alter Mensch (in gewissen Maße) Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme benötigt. Aber vielleicht ging in Ihrem Fall der Aufwand auch deutlich über das normale Maß hinaus, also MEHRaufwand. Wenn Sie dazu noch eine entsprechende Dokumentation finden, sollten Sie es einmal so versuchen.
    Viel Glück.

    Guten Abend an alle,

    wenn zu der Codierung von 5-893 keine vorbestehende Wunde erforderlich ist, d.h. auch die alleinige Entfernung von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut mit diesem Code abgebildet wird, was ist dann der Unterschied zu 5-894 (Excision von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut) ?

    Ich würde die \'oberflächliche Hämatomausräumung\' eher mit 5-894 codieren, bei tieferen Sitz dann z.B ein Code aus 5-85

    Viele Grüße aus Melle
    Th. Wagner

    Bei uns ist jetzt eine ähnliche Frage aufgetaucht.

    Bei pavK-Patienten die konservativ behandelt werden (z.B stationär zu intraarterieller Prostavasintherapie) und bei denen eine diagnostische intrarterielle \'blutige RR-Messung\' in der A. femoralis durchgeführt wird um die Abstromverhältnisse zu beurteilen, könnte man doch 1-279.4 (...diagnostische Katheteruntersuchung..., Densitometrie der großen Gefäße) verschlüsseln, oder ?
    Entgeltrelevant wäre es auf alle Fälle :)

    Th. Wagner