Beiträge von GOMER

    Hallo Forum,
    Zitat:
    Auch für den malignen Aszites (C78.6 mit R18 ) und den malignen Perikarderguss (C79.83 mit I31.3) sind Doppelkodierungen anzugeben..

    Wie beründet sich diese Doppelklassifizierung nach der ICD-10
    Gruß,
    B. Schrader

    Zitat


    Original von Daggi:
    Solange der MDK die chronische respiratorische Insuffizienz als Symptom der COPD ansieht, ...

    Hallo,
    zur Diskussion stehen auch Patienten, bei denen 3 oder 4 Erkrankungen in die J96.1- führen; J44.-- und G47.-- und E66.2- und evtl. auch noch eine Skoliose. ?(

    Aktuell aus einem Gutachten: J96.1- ist nicht der korrekte ICD-Kode... es handelt sich um eine \"behandlungsbedürftige Dyspnoe\"
    Fazit: die J96.1- entfällt komplett 8o
    Gruß,
    B. Schrader

    Hallo Forum,
    wir haben hier bei uns eine Pneumologie und somit \"zig\" Fälle, die zur Kontrolle der Heimbeatmung kommen.
    Ich würde mich gern einmal mit einer anderen Klinik über die Kodierung austauschen, die ebenfalls Heimbeatmungen einstellen und kontrollieren.
    Gruß,
    B. Schrader

    Hallo Forum,
    ich habe folgende Frage:
    Pat. kommt - bei bekannter Aortenstenose - mit kardialer Dekompensation, wird von uns verlegt zur OP der Stenose.
    Ich möchte gern die Aortenstenose als ND kodieren, habe aber keinen weiteren Ressourcenverbrauch als die Terminkoordination für die OP - was meines Erachtens nicht ausreicht... :d_gutefrage:
    Gruß,
    B. Schrader

    Zitat


    Original von JuergenKorsten:


    wenn sie die Installation von (meist) Zytostatika in den Perikardbeutel meinen:
    Gruß
    J.Korsten


    Hallo,
    nach dem ich die ergänzende Info vom beh. Arzt über die Installation von Zytostatika erhalten habe, erscheint mir der Kode auch korrekt.
    Vielen Dank.
    Gruß,
    B. Schrader

    Moin, Herr Horndasch,
    die o.a. Kodierung erfolgte nach den DKR 2009, so dass ein Symptom nur zu kodieren ist, wenn es sich um ein eigenständiges wichtiges Problem handelt.

    Zitat: Ansonsten haben die Symptome die selbe Relevanz wie ND und können kodiert werden (s. Bsp. in den DKR mit Kopfschmerz und Migräne).

    Ich gehe davon aus, dass Sie die \"Änderung\" 2010 in der KDR D003i meinen; meines Erachtens handelt es sich hier - gem. Anhang B - um eine wesentliche Änderung, die - im Gegensatz zu einer \"Klarstellung\" - ab 2010 anzuwenden ist.

    Zitat: Sie müssen halt einen Aufwand belegen.
    Ich meine, der Aufand für die J98.1 ergibt sich - nach den DKR 2009 - aus der ATG und der Penumonieprophylaxe bei verbleibender Atelektase.
    Gruß,
    B. Schrader

    Guten Morgen, Forum,
    gelegentlich bekomme ich Gutachten, in denen die Kodierung einer ND (z.B. J96.-- ) vom MDK moniert wird, wobei die Streichung dieser Diagnose nicht zur Erlösminderung führt.
    Die in Rechnung gestellte DRG bleibt also weiter bestehen.
    Ist solch`einem Gutachten auszugsweise zu widersprechen?
    Ich kann mir gut vorstellen, dass die Kasse (oder der MDK) - im Falle gleicher Begutachtungsaufträge weiterer Aufenthalte - den auszugsweise fehlenden Widerspruch in die nächste Beurteilung mit einbezieht.
    Gruß,
    B. Schrader