Beiträge von GOMER

    Guten Morgen, Forum,
    unsere COPD-Patienten sind oftmals \"Drehtür-Patienten\" , so dass diverse \"Bodys\" vorliegen.
    Aktuell habe ich einen Fall, bei dem als ND ein Kode aus J44.-- zu kodieren ist, wobei während des st. Aufenthaltes keine \"Lufu\" durchgeführt wurde; wohl aber in diversen Voraufenthalten.
    Bin ich gezwungen, bei fehlender - aktueller - \"Lufu\" den FEV 1 mit .9 zu klassifizieren?
    Gruß,
    B. Schrader

    Hallo Forum,
    die KDR 0601 besagt:
    ....fortgesetzte Behandlung des akuten Schlaganfalls und der unmittelbaren Folgen....ist ein Kode aus den Kategorien I60-I64 und...

    Beispiel:
    Pat. zeigt während des st. Aufenthaltes Folgen eines akuten Schlaganfalls ( Hemiparese, hängender Mundwinkel etc. )
    Pat. ist präfinal, keine weitere Behandlung des Schlaganfalls, wohl aber der Folgen ( Lagerung, Bewegungsübungen, Übernahme der Pflege usw.)
    Steht es dem KH zu, einen Kode aus I60 - I64 als ND mit aufzuführen?

    Gruß,
    B. Schrader

    Zitat


    Original von riol:
    Darf man neben der G47.31 auch noch die J96.1 kodieren? Oder nur, wenn man \"zusätzlichen\" Aufwand nachweist, also BGA-Kontrollen
    Herzlichen Dank

    Moin,
    Welche Beatmungsform liegt vor ?
    8-717.-
    8-716.-
    Liegt gem. BGA überhaupt eine Diagnose aus J96.- vor?
    8-716.- könnte ein Indiz dafür sein, dass nicht nur G47.31 therapiert wird.
    Wurde eine Kapnometrie durchgeführt, wenn ja, welche Werte??
    Gruß,
    B. Schrader

    Zitat


    Original von PoltERGEIST:
    Wenn Sie einzelne Kostenträgerrechnungen haben, was z.B. die einzelne Untersuchung an Aufwand in Euro kostet, umso besser.

    Hallo,
    ist damit gemeint, dass mehr Ressourcenverbrauch gleich \"Aufwand in Euro\" bedeutet?

    Als Beispiel:
    Diagnose 1 = CT - oder auch PET-CT
    Diagnose 2 = KG unter Anleitung eines Mitarbeiters aus Physiotherapie 3 mal täglich über 7 Tage.. anschließend noch mit Ünterstützung des Pflegepersonals..
    Gruß,
    B. Schrader

    Zitat


    Original von nika:
    Guten Abend,

    gibt es für Kodierfachkräfte Möglichkeiten sich weiter zu qualifizieren, was sich dann auch finanziell bemerkbar macht????

    Ja, gibt es - meines Erachtens.
    Lassen Sie sich doch auf die Prüfung (IHK) zum Fachwirt im Soz.- und Gesundheitswesen vorbereiten.
    Ein Tipp:
    Bevor Sie bei einem Bildungsträger unterschreiben, sollte Ihnen die zuständige IHK die Zulassung (Zulassungsvoraussetzungen) zur Prüfung schriftlich bestätigen.
    Dem Bildungsträger kann das zunächst egal sein; maßgebend ist die Bestätigung der IHK.
    Gruß,
    B. Schrader

    Zitat


    Original von Kiliana:
    Eine \"nette \" Kollegin hat meine Kodierung geändert und die Gangstörung als HD kodiert. Gruß aus Essen


    Fragen Sie doch die \"nette\"Kollegin, welche KDR sie denn meint tangiert zu haben.. :augenroll:

    Gruß,
    B. Schrader

    Zitat


    Original von papiertiger_2:
    Sind Sie im TVÖD? Haben Sie Stellenbeschreibungen? Dann sprechen Sie mit dem Betriebsrat. Mehr \"hausinterne\" Verantwortung = mehr Schmerzensgeld. :d_zwinker:
    Viele Grüße

    Sie haben es auf den Punkt gebracht! :i_respekt:
    Wenn man das \" Populäre \" fordert, so muss man auch das \"Notwendige\" berüksichtigen. :)
    Gruß,
    B. Schrader