Beiträge von Medco-Teufel

    Hallo Zusammen,

    ich habe folgende Frage und finde keine Gesetzesgrundlage hierfür.

    Fall 1:
    Patientin kommt mit Erblindung in die Frauenklinik.
    Mamma Ca 2005
    Es wird im Aufenthalt die Erblindung untersucht.
    Ein Zusammenhang zwischen dem Karzinom und der Erblindung ist in diesem Aufenthalt nicht bekannt.
    Entlassung in ext. KH.

    HD: Erblindung
    DRG: Augen DRG

    Fall 2:
    WA innerhalb von 30 Tage aus ext. KH in Innere Medizin

    Es stellt sich nun der Zusammenhang zwischen Erblindung und Mammakarzinom dar.
    Die Patientin verstirbt
    DRG --> Beatmungs-DRG

    Die Innere Medizin hat den ersten Fall umkodiert, als wenn zu diesem Zeitpunkt schon der Zusammenhang zwischen Karzinom und Erblindung bekannt ist.

    Ist dies korrekt ?
    Ich bin der Meinung, das man den 1. Fall so stehen lassen muss wie es kodiert war, da zu diesem Zusammenhang keine weiteren Infos vorhanden waren.

    Danke für die Rückmeldung

    Hallo,


    die Patientin wurde stationär (25.07 bis 27.07) wegen eines Polypen des Corpus Uteri aufgenommen.

    Die OP erfolgte am nächsten Tag (26.07)

    Am abend des 25.07 erfolgte eine Wässerung die auch dokumentiert ist.

    Nebendiagnosen:

    Atrioventrikulärer Block 1. Grades
    Fibromyalgie: Mehrere Lokalisationen
    Benigne essentielle Hypertonie: Ohne Angabe einer hypertensiven Krise
    Andere bösartige Neubildungen des lymphatischen, blutbildenden oder verwandten Gewebes in der Eigenanamnese
    Bestrahlung in der Eigenanamnese
    Chronische Nierenkrankheit, Stadium 4
    Kardiomyopathie, nicht näher bezeichnet
    Vorhandensein eines kardialen elektronischen Geräts


    Kann ich den Verweildauertag irgendwie halten ?


    Danke

    Hallo,

    immer wieder komme ich bei diesen Fällen ins Schleudern.

    Patient wird aufgenommen mit Dyspnoe, Kreislaufschwäche, Unwohlsein. Man weiß das bei dem Patienten ein Mammakarzin vorliegt und bereits mit Chemotherapien behandelt wurde.

    Die Patientin erhält Sauerstoff, verstirbt aber leider.

    Ist hier das Karzinom immer die Hauptdiagnose, weil dieses ursächlich für alle anderen Diagnosen verantwortlich ist ? Oder die Dyspnoe ?


    Welche Kodierrichtlinie greift hier ?

    Das gleiche gilt wohl für die Fälle:

    Pat kommt mit schlechtem Allgemeinzustand, hat ebenfalls ein Karzinom in der Kranheitsgeschichte. Aufgrund des Karzinoms hat der Pat immer wieder Chemotherapien erhalten.

    R53 als HD oder die Ursache für alles das Karzinom ?

    Wäre mir sehr geholfen wenn wir diese Frage klären könnten. Sicher easy für die Profis hier.

    Vielen Dank

    Hallo,
    folgender Fall
    Männlicher Patient 1 Jahr:

    HD: Q99.1 Hermaphroditismus
    OP: Salpingoovariektomie 5-653.32

    Ergebnis FehlerDRG.

    Gibt es einen anderen OP Code für die Salpingoovariektomie beim Mann ?

    Leider habe ich nichts passenderes gefunden und würde mich mit der Fehlerdrg zufrieden geben.

    Oder liege ich falsch.

    Danke

    Fall 1:
    Lungenca
    Atypische Lungenresektion: Keilresektion, einfach, thorakoskopisch: Mit Entfernung einzelner Lymphknoten

    Fall 2: (ca. 2 Wochen später)
    Lungenca

    Lobektomie mit radikaler Lymphadenektomie, offen chirurg.: Ohne bronchoplastische od. angioplastische Erweiterung
    Inzision von Brustwand und Pleura: Rethorakotomie


    Lt. MDK darf man die Rethorakotomie nicht kodieren, da im ersten Fall bereits die OP thoraskoskopisch durchgeführt wurde.
    Korrekt ?
    Wie kann man argumentieren ?
    Kodierrichtlinie ?


    Vielen herzlichen Dank