Beiträge von T_Buettner

    Zitat


    3)Offene Wund Knie (S81.0) wäre unter keinen Umständen eine infrage kommende Hauptdiagnose "nach Analyse" und würde auch zu keiner dem Schweregrad des Krankheitsbildes entsprechenden DRG führen (X60C, cw=0,42).Es geht nicht um die "Ursache/Kausalität" der Erkrankung, sondern den Behandlungsanlass.

    Tatsächlich? Wenn ich mir die DKR zum Thema Diabetes ansehe, dann ist doch hier immer die "Ursache" als HD zu wählen. Sollte es beim Kniegelenksempyem anders sein?

    :D
    Timm Büttner

    Hallo, liebe "Mitleidende",

    nachdem ich den ganzen Thread studiert habe, muß ich eine Lanze für die Argumentation von Herrn Scholz brechen ("nur die DRG an die Kassen"). Der Vergleich mit der Autowerkstatt ist so schlecht nicht, deshalb mache ich damit weiter:
    Wenn die Werkstatt einen großen Kundendienst in Rechnung stellt, ohne die Einzelposten aufzulisten, dann gibt es 2 Möglichkeiten:
    1. Ich vertraue meiner Werkstatt. Dann kann ich die Rechnung ohne weiteres bezahlen.
    2. Ich vertraue der Werkstatt nicht. In diesem Fall nützt mir aber auch eine Einzelauflistung nichts, denn wer garantiert mir denn dafür, daß das alles auch wirklich gemacht wurde?
    Ich werde also der Werkstatt erst einmal vertrauen und bezahlen. Wenn ich aber eine große Krankenkasse, äh, ein großes Fuhrunternehmen mit vielen Fahrzeugen habe, dann werden die nicht in einer Werkstätte gewartet, sondern auf viele verteilt . Da ich davon ausgehen kann, daß die Kundendienstleistungen der Werkstätten vergleichbar sind, müssen auch die (vertraglich festgelegten) Rechnungen vergleichbar sein. Wenn nun eine Werkstatt mit ihren Rechnungen aus dem Rahmen fällt, bemühe ich meinen MDK (Mobilen Dechnischen Kontrolldienst), um diese Werkstatt gründlich zu überprüfen. Andernfalls kan ich mich auf einzelne Stichproben beschränken.
    Ich meine, die Idee des Kollegen Scholz, ist bestechend, weil einfach, kostensparend und datenschutzmäßig optimal!

    Timm Büttner