Beiträge von HeFe

    Guten Morgen die Herren,


    die Kodierrichtlinie ist mir schon klar. Das setzt aber auch voraus - wie Sie es selbst auch sagen, Herr Schaffert - dass die Verletzung bei Aufnahme vorgelegen haben muss. Aber wenn ich das richtig verstanden habe, klagte der Pat. erst am Entlasstag über Rückenschmerzen. Vorher gab er keinerlei Beschwerden an. Um es mal zu überziehen.... vielleicht hatte der Patient ja eine Spontanfraktur während des Aufenthaltes- warum auch immer?? Oder habe ich etwas übersehen?

    MfG
    HeFe

    Hallo Herr Schaffert,

    was war denn dann die LWK-Fraktur? Die hat doch auch nicht die Aufnahme veranlasst, - da zum Aufnahmezeitpunkt nicht bekannt - sondern den Aufenthalt letztlich auch \"nur\" verlängert(!)Fehldiagnostik hin oder her.... Und wer weiß schon, vielleicht war ein voran gegangenes Trauma bei diesem \"meinem\" Patienten einfach nicht erinnerlich. Ich gehe da mit dem Statement von Findus konform. Man muss letztlich davon ausgehen, was denn letztlich tatsächlich den Aufenthalt veranlasst hat. Natürlich kann man viel diskutieren und wir sehen ja, wieviele unterschiedliche Meinungen es gibt. So gut und konstruktiv das auch oftmals ist, bleibt es doch auch spannend und manchmal trotz allem sehr verwirrend!


    Einen schönen Feierabend.

    Gruß
    HeFe

    Hallo Forum,

    also ich bin hier auch der Meinung, dass als HD die Commotio zu wählen ist. Die Diskussion bei diesem Fall irritiert mich schon. Denn die hier gelieferten Argumente stellen meinen hier gestern zur Diskussion gestellten Fall wiederum in Frage.

    zur Erklärung:
    Pat. kommt mit Einweisung wegen Gangrän und bekommt eine Apnoe während der Aufnahme, wird also erstmal auf ITS gelegt, bevor er ein paar Stunden später wegen dem \"eigentlichen\" Problem auf Normalstation verlegt und behandelt wird - hier wurde diskutiert, die Apnoe als HD zu nehmen, da diese in erster Linie die stationäre Aufnahme veranlasst habe. Wenn ich hier nach abschließender Analyse gehe, bestanden bei Aufnahme zwei konkurrierende HAuptdiagnosen. Interessanterweise klagte dieser Patient Tage später über Hüftschmerzen. Es wurde eine Schenkelhalsfraktur diagnostiziert und der Pat. erhielt eine Hüft-TEP. Ein Trauma sei dem nicht voraus gegangen. Tja, wenn ich Ihrer Argumentation folge, könnte ich ja nun auch die Schenkelhalsfraktur als HD nehmen....!! ???

    MfG
    HeFe

    Hallo die Herren,

    der Patient kam nachmittags mit einer Einweisung des Hausarztes. Was ja nicht unbedingt zu bedeuten hat, dass auch eine stationäre Aufnahme zu erfolgen hat.

    Es ist schon sehr verwirrend. :sterne: Einerseits hat ja erst einmal die Apnoe den stat. Aufenthalt akut verursacht. Aber das Gangrän hätte sicher auch eine stationäre Aufnahme zur Folge gehabt. Denn wie sich im Nachhinein heraus stellte, erfolgte nach der Rückverlegung aus der Gefäßchirurgie in unser Haus eine Amputation des Vorfußes (mit entspr. Nachsorge etc...). Aber das konnte man derzeit natürlich noch nicht wissen. :d_gutefrage:
    Die Fälle wurden nun zusammengeführt (Rückverlegung) und dadurch ergab sich eine Gesamtverweildauer von 54 Tagen! Wenn ich mir das Ganze so anschaue, tue ich mich wirklich schwer, die Apnoe als HD zu kodieren. Zumal davon nie mehr wieder die \"Rede\" war, nichts heraus kam (auch keine weitere Diagnostik erfolgt ist). Es wurde im Prinzip direkt nach Verlegung von ITS auf Normalstation der diab. Fuß behandelt mit der erwähnten anschl. Verlegung. Natürlich ist mir klar, dass man nicht danach gehen kann, womit man sich \"schwertut\" :)

    Also, was hat nun hauptsächlich den Krankenhaus aufenthaltveranlasst? Die Apnoe. Aber Beideshätte sicher einen stat. Aufenthalt veranlasst...... :augenroll:

    Ich glaube, ich mache für heute erstmal Feierabend.

    Einen schönen Feierabend für alle.

    MfG
    HeFe

    Guten Morgen liebes Forum,

    bei folgendem Fall hätte ich gern Ihren Rat:

    Pat. kommt zur chir. Aufnahme wegen Diabetischem Gangrän. In der Ambulanz hat der Patient plötzlich eine Apnoe und kommt erst einmal auf die Intensivstation. Nach ein paar Stunden wird er auf die Innere Normalstation verlegt. Hier efolgte zuerst ein UKG (dabei kam nichts heraus)und eine Abstrichentnahme vom Fuß (ergab P.mira), eine i.v.-Antibiose, Flüssigkeitssubstitution und Heparingabe durch einen Perfusor. Am 2. Tag wird ein chir. Konsil bzgl. des diab. Fußes angefordert. Weiter wird im Verlauf des stat. Aufenthaltes weitere Diagnostik hinsichtl. des Fußes unternommen (u.a. CT). Später erfolgt dann die Verlegung in ein Haus mit Gefäßchirurgie.
    Abgesehen davon, ob der Pat. dann nicht auf die Chirugie gehört hätte, was ist hier nun als HD zu kodieren? Eigentlicher Aufnahmegrund war der diab. Fuß. Akut aufgenommen wegen Apnoe auf die ITS. M.E liegen hier 2 konk. Diagnosen vor. Daher neige ich zum Diab. Fuß als HD. Wie sehen Sie das??

    Vielen Dank schon mal.

    MfG
    HeFe

    Guten Tag Herr Schaffert,

    Sie haben selbstverständlich Recht. Und eigentlich meinte ich das genau so, wie Sie es beschreiben. Die O26.88 habe ich dann auch kodiert.

    Ich bin wohl doch so langsam urlaubsreif. :augenroll:

    Vielen Dank für die Hilfen und Hinweise und allen ein schönes Wochenende!

    Herzliche Grüße

    HeFe

    Hallo und guten Morgen Findus,

    sorry, natürlich haben Sie Recht: Die O-Kodes gelten nicht generell für die Gynäkologie. War auch ein bissel falsch ausgedrückt im Eifer des Gefechtes. Natürlich gilt diese Regelung nur für die Schwangeren! :rotwerd:

    Hallo Eastfries,

    Sie benötigen bei der stationären Aufnahme von Schwangeren immer einen O-Kode als Primärdiagnose. Auch wenn die Schwangere z.B. wegen einer Fraktur aufgenommen werden sollte. S. z.B. DKR 1510b (Komplikationen einer Schwangerschaft).
    Z-Dg. sind hier nicht als HD zugelassen. Ihr Grouper meldet Ihnen das auch.

    Hallo Nastie,

    super; vielen Dank für den guten Tipp!Die O26.9 passt!! :biggrin:

    Allen noch ein frohes Schaffen!

    Guten Morgen, liebes Forum,

    folgender Fall macht mir wirklich Kopfzerbrechen. Eine Schwangere wird aufgenommen wegen Z.n. starkem subjektivem Flüssigkeitsabgang zur Beobachtung. Ansonsten keine Beschwerden. Der Akte ist außer einem CTG und einem Ultraschall nichts weiter an Maßnahmen zu entnehmen. Die Entlassung erfolgte dann am nächsten Tag bei vollkommener Beschwerdefreiheit. Was kodiere ich denn hier nun als HD ??? Normalerweise wäre das für mich ein typischer Fall für eine Z03.8. Ist aber in der Gynäkologie nicht zulässig. :d_gutefrage:

    Gruß
    HeFe