Liebes Forum,
ich hänge mich mit meiner Frage mal hier dran:
Es handelt sich um einen Fall aus 2011. Patient befindet sich tagesstationär in einer Geri-Reha vom 05.05.- 18.05.11, am 19.05.11 erfolgte die Aufnahme in einem anderen Krankenhaus aufgrund einer I50.14 (beendet am 30.05.11). Die Kasse verlangt den Abzug von 4 Tagen als Verlegungsabschlag und begründet dies mit dem § 3 Abs. 4 i.V.m. Abs. 1-2 FPV. Ich kann das ganze nicht nachvollziehen , falls ich etwas übersehen habe, dann bin ich für eine Richtigstellung dankbar.
Sonnige Grüße!