Beiträge von C.Busch

    Hallo Herr Hollerbach,

    in der von Ihnen angeführten DKR steht: "Wenn Untersuchungen vorgenommen, aber keine Behandlung in Bezug auf die Verdachtsdiagnose eingeleitet wurde...".
    Für mich ist in der obigen Schilderung aber nicht klar, ob eine Behandlung eingeleitet werden muss (zunächst nicht), da die Diagnostik ja noch gar nicht abgeschlossen ist (dann aber evtl. notwendig?)... ist natürlich eine spekulative Auslegung ;) trotzdem steht aber immer noch der Verdacht auf ein Karzinom im Raum.

    Hallo Barbara,

    zunächst fällt mir die VD und Entlassung nach Hause ein (ist natürlich allgemein) und so wie Sie den Fall schildern steht ja die unsichere Neubildung noch im Raum und es sind weitere diagnostische Schritte notwendig. Somit würde ich auch bei der unsicheren Neubildung bleiben. Spontan fällt mir aber noch ein weiteres mögliches Problem ins Auge... FZL?

    Liebes Forum,

    ich hänge mich mit meiner Frage mal hier dran:

    Es handelt sich um einen Fall aus 2011. Patient befindet sich tagesstationär in einer Geri-Reha vom 05.05.- 18.05.11, am 19.05.11 erfolgte die Aufnahme in einem anderen Krankenhaus aufgrund einer I50.14 (beendet am 30.05.11). Die Kasse verlangt den Abzug von 4 Tagen als Verlegungsabschlag und begründet dies mit dem § 3 Abs. 4 i.V.m. Abs. 1-2 FPV. Ich kann das ganze nicht nachvollziehen ?( , falls ich etwas übersehen habe, dann bin ich für eine Richtigstellung dankbar.

    Sonnige Grüße!

    Hallo Crazynurse,

    was den OPS 8-191 angeht, da haben Sie schon richtig gelesen: nur einmal pro Aufenthalt zu kodieren. Gilt übrigens bei einigen OPS-Kodes nicht nur bei diesem.

    Hallo Sabs,

    ich versuche es mal: eine Fallpauschale in der Hauptabteilung hat ein "komplettes" Relativgewicht, bei einer Abrechnung innerhalb der Belegabteilung ist dieses Relativgewicht um den "ärztlichen Kostenanteil" reduziert. Der Belegarzt rechnet seine erbrachte Leistung üblicherweise nach EBM mit der Kasse ab. Schauen Sie mal im Fallpauschalenkatalog unter den DRG's nach, dann wird es ersichtlich. Ob sie innerhalb ihres Hauses (falls sie in einem KH arbeiten) jetzt Beleg- oder Hauptabteilungen haben, sollte ihre Patientenverwaltung wissen.