Zitat
Original von cjacobs:
Hallo Herr Rembs,
Sie schreiben:
1) [...] nach eingehendem Lesen der DKR 0603a meine ich, daß in diesem Fall, die Paraplegie nicht codiert werden darf [...]
2) [/i] von Außerirdischen :hasi: gezwungen, keine G82... zu kodieren )?
3) Ich hätte gesagt...
4) Komisch. Könnten Sie etwas genauer erklären, wie Sie zu Ihrem Schluß kommen?
Freundliche Grüße
Christian Jacobs
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Hallo Herr Jacobs,
4) Für mich gar nicht komisch.
Ich versuche es zu erklären..
3) Da unterscheiden wir uns, aber das ist für mich kein Problem
2) Antwort: hier gilt Ihr Punkt 4) siehe oben
1)
a)..."die gleiche Behandlungsintensität erfordert wie bei Patienten, die das erste Mal nach einem Trauma aufgenommen werden"
das interpretiere ich (!!!) als Unterschied zur Behandlung eines metastasierenden Grundleidens
b) diffuse Myelitis und Rückenmarksinfarkt sind nicht vergleichbar mit einer metastasierenden Erkrankung.
Also interpretiere ich (siehe Herr Selter: die Diskussion ist eröffnet), der Wortlaut trifft nicht zu, also ist gemäß DKR die Kodierung der Paraplegie nicht verpflichtend.
Nur am Rande, für mich zählt das Ergebnis, wenn ich die Paraplegie weglasse, gelange ich in die korrekte Eingruppierung.
Ich sehe die Sache also pragmatisch....
Außerdem wissen wir ja, das die Erstfassung der Allg. und Spez. Kodierrichtlinien durchaus nicht fehlerfrei waren, so daß die kritische Diskussion auch erlaubt sein muß.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Schöne Grüße
schönen Abend
Ihr
Eberhard Rembs